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   LAG Hessen, 29.01.1998 - 5 Ta BV 122/97   

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https://dejure.org/1998,5693
LAG Hessen, 29.01.1998 - 5 Ta BV 122/97 (https://dejure.org/1998,5693)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.01.1998 - 5 Ta BV 122/97 (https://dejure.org/1998,5693)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 5 Ta BV 122/97 (https://dejure.org/1998,5693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers (Schwerbehinderten-Vertrauensmann); Vorliegen der Stellung eines wirksamen Zustimmungsersuchens durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 132/11

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Betriebsrates nicht um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 174 Satz 1 BGB, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte sind aber entsprechend ihrer Eigenart nach allgemeiner Ansicht auch auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 - NZA 2002, 1344; Hessisches LAG, Beschluss vom 29.01.1998 - 5 TaBV 122/97 - ARST 1998, 196; vgl. zur damals umstrittenen Anwendung von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Reisevertrag gem. § 651 g BGB, vor der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 - NJW-RR 2000, 583 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11

    Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde -

    Die Einleitung des Anhörungsverfahrens durch Unterrichtung des Betriebsrates ist jedenfalls eine geschäftsähnliche Handlung, da sie eine auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete (Willens-) Erklärung ist, deren Rechtsfolge kraft Gesetzes - vorliegend Beginn des Laufs der Stellungnahmefrist - eintritt (vgl. LAG Hessen 29. Januar 1998 - 5 TaBV 122/97 - NZA 1999, 878 zu II der Gründe = Rn. 36; Zustimmungsersuchen gemäß § 103 BetrVG als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; HaKo/Nägele, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 52).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 7 Sa 109/10

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Die Einleitung des Anhörungsverfahrens durch Unterrichtung des Betriebsrates ist jedenfalls eine geschäftsähnliche Handlung, da sie eine auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete (Willens-) Erklärung ist, deren Rechtsfolge kraft Gesetzes - vorliegend Beginn des Laufs der Stellungnahmefrist - eintritt (vgl. LAG Hessen 29. Januar 1998 - 5 TaBV 122/97 - NZA 1999, 878 zu II der Gründe = Rn. 36; Zustimmungsersuchen gemäß § 103 BetrVG als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; HaKo/Nägele, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 52).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/10

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Betriebsrates nicht um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 174 Satz 1 BGB, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte sind aber entsprechend ihrer Eigenart nach allgemeiner Ansicht auch auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 - NZA 2002, 1344; Hessisches LAG, Beschluss vom 29.01.1998 - 5 TaBV 122/97 - ARST 1998, 196; vgl. zur damals umstrittenen Anwendung von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Reisevertrag gem. § 651 g BGB, vor der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 - NJW-RR 2000, 583 m. w. N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 6 Sa 115/10

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Die Einleitung des Anhörungsverfahrens durch Unterrichtung des Betriebsrates ist jedenfalls eine geschäftsähnliche Handlung, da sie eine auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete (Willens-) Erklärung ist, deren Rechtsfolge kraft Gesetzes - vorliegend Beginn des Laufs der Stellungnahmefrist - eintritt (vgl. LAG Hessen 29. Januar 1998 - 5 TaBV 122/97 - NZA 1999, 878 zu II der Gründe = Rn. 36; Zustimmungsersuchen gemäß § 103 BetrVG als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; HaKo/Nägele, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 52).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - 7 Sa 8/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Zurückweisung durch den

    Die Einleitung des Anhörungsverfahrens durch Unterrichtung des Betriebsrates ist jedenfalls eine geschäftsähnliche Handlung, da sie eine auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtete (Willens-)Erklärung ist, deren Rechtsfolge kraft Gesetzes - vorliegend Beginn des Laufs der Stellungnahmefrist - eintritt (vgl. LAG Hessen 29. Januar 1998 - 5 TaBV 122/97 - NZA 1999, 878 zu II der Gründe = Rn. 36; Zustimmungsersuchen gemäß § 103 BetrVG als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung; HaKo/Nägele, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 52).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/11

    Zurückweisung der Anhörung gem. § 102 BetrVG wegen fehlender Originalvollmacht

    Zwar handelt es sich bei der Anhörung des Betriebsrates nicht um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 174 Satz 1 BGB, sondern um eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Rechtsgeschäfte sind aber entsprechend ihrer Eigenart nach allgemeiner Ansicht auch auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen anwendbar (vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 - NZA 2002, 1344; Hessisches LAG, Beschluss vom 29.01.1998 - 5 TaBV 122/97 - ARST 1998, 196; vgl. zur damals umstrittenen Anwendung von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Reisevertrag gem. § 651 g BGB, vor der Gesetzesänderung zum 01.01.2002 nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1999 - 18 U 135/98 - NJW-RR 2000, 583 m. w. N.).
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