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   LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 Ta BV 153/00   

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https://dejure.org/2001,2940
LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 Ta BV 153/00 (https://dejure.org/2001,2940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.07.2001 - 5 Ta BV 153/00 (https://dejure.org/2001,2940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 5 Ta BV 153/00 (https://dejure.org/2001,2940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    BetrVG § 94 Abs. 1
    Elektronische Mitarbeiterbefragung i.S.v. § 94 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elektronische Mitarbeiterbefragung einer Konzernmutter ohne vorherige Zustimmung des Gesamtbetriebsrates; Geltungsbeschränkung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) auf das Inland ; Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats im Hinblick auf Entscheidungen zwischen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 94 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 94 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch; Personalfragebogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 94 Abs. 1
    Befragung der Arbeitnehmer durch ausländische Konzernmutter per E-Mail oder Intranet: Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 526 (Ls.)
  • BB 2001, 2432
  • DB 2001, 2254
  • K&R 2002, 158
  • NZA-RR 2002, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00
    Die Einigungsstelle wird die sich aus der konzernbezogenen Geltung der Fragebogenaktion ergebenden Implikationen zu berücksichtigen haben (vgl. Fischer, BB 2000, S. 562 ff., 564).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00
    Es ist anerkannt, dass die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes für die in seinem Geltungsbereich verwirklichten Tatbestände anzuwenden sind, auch wenn über die Auslösung dieser Tatbestände im Ausland entschieden wird (BAG, Beschl. v. 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 - NZA 1993, S. 906 ff, 909).
  • BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00
    Dies bedeutet umgekehrt, dass die Schutzfunktion des Gesetzes nicht daran scheitern kann und darf, dass die Unternehmensleitung vom Ausland aus erfolgt (BAG, Beschl. v. 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 -DB 1975, S. 453 f.).
  • LAG Niedersachsen, 06.03.2007 - 11 TaBV 101/06

    Verpflichtung der Verkäufer eines großen Möbeleinzelhandels zur Dokumentation der

    Aufgrund der strukturellen Nähe zu den §§ 87 und 95 BetrVG ist ein von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger Unterlassungsanspruch aber auch für den Fall von Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 Abs. 2 BetrVG zu bejahen (ebenso ErfK/Kania § 94 Rn. 4; GK-BetrVG/Kraft/Raab § 94 Rn. 58; Hess. LAG vom 5.7.01 - 5 TaBV 153/00 - DB 01, 2254).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Der Beteiligten zu 2) ist zwar zuzugeben, dass die Betriebsparteien grundsätzlich bei ihren Regelungen die Vorgaben der Konzernmutter und auch das Unternehmen betreffend der ausländischer Bestimmungen als betriebliche Belange zu berücksichtigen haben (BAG vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07 AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 = NZA 2008, 1248; LAG Hessen vom 05.07.2001, 5 TaBV 153/00, DB 2001, 2254 = NZA-RR 2002, 200, jeweils Rn. 23).
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