Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05   

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https://dejure.org/2005,8392
LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05 (https://dejure.org/2005,8392)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05 (https://dejure.org/2005,8392)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 5 TaBV 16/05 (https://dejure.org/2005,8392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie von Ausschüssen nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Listenwechsel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 BetrVG; § 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG; § 27 Abs. 1 S. 5 BetrVG; § 38 Abs. 2 S. 8 BetrVG; § 78 BetrVG
    Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie von Ausschüssen nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Listenwechsel; Anfechtbarkeit der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder sowie der betriebsratsinternen Wahl zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie von Ausschüssen nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Listenwechsel; Anfechtbarkeit der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder sowie der betriebsratsinternen Wahl zur ...

  • Judicialis

    BetrVG § 19; ; BetrVG § 25 Abs. 2; ; BetrVG § 27 Abs. 1; ; BetrVG § 38 Abs. 2; ; BetrVG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuwahlen zur erneuten Freistellung und Besetzung der Ausschüsse bei Änderung des Verhältnisses der Listen durch Listenwechsel von Betriebsratsmitgliedern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Abberufung "en bloc" und Neuwahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie von Ausschüssen nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Listenwechsel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.09.2004 - 7 B 47.04

    Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Verfügung über Vermögenswert;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse ist nicht erforderlich (zur ständigen Rechtsprechung zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BAG 20.04.2005 - 7 B 47/04 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 29 = NZA 2005, 1013: zur erneuten Freistellungswahl nach Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder; grundlegend bereits BAG 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16 = EZA BetrVG 1972 § 38 Nr. 14).

    Das BAG hat mit Beschluss vom 20.04.2005 (a.a.O.) für den Fall der Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder während der laufenden Amtszeit des Betriebsrats eine Neuwahl aller freizustellenden Mitglieder nicht nur als zulässig, sondern als erforderlich erachtet, sofern die ursprüngliche Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt ist.

    Die Mitglieder des Betriebsrats können also, bildlich gesprochen, jederzeit die "Reset-Taste" drücken und über die Besetzung der Gremien insgesamt neu entscheiden (a.A. BAG 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 3 = EZA BetrVG 1972 BetrVG 1972 § 27 Nr. 7; GK-BetrVG/Weber 8. Aufl. § 38 RdNr. 68; offen gelassen BAG 20.04.2005 a.a.O. unter B Il 1. a).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Der BAG-Entscheidung vom 25.04.2001 (7 ABR 26/00), wonach für eine Nachwahl kein Raum bestehe, wenn in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bis zur Ausschöpfung der Liste Betriebsratsmitglieder nachzurücken hätten, läge wegen der Abwahl sämtlicher Freigestellten eine andere Fallkonstellation zu Grunde.
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse ist nicht erforderlich (zur ständigen Rechtsprechung zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BAG 20.04.2005 - 7 B 47/04 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 29 = NZA 2005, 1013: zur erneuten Freistellungswahl nach Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder; grundlegend bereits BAG 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16 = EZA BetrVG 1972 § 38 Nr. 14).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04

    Neuwahl und Abberufung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Diese Auffassung steht mit der - weitergehenden und umstrittenen - Rechtsprechung des BAG im Beschluss vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91 AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15 = EZA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13, ebenso LAG Düsseldorf 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04 - LAGE BetrVG 2001 § 38 Nr. 1) in Einklang.
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Die Mitglieder des Betriebsrats können also, bildlich gesprochen, jederzeit die "Reset-Taste" drücken und über die Besetzung der Gremien insgesamt neu entscheiden (a.A. BAG 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 3 = EZA BetrVG 1972 BetrVG 1972 § 27 Nr. 7; GK-BetrVG/Weber 8. Aufl. § 38 RdNr. 68; offen gelassen BAG 20.04.2005 a.a.O. unter B Il 1. a).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse ist nicht erforderlich (zur ständigen Rechtsprechung zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BAG 20.04.2005 - 7 B 47/04 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 29 = NZA 2005, 1013: zur erneuten Freistellungswahl nach Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder; grundlegend bereits BAG 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16 = EZA BetrVG 1972 § 38 Nr. 14).
  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
    Diese Auffassung steht mit der - weitergehenden und umstrittenen - Rechtsprechung des BAG im Beschluss vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91 AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15 = EZA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13, ebenso LAG Düsseldorf 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04 - LAGE BetrVG 2001 § 38 Nr. 1) in Einklang.
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11

    Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung

    Oder es erfolgt eine Gesamtneuwahl aller weiteren Ausschussmitglieder (dafür bei dem Parallelfall des § 27 BetrVG: GK-Raab, a.a.O., § 27, Rn. 42 und 46; LAG Niedersachsen vom 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05 - zit. nach juris, Rn. 70 und 75; zum Parallelfall des § 38 BetrVG: LAG Bremen vom 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99 - DB 2000, 1232, LS 1, allerdings insoweit aufgehoben von BAG vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - a.a.O.).

    Veränderten Mehrheitsverhältnissen im Gesamtbetriebsrat könnte durch jeweils bei Ausscheiden eines Mitglieds zu erfolgende Neuwahl Rechnung getragen werden (vgl. LAG Niedersachsen vom 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05 - a.a.O., Rn. 70 für den Fall des Listenwechsels eines Nachrückers).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005 - 5 TaBV 16/05   

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https://dejure.org/2005,10622
LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005 - 5 TaBV 16/05 (https://dejure.org/2005,10622)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.2005 - 5 TaBV 16/05 (https://dejure.org/2005,10622)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 2005 - 5 TaBV 16/05 (https://dejure.org/2005,10622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Förmliche Aufnahme von Verhandlungen als Voraussetzung für ein gerichtliches Bestellungsverfahren; Einsetzung einer Einigungsstelle im Falle des "Outsourcen des Verpflegungsbereiches"

  • Judicialis

    BetrVG § 74 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 111; ; ArbGG § 98; ; ArbGG § 98 Abs. 1; ; ArbGG § 98 Abs. 2; ; ArbGG § 111 Abs. 1 S. 1

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit ausreichende vorherige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005 - 5 TaBV 16/05
    Für die Einleitung eines gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG genügt es nach Ansicht des LAG Hamm (= Beschluss vom 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04 -), dass Betriebsrat und Arbeitgeberin wissen, worum es bei den Verhandlungen gehen soll.

    Die Beschwerdekammer teilt diese im Beschluss des LAG Hamm vom 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04 - vertretene Ansicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2005 - 5 TaBV 18/05

    Einstweilige Verfügung - Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Die Akte des Verfahrens - 5 TaBV 16/05 - wurde zu Informationszwecken beigezogen.

    Im Zeitpunkt der Anhörung der Beteiligten vor der Beschwerdekammer am 19.04.2005 sprach keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 17.02.2005 - 5 BV 2/05 - im Beschwerdeverfahren - 5 TaBV 16/05 - eine Abänderung bzw. Aufhebung erfahren würde (- tatsächlich ist die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss vom 17.02.2005 - 5 BV 2/05 - mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 19.04.2005 - 5 TaBV 16/05 - zurückgewiesen worden).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 TaBV 23/06

    Einigungsstelle: Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Einleitung eines

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich eine Seite nicht auf Verhandlungen eingelassen hat (Dörner/Luczak/Wildschütz Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 5. Auflg. I Rdn. 1079;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2005 5 TaBV 16/05).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2011 - 3 TaBV 1/11

    Einigungsstelle zur Verhandlung über einen Interessenausgleich; unbegründete

    Anderenfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle zu blockieren (vgl. LAG Hamm vom 20.03.2009 Az. 10 TaBV 17/09, LAG Hamm v. 09.02.2009, Az.: 10 TaBV 3/09; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.04.2005, Az.: 5 TaBV 16/05, jeweils zitiert nach Juris).
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