Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24796
LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2009,24796)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2009,24796)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 5 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2009,24796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründeter Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Anfertigung ehrverletzender Fotomontage; Erhebliche Pflichtverletzung gegenüber Betriebsratsvorsitzenden kurz vor Ablauf der Amtszeit; Substantiierte Darlegungen des Betriebsrats zur Zerstörung der ...

  • RA Kotz

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss wegen Fotomontage zum Nachteil des Vorsitzenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1; BetrVG § 75
    Unbegründeter Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Anfertigung ehrverletzender Fotomontage; unerhebliche Pflichtverletzung gegenüber Betriebsratsvorsitzenden kurz vor Ablauf der Amtszeit; unsubstantiierte Darlegungen des Betriebsrats zur Zerstörung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15, juris, Rn. 63; LAG Rheinland: Pfalz vom 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09, juris, Rn. 34; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.01.2016 - 10 TaBV 2078/15 -, juris, Rn. 109).
  • LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13

    Betriebsratsausschluss - Diffamierung - "Hitler-Vergleich" - Kostenübernahme für

    Zu berücksichtigen sind bei der notwendigen Bewertung die jeweiligen Gesamtumstände des Geschehens, ebenso wie die sich aus der Meinungsfreiheit ergebenden Betätigungsfreiräume des sich Artikulierenden (etwa LAG Rheinland-Pfalz 17. Dez. 2009 - 5 TaBV 16/09 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

    Dies ist in der Regel erst bei groben und böswilligen Beleidigungen oder Beschimpfungen der Fall (LAG Köln v. 14.08.2020 - 9 TaBV 4/20 - Rn. 41, juris; LAG Hessen v. 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13 - Rn. 31, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09 - Rn. 36, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15

    Auflösung des Betriebsrats - Pflichtverstoß einzelner Mitglieder

    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 5 TaBV 876/15; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 5 TaBV 16/09).
  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 4/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

    Zu berücksichtigen sind bei der notwendigen Bewertung die jeweiligen Gesamtumstände des Geschehens (LAG Hessen, Beschluss vom 23. Mai 2013- 9 TaBV 17/13 -, Rn. 31, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom17. Dezember 2009 - 5 TaBV 16/09 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

    Denn es kommt für die Unzumutbarkeit der weiteren Amtsausübung auf eine zukunftsgerichtete Betrachtungsweise an (LAG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2015 - 5 TaBV 876/15, juris, Rn. 63; LAG Rheinland- Pfalz vom 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09, juris, Rn. 34; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15 -, juris, Rn. 109).
  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht Betriebsrats: Ausschluss Betriebsratsvorsitzenden

    Ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten kann nur dann angenommen werden, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (vgl. LAG Hamm 20.03.2009 10 TaBV 149/08 LAG Rheinland-Pfalz 17.12.2009, 5 TaBV 16/09).
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,45232
LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2010,45232)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2010,45232)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 5 TaBV 16/09 (https://dejure.org/2010,45232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 103 Abs 2 S 1 BetrVG, § 15 Abs 1 KSchG
    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Arbeitszeitbetrugs und eigenmächtigen Urlaubsantritts - Kündigungserklärungsfrist

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09
    Zwar vertrete das BAG in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 19.05.1983 (6 AZR 290/81, NJW 1983, 2720; bestätigt von BAG, Urt. v. 31.05.1989, 7 AZR 402/88 und 7 AZR 277/88) die Auffassung, dass auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine (Änderungs)kündigung keine erforderliche Betriebsratstätigkeit sei, zumindest dann, wenn er zuvor ordnungsgemäß angehört worden sei.
  • BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09
    Zwar vertrete das BAG in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 19.05.1983 (6 AZR 290/81, NJW 1983, 2720; bestätigt von BAG, Urt. v. 31.05.1989, 7 AZR 402/88 und 7 AZR 277/88) die Auffassung, dass auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine (Änderungs)kündigung keine erforderliche Betriebsratstätigkeit sei, zumindest dann, wenn er zuvor ordnungsgemäß angehört worden sei.
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09
    Zwar vertrete das BAG in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 19.05.1983 (6 AZR 290/81, NJW 1983, 2720; bestätigt von BAG, Urt. v. 31.05.1989, 7 AZR 402/88 und 7 AZR 277/88) die Auffassung, dass auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine (Änderungs)kündigung keine erforderliche Betriebsratstätigkeit sei, zumindest dann, wenn er zuvor ordnungsgemäß angehört worden sei.
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