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   LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02   

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https://dejure.org/2003,4366
LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02 (https://dejure.org/2003,4366)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02 (https://dejure.org/2003,4366)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. April 2003 - 5 TaBV 1990/02 (https://dejure.org/2003,4366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BetrVG § 19
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl; Geltendmachung im Beschlussverfahren von einem einzelnen Arbeitnehmer; Vielzahl verschiedener Verstöße gegen Wahlvorschriften ; Grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze ...

  • Judicialis

    BetrVG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19
    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl nichtig?

  • soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)

    § 19 BetrVG
    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • boeckler.de PDF, S. 103 (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA RR 2003, 587
  • NZA-RR 2003, 587
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02
    b) Das Beschlussverfahren ist die richtige Verfahrensart, § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; Fitting u.a., BetrVG, 21. Auflage, § 19 Rz. 9; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 8. Auflage, § 19 Rz. 42).

    Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist dann anzunehmen, wenn ein so grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegt, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt ist (BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8; AP AÜG § 14 Nr. 8 m.w.N.; Fitting u.a., a.a.O., § 19 Rz. 4 m.w.N.).

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus LAG Berlin, 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02
    Die Regelung des § 19 Abs. 2 BetrVG findet in diesem Falle keine Anwendung (BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 6; Richardi, BetrVG, 8. Auflage, § 19 Rz. 83).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Ein anderer Teil der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums verlangt über die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands hinaus zusätzliche Umstände, um die Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl annehmen zu können (vgl. zB LAG Berlin 8. April 2003 - 5 TaBV 1990/02 - zu II 3 c der Gründe, NZA-RR 2003, 587; LAG Nürnberg 29. Juli 1998 - 4 TaBV 12/97 - zu II der Gründe; Fitting § 19 Rn. 5; grundlegend Jacobs Die Wahlvorstände S. 124 ff. mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Ein anderer Teil der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums verlangt über die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands hinaus zusätzliche Umstände, um die Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl annehmen zu können (vgl. z.B. LAG Berlin, Beschluss vom 08.04.2003, 5 TaBV 1990/02; LAG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.1998, 4 TaBV 12/97, jeweils zitiert nach juris; Fitting § 19 Rn. 5).
  • ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10

    Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat,

    Die fehlerhafte Bildung eines Wahlvorstandes führt grds. nicht zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl (vgl. BAG vom 02.03.1955 - 1 ABR 19/54, AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1952; LAG Berlin vom 14.05.1954 - 3 LA Bb 196/54, BB 1955, 130; LAG Nürnberg vom 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97, juris; LAG Berlin vom 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02, LAGE § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; LAG Hamm vom 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04, juris; Fitting, BetrVG, 24. Auflage, § 19, Rn. 5; Rieble/Triskatis, NZA 2006, 233, 238; offen gelassen von BAG vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP Nr. 54 zu § 19 BetrVG).

    Lediglich die nichtige Bestellung des Wahlvorstandes führt konsequenterweise zur Nichtigkeit der von diesem Wahlvorstand durchgeführten Wahl (LAG Köln vom 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00, LAGE BetrVG § 3 Nr. 6; LAG Düsseldorf vom 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10, n.v.; Nießen, a.a.O., S. 141 ff.; a. A. LAG Nürnberg vom 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97, juris; LAG Berlin vom 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02, LAGE § 19 BetrVG 2001 Nr. 1).

    (b) Ausgehend von der eingangs dargestellten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, wonach nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt, von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl auszugehen ist, ist die Nichtigkeit dann nicht anzunehmen, wenn der Wahlvorstand von einer Stelle eingerichtet wurde, die hierzu entsprechend den Normen des BetrVG befugt ist, wobei dieser Fehler aber ansonsten rechtlich beachtlich ist (vgl. LAG Hamm vom 01.03.1994 - 3 TaBV 20/94, juris, lediglich Leitsatz 1 veröffentlicht; LAG Berlin vom 08.04.2003 - 5 TaBV 1990/02, NZA-RR 2003, 587, 588; LAG Hamm vom 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04 - juris; Fitting, a.a.O., § 16, Rn. 87; Nießen, a.a.O., S. 88, Fn. 254 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04

    Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum

    Selbst bei Annahme der Nichtigkeit der Wahl des Wahlvorstandes hat dieser Umstand nicht die Nichtigkeit einer ansonsten ordnungsgemäß durchgeführten Betriebsratswahl zur Folge (LAG Nürnberg, Beschl. v. 29.07.1998 - AuR 1998, 492; LAG Berlin, Beschl. v. 08.04.2003 - NZA-RR 2003, 587, 588; Fitting, aaO, § 19 Rz. 5; Kreutz, aaO, § 19 Rz. 137).
  • LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Wahlvorstand - Bestellung - Erledigungserklärung

    Die Regelung des § 19 Abs. 2 BetrVG findet in diesem Falle keine Anwendung (LAG Berlin Beschluss vom 8. April 2003 - 5 TaBV 1990/02 - NZA-RR 2003, 587).
  • ArbG Cottbus, 07.12.2022 - 2 BVGa 7/22

    Einstweilige Anordnung - Betriebsversammlung - Bestellung Wahlvorstand -

    Ein anderer Teil der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums verlangt über die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands hinaus zusätzliche Umstände, um die Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl annehmen zu können (vgl. z.B. LAG Berlin, Beschluss vom 08.04.2003, 5 TaBV 1990/02; LAG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.1998, 4 TaBV 12/97, jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 13 BVGa 32/12
    Es kann dahin stehen, ob schon - wie zum Teil vertreten wird - allein die nichtige Bestellung eines Wahlvorstands zwingend die Nichtigkeit der gesamten Wahl zur Folge hat (so etwa LAG Köln, B.v. 10.03.2000, 13 TaBV 9/00, LAGE BetrVG 1972, § 3 Nr. 6) oder ob über die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstands hinaus zusätzliche Umstände vorliegen müssen, um die Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl annehmen zu können (so etwa LAG Berlin, B.v. 08.04.2003, 5 TaBV 1990/02, NZA-RR 2003, 587).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 06.09.2010 - KGH.EKD I-0124/S53
    Ob - wie die Beschwerde meint - die von der Dienststellenleitung geltend gemachte Nichtigkeit der Wahl des Wahlvorstandes auch die Nichtigkeit der von diesem Vorstand durchgeführten Wahl der Mitarbeitervertretung zur Folge hat oder gar aus rechtlichen Gründen zur Folge haben muss, ist für Betriebsratswahlen im Schrifttum umstritten (vgl. Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 22. Auflage, § 19 Rn. 5 m.w.N.; Richardi/Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, § 19 Rn. 75; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai, Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, § 19 Rn. 43), vom Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offengelassen (BAG, 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972) und vom LAG Berlin abgelehnt worden (LAG Berlin vom 8. April 2003 - 5 TaBV 1990/02 - NZA-RR 2003, 587).
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