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   LAG Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 5 TaBV 2/01   

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https://dejure.org/2001,7405
LAG Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 5 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,7405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2001 - 5 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,7405)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 5 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,7405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen und Handlungen; Regelung durch Betriebsvereinbarungen; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 1; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 81; ; ArbGG § 92 a; ; ArbGG § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstunden, Unterlassungsanspruch des Betriebrats, Anforderungen an die Bestimmtheit des Unterlassungsantrags, Zulässigkeit einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Überstunden, die in der Zukunft in unbestimmter Zeit und unbestimmter Art anfallen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87

    Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates vor Gericht auf Unterlassung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 5 TaBV 2/01
    Denn in Bezug auf die Niederlassungen Tübingen und Ulm sowie die dazugehörenden auswärtigen Prüfstellen ist dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen entgegen dessen vom Arbeitsgericht geteilten Ansicht zumindest teilweise bereits genüge getan, so dass jedenfalls ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung aller gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen und Handlungen ohne seine vorherige Zustimmung oder einen seine Zustimmung ersetzenden Spruch der Einigungsstell oder ohne vorherigen Abschluss einer diese legitimierenden Betriebsvereinbarung nicht in Betracht kommt (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluss vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87 - n.v.).

    Diese kann daher auch zum Inhalt haben, dass der Arbeitgeber bestimmte Mehrarbeit unter im Einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrates im Einzelfall anordnen darf (vgl. BAG a.a.O. mit Nachweisen; Beschluss vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87; AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, solche Fallgestaltungen anhand des Vorbringens der Beteiligten selbst zu bilden und darüber zu entscheiden (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluss vom 22.11.1988 - 1 ABR 16/87).

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   LAG Hamburg, 06.04.2001 - 5 TaBV 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,51689
LAG Hamburg, 06.04.2001 - 5 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,51689)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2001 - 5 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,51689)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2001 - 5 TaBV 2/01 (https://dejure.org/2001,51689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn ein Betriebsratsbeschluss - hier der Beschluss des Wahlvorstandes - den Gegenstand, über den in dem einzuleitenden Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet (BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3 - unter B. II. 1. a) aa) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 20.09.2001 - 5 TaBV 2/01 - AiB 2002, 632; Fitting, a.a.O., § 29 Rn. 46 m.w.N.).
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