Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08   

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LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 (https://dejure.org/2009,4630)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 (https://dejure.org/2009,4630)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 5 TaBV 2/08 (https://dejure.org/2009,4630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsfreie Zuordnung in Entgeltgruppen bei tarifvertraglich geregelter abstrakter Einstufung der Arbeitsaufgabe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrat - Mitbestimmung bei Einführung eines Entgeltrahmen-Tarifvertrags

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; ERA-TV §§ 4 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsfreie Zuordnung in Entgeltgruppen bei tarifvertraglich geregelter abstrakter Einstufung der Arbeitsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags (ERA-TV) in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Stuttgart, 20.03.2008 - 9 BV 11/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer zu den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 20. März 2008 - 9 BV 11/07 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 20. März 2008 -9 BV 11/07 - wird abgeändert:.

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Unter Eingruppierung versteht man allgemein die Einordnung einzelner Arbeitnehmer in ein kollektives Entgeltschema, typischerweise die Zuordnung zu einer tarifvertraglich festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die im allgemeinen durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, teilweise auch durch das Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit umschrieben wird (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 = AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B II 2 b cc (1) der Gründe; GK-BetrVG - Kraft/Raab 8. Aufl. § 99 Rn. 41; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 99 Rn. 79; HSWG-Schlochauer BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 27).

    Eine Umgruppierung kann auch dann vorliegen, wenn die Arbeitgeberin aufgrund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, der Arbeitnehmer sei nicht mehr in eine der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 = AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Seine Zulässigkeit bleibt hiervon unberührt (vgl. BAG 27. Juni 2006 -1 ABR 35/05 - Rn. 9, BAGE 118, 314 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B II 2 der Gründe).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn er auch solche Fallgestaltungen umfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 3, zu B II 2 a der Gründe; BAG 27. Juni 2006 -1 ABR 35/05 - Rn. 9, BAGE 118, 314 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    aa) Nach § 256 Abs. 1 ZPO, der auch im Beschlussverfahren Anwendung findet (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1, B III 1 der Gründe), kann ein Antrag auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn er auch solche Fallgestaltungen umfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 3, zu B II 2 a der Gründe; BAG 27. Juni 2006 -1 ABR 35/05 - Rn. 9, BAGE 118, 314 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Ebenso wie mit der Angabe von konkreten Tätigkeitsbeispielen für abstrakte Tätigkeitsmerkmale (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Ebenso wie mit der Angabe von konkreten Tätigkeitsbeispielen für abstrakte Tätigkeitsmerkmale (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern den einer anderen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B III 3 c cc (1) der Gründe; BAG 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 54, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Häufig werden unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, deren Anwendung im Einzelfall schwierig sein kann und die einen erheblichen Beurteilungsspielraum eröffnen (BAG 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 47, zu B 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern den einer anderen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B III 3 c cc (1) der Gründe; BAG 13. Februar 2003 - 8 ABR 53/01 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 54, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309 = AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 2, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Januar 2009 - 5 TaBV 2/08 - aufgehoben.
  • ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08

    Beschlussverfahren - Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats - Eingruppierung nach

    Damit korrespondiert, dass auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht besteht (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 -5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -).

    dd) Für dieses Auslegungsergebnis spricht auch, dass die Parteien das Bewertungs- und Einstufungsverfahren insgesamt so ausgestaltet haben, dass eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG wegen einer Ein- oder Umgruppierung nicht stattfindet (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission - Entgeltrahmen-TV in der

    Für das vorliegende Auslegungsergebnis spricht auch, dass die Tarifvertragsparteien das Einstufungsverfahren der §§ 7 und 8 ERA-TV so ausgestaltet haben, dass eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG wegen einer Ein- oder Umgruppierung nicht stattfindet (Protokollnotiz zu § 9.1 ERA-TV; vgl. Beschlüsse LAG Baden-Württemberg 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08 - und 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 77/09

    Streitwert - Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit -

    Die vom Betriebsrat geführte Beschwerde wurde mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2009 - 5 TaBV 2/08 - zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 5 Ta 68/09

    Streitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzungsverfahren bzgl. der

    Die vom Betriebsrat geführte Beschwerde wurde mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2009 - 5 TaBV 2/08 - zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11760
LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08 (https://dejure.org/2008,11760)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08 (https://dejure.org/2008,11760)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 5 TaBV 2/08 (https://dejure.org/2008,11760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, Änderung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Verweigerung, Zustimmungsersetzung, Entlohnungsgrundsätze, Vergütungsstruktur, Absenkung, Eingangsvergütung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung von Mitarbeiterinnen; Gewährleistung einer innerbetrieblichen Lohngestaltung durch die Mitbestimmung eines Betriebsrates; Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates über die Faktoren für die Lohnfindung einschließlich der Festlegung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung bei Veränderung der Vergütungsstruktur - prozentual unterschiedliche Absenkung der Eingangsvergütungen - Betriebsrat; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung; Änderung; Entlohnungsgrundsätze; Vergütungsstruktur; Absenkung; Eingangsvergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Die innerbetriebliche Lohngestaltung soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrates gewährleistet werden (BAG Beschl. v. 14.12.1993 - 1 ABR 31/93 -, AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 ,Lohngestaltung'; BAG Beschl. v. 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 -, AP Nr. 127 zu § 87 BetrVG 1972 ,Lohngestaltung').

    In allen Fällen unterliegt die Änderung der Mitbestimmung (st. Rspr. des BAG, vgl. nur: Beschl. . 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 -, a.a.O.).

    Soweit der Arbeitgeber die tariflichen Vergütungssätze jeweils um einen gleichen Prozentsatz unterschreitet, liegt hierin lediglich eine mitbestimmungsfreie Änderung der absoluten Lohnhöhe, nicht aber eine Änderung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze (BAG Beschl. v. 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 -, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2008 - 8 TaBV 64/07

    Mitbestimmung bei Lohnhöhe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Die Herstellung der Verteilungsgerechtigkeit ist neben der Transparenz des Lohngefüges ein originärer Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (LAG Düsseldorf Beschl. v. 29.01.2008 - 8 TaBV 64/07 -, zit. n. Juris).

    Mithin unterliegt die prozentual gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmer nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (LAG Düsseldorf Beschl. v. 29.01.2008 - 8 TaBV 64/07 -, a.a.O.).

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Die innerbetriebliche Lohngestaltung soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrates gewährleistet werden (BAG Beschl. v. 14.12.1993 - 1 ABR 31/93 -, AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG 1972 ,Lohngestaltung'; BAG Beschl. v. 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 -, AP Nr. 127 zu § 87 BetrVG 1972 ,Lohngestaltung').

    So hat bereits das Bundesarbeitsgericht in dem Beschluss vom 14.12.1993 - 1 ABR 31/93 - (a.a.O., Rn. 39) ausgeführt, dass zur Ausgestaltung des Entlohnungsgrundsatzes "nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Aufstellung des Entgeltsystems mit allen seinen Einzelheiten sowie die Bildung von Gehaltsgruppen nach bestimmten Kriterien einschließlich der isolierten Festsetzung der Wertunterschiede nach bestimmten Prozentsätzen oder sonstigen Bezugsgrößen" gehört.

  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 26/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Auch der verfassungsrechtlich geschützte Freiraum des Unternehmers und Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht verletzt, da die Einigungsstelle in allen Fällen, in denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat, die Belange des Betriebs und der Arbeitnehmer gemäß § 76 Abs. 5 S. 3 BetrVG nach billigem Ermessen angemessen zu berücksichtigen hat (BAG Beschl. v. 16.12.1986 - 1 ABR 26/85 - AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 ,Prämie').
  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07

    Eingruppierung; Absenkung; Entgelt; Neueinstellung; Zustimmung; Verweigerung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Es obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber, darüber zu bestimmen, welches Entgeltvolumen er insgesamt für die Bezahlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Verfügung stellen will (LAG Hamm Beschl. v. 17.082007 - 13 TaBV 10/07 -, zit. n. Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 4 TaBV 49/05

    Eingruppierung, Änderung von Entlohnungsgrundsätzen, Fehlende Tarifbindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    In einem vorherigen Beschlussverfahren (ArbG Lübeck: 1 BV 62/05 = LAG Schleswig-Holstein: 4 TaBV 49/05) hatte der Betriebsrat u.a. beantragt, der Arbeitgeberin aufzugeben, seine Zustimmung zur Eingruppierung der neu eingestellten Arbeitnehmerinnen D... und P... einzuholen und im Falle der Verweigerung das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten.
  • LAG Berlin, 23.11.2005 - 4 TaBV 1419/05
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Das Mitbestimmungsrecht umfasst mithin nicht nur die Aufstellung von Vergütungsgruppen und Entwicklungsstufen, sondern auch die Verteilungsrelationen in Bezug auf die Vergütungsgruppen, mithin die Festlegung der Relationen zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen (LAG Berlin Beschl. v. 23.11.2005 - 4 TaBV 1419/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08
    Auch der verfassungsrechtlich geschützte Freiraum des Unternehmers und Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht verletzt, da die Einigungsstelle in allen Fällen, in denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat, die Belange des Betriebs und der Arbeitnehmer gemäß § 76 Abs. 5 S. 3 BetrVG nach billigem Ermessen angemessen zu berücksichtigen hat (BAG Beschl. v. 16.12.1986 - 1 ABR 26/85 - AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 ,Prämie').
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2009 - 1 Sa 47a/09

    Vergütungshöhe nach Ersetzung des BAT durch den TV-L

    Das Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 03.06.2008 (5 TaBV 2/08) die hiergegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

    Der Beklagten kann auch nicht die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 03.06.2008 ( 5 TaBV 2/08) entgegen gehalten werden, wonach die Beklagte ab 2005 neue Entlohnungsgrundsätze, nämlich ihre Mindestentgelttabelle, ohne Zustimmung des Betriebsrates und damit unter Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG eingeführt hat.

    Die Klägerin des Verfahrens 3 Sa 15/09 war eine der beiden Mitarbeiterinnen, deren Eingruppierung im Verfahren 5 TaBV 2/08 strittig war.

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2009 - 3 Sa 15/09

    Vergütung, Vergütungsansprüche, Vergütungsgrundsätze, Betriebsrat,

    Nachdem der Betriebsrat der Eingruppierung der Klägerin in die Entgeltgruppe 3a, Stufe 3 dieser Mindestentgelttabelle widersprochen hatte, hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens mit Beschluss vom 03.06.2008 - Az. 5 TaBV 2/08 - entschieden, dass die Zustimmung des Betriebsrates nicht zu ersetzen war.

    Das ist rechtskräftig mit Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08 - festgestellt worden.

  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2009 - 4 BV 28/09

    Eingruppierung von Aushilfen

    Die innerbetriebliche Lohngestaltung soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (BAG, Beschluss vom 14.12.1993, 1 ABR 31/93, AP Nr. 65 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung; BAG, Beschluss vom 21.02.2006 1 ABR 4 /05, AP Nr. 127 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.06.2008, 5 TaBV 2/08, zitiert nach juris).
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