Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
BetrVG § 37 BetrVG § ... 37 Abs. 6 BetrVG § 37 Abs. 6 S. 3 BetrVG § 40 BetrVG § 40 Abs. 1 ArbGG § 81 Abs. 3 ArbGG § 81 Abs. 3 S. 1 ArbGG § 87 Abs. 2 S. 3 Halbsatz 2 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 256 Abs. 1 ZPO § 264 Nr. 2
EBetrVG, ArbGG, ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der Kosten einer Betriebsratsschulung; Teilnahme an dem Seminar "Mobbing - Diskriminierung am Arbeitsplatz Teil I"; Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Arbeitsgerichts-Beschluss; Lücke in der Beschwerdebegründung; Darlegung ...
- Judicialis
BetrVG § 37; ; BetrVG § ... 37 Abs. 6; ; BetrVG § 37 Abs. 6 S. 3; ; BetrVG § 40; ; BetrVG § 40 Abs. 1; ; ArbGG § 81 Abs. 3; ; ArbGG § 81 Abs. 3 S. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2 S. 3 Halbsatz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 264 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Beschwerde gegen Ablehnung der Kostentragung bei Entsendung eines Betriebsratsmitglied zu einer Fortbildungsveranstaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.10.2003 - 2 BV 2005/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Es ist anerkanntes Recht, dass der Betriebsrat in einem Fall der vorliegenden Art eine betriebliche Konfliktlage darlegen muss, aus der sich für ihn - im Zeitpunkt des Entsendebeschlusses - ein Handlungsbedarf zur Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt und zu deren Erledigung er das auf der Schulung vermittelte Wissen benötigt (vgl. BAG vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 -).Nicht ersichtlich ist, dass damals - d. h. am 26.06.2003 - ein konkreter Schulungsbedarf bzw. ein entsprechender aktueller Handlungsbedarf im Sinne des Beschlusses des BAG vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - bestanden hätte.
Die Beschwerdekammer ist unter Berücksichtigung und nach Überprüfung der diesbezüglichen Argumentation des Betriebsrates der Auffassung, dass die vom Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - dargelegten Grundsätzen (weiter) zutreffend sind und auf eine Fallgestaltung der vorliegenden Art zu übertragen sind.
Der weitgefasste (Global-)-Antrag deckt auch die Fallgestaltung ab, dass im Zeitpunkt des - ohnehin erforderlichen - Entsendebeschlusses des Betriebsrates ein erstmaliger oder ein fortbestehender aktueller Handlungsbedarf (= konkreter Schulungsbedarf im Sinne des BAG-Beschlusses vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 -) zu verneinen ist.
- BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 25/97
Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Die gerichtliche Überprüfung hat also die Prüfungspflicht des Betriebsrates im Zeitpunkt seines Entsendebeschlusses zur Grundlage (vgl. BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 - vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 - und vom 17.06.1998 - 7 ABR 25/97 -). - BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 136/73
Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Feststellung - Feistellungsanspruch - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Die Beschwerdekammer möchte aus Gründen der Rechtssicherheit (Einheitlichkeit der Rechtsprechung) jedoch nicht von der Rechtsauffassung abweichen, die dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10.06.1974 - 1 ABR 136/73 - zu Grunde liegt (vgl. auch BAG vom 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 -).
- BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83
Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Der Betriebsrat sieht eine deutliche Parallele zur Thematik "Arbeitssicherheit" aus der BAG-Entscheidung vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 - AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972. - BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Die gerichtliche Überprüfung hat also die Prüfungspflicht des Betriebsrates im Zeitpunkt seines Entsendebeschlusses zur Grundlage (vgl. BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 - vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 - und vom 17.06.1998 - 7 ABR 25/97 -). - BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
Anspruch eines Mitglieds des Wirtschaftsausschusses auf Lohnzahlung für die Zeit …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Die gerichtliche Überprüfung hat also die Prüfungspflicht des Betriebsrates im Zeitpunkt seines Entsendebeschlusses zur Grundlage (vgl. BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 - vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 - und vom 17.06.1998 - 7 ABR 25/97 -). - BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74
Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Teilnahme an einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03
Die Beschwerdekammer möchte aus Gründen der Rechtssicherheit (Einheitlichkeit der Rechtsprechung) jedoch nicht von der Rechtsauffassung abweichen, die dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10.06.1974 - 1 ABR 136/73 - zu Grunde liegt (vgl. auch BAG vom 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 -).
- ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17
Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag
Dies folgt nicht daraus, dass es einer Freistellung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG nicht bedarf (so aber LAG Hamm 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10, EzB BetrVG § 37 Nr. 23c; 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 - LAG Rheinland-Pfalz 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03 -).