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LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Die bloße Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der Durchführung eines Aktienoptionsprogramms eines ausländisches Muttergesellschaft löst kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG aus. Erforderlich ist zumindest ein ... - IWW
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 87 I Nr. 10 BetrVG, § 87 Abs. I Nr. 10 BetrVG, § 5 III BetrVG, §§ 8 Abs. 4, 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 S. 1, 89 Abs. 1, 2, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG, §§ 164 ff. BGB, § 74 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Mitwirkung eines zum Konzern gehörenden Unternehmens an der Durchführung eines Aktienoptionsprogramms einer ausländischen Muttergesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 15.12.2016 - 1 BV 13/16
- LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 305
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14
Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Die Zuständigkeit der Einigungsstelle ist allerdings abhängig vom Bestehen eines Mitbestimmungsrechts und hierüber können die Gerichte für Arbeitssachen mit Bindungswirkung entscheiden (zum Vorstehenden: BAG 23.02.2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13 ff.).Soweit eine Betriebspartei mit einer auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts gerichteten Feststellung ihr Verfahrensziel erreichen kann, ist der Antrag - soweit es das Vorbringen zulässt - so auszulegen, dass die erstrebte Sachentscheidung ergehen kann (vgl. dazu: BAG 23.02.2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 15, zitiert nach juris).b) Dementsprechend sind die Hauptanträge zu 1) und 2) dahingehend zu verstehen, dass der Betriebsrat die Feststellung begehrt, ihm stehe bei der Vergabe von Aktienoptionen der A Inc.
- BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 351/07
Verfall von Ansprüchen aus einem Aktienoptionsplan
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Der Umfang des Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG geht jedenfalls nicht weiter als bei sonstigen freiwilligen Sondervergütungen, auch wenn Aktienoptionen im Gegensatz zu anderen Sondervergütungen einen ungleich größeren spekulativen Charakter haben (vgl. BAG 28.05.2008 - 10 AZR 351/07 - Rn. 29, zitiert nach juris).Erfolgsziele können sich am Börsenkurs, an der Eigenkapital- oder Gesamtkapitalrendite, dem Gewinn pro Aktie oder anderen Kennzahlen orientieren (vgl. BAG 28.05.2008 - 10 AZR 351/07- Rn. 29, zitiert nach juris).
- ArbG Offenbach, 15.12.2016 - 1 BV 13/16
Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs zum …
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 15.12.2016 - 1 BV 13/16 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Offenbach vom 15.12.16, Az. 1 BV 13/16 festzustellen,.
- BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06
Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte sind dort anzusiedeln, wo unternehmerische Leitungsmacht konkret entfaltet und ausgeübt wird (vgl. BAG 14.02.2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 49, zitiert nach juris). - BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11
Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (…vgl. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, zitiert nach juris; BAG 11.12.2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, zitiert nach juris). - LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16
Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der …
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Erforderlich ist zumindest ein beschränkter Gestaltungsspielraum, der durch die Gewährung von Mitsprache - und Vorschlagsrechten von der Muttergesellschaft eingeräumt wird (vgl. LAG Bremen 27.7.2016 - 3 TaBV 2/16 - S. 11; Lingemann/Stiller/Mengel in: NZA 2000, 1191 (1200)). - BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an …
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Wo für den Arbeitgeber nichts zu entscheiden ist, gibt es für den Betriebsrat nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, zitiert nach juris;… BAG 11.12.2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 20, zitiert nach juris). - BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10
Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet (vgl. z.B. BAG 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 22, zitiert nach juris). - BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
Mitbestimmung und Regelungsmöglichkeit sind nicht voneinander zu trennen (vgl. BAG 25.01.2000 - 1 ABR 3/99 - Rn. 33, zitiert nach juris). - BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06
Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2017 - 5 TaBV 23/17
In diesem Fall kann der Arbeitnehmer auch von seinem Arbeitgeber die Zuteilung von Aktienoptionen verlangen, dies aber nur nach den von den anderen Konzernunternehmen aufgestellten Verteilungsgrundsätzen (vgl. BAG 16.01.2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 17, zitiert nach juris).
- BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. August 2017 - 5 TaBV 23/17 - wird zurückgewiesen.