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   LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02   

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https://dejure.org/2003,4770
LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02 (https://dejure.org/2003,4770)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02 (https://dejure.org/2003,4770)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 5 TaBV 25/02 (https://dejure.org/2003,4770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Intranetnutzung durch Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Innerbetriebliches elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (Intranet) ; High-tech-Unternehmen der Elektroindustrie; Anspruch des Betriebsrats auf Nutzung ; Gegenüber den Arbeitnehmern bestehende Unterrichtungspflichten ; Betriebsinterne Kommunikation per ...

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzung betriebsinterner elektronischer Netzwerke durch den Betriebsrat - Unterlassungsanspruch gegen Arbeitgeber bei pflichtwidriger Entfernung von Beiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrat auf Internet-Zugang

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Internet-Zugang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2001 - 8 BV 633/00

    Zugang des Betriebsrats zum Konzern-Intranet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Die Arbeitgeberin beruft sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. vom 13.11.2001 - 8 BV 633/00 - (NZA-RR 2002, 252 f.).

    Die Arbeitgeberin kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des ArbG Frankfurt a.M. v. 13.11.2001 (a.a.O.) berufen.

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG, Beschl. v. 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 -, AP Nr. 66 zu § 40 BetrVG 1972).

    Mithin steht es sowohl im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, welche Informationen er zur Weitergabe an die Arbeitnehmer für zweckmäßig erachtet, als auch, welchen Weg er zur Weitergabe der Informationen benutzt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 6 ABR 85/76 -, AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschl. v. 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 -, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, aaO.).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97

    Betriebsrat: Anspruch auf Sachmittel - Bürokommunikationssystem "eMail"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation per Intranet in dem betreffenden Betrieb gängige Praxis ist, wie z.B. in einem High-Tech-Unternehmen der Elektroindustrie (ArbG Paderborn, Beschl. v. 29.01.1998 - 1 BV 35/97 -, DB 1998, 678 f., LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, DB 1998, 887 f.).

    Mithin steht es sowohl im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, welche Informationen er zur Weitergabe an die Arbeitnehmer für zweckmäßig erachtet, als auch, welchen Weg er zur Weitergabe der Informationen benutzt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 6 ABR 85/76 -, AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschl. v. 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 -, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, aaO.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.10.2002 - 1 TaBV 16/02

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    In einem vorangegangenen betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren machte der Betriebsrat gegenüber der Arbeitgeberin erfolgreich die Zugangsberechtigung zum Internet geltend (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 30.10.2002, Az. 1 TaBV 16/02); dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

    Dies ist der Fall, wenn er die berechtigten Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats und die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an einer Begrenzung seiner Kostenbelastung, angemessen berücksichtigt hat (BAG, Beschl. v. 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 -, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.10.2002 - 1 TaBV 16/02 -).

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76

    Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Mithin steht es sowohl im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, welche Informationen er zur Weitergabe an die Arbeitnehmer für zweckmäßig erachtet, als auch, welchen Weg er zur Weitergabe der Informationen benutzt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 6 ABR 85/76 -, AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG; BAG, Beschl. v. 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 -, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, aaO.).
  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Dies ist der Fall, wenn er die berechtigten Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats und die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an einer Begrenzung seiner Kostenbelastung, angemessen berücksichtigt hat (BAG, Beschl. v. 12.05.1999 - 7 ABR 36/97 -, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG 1972; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.10.2002 - 1 TaBV 16/02 -).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Die groben Pflichtverletzungen müssen objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (BAG, Beschl. 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, AP Nr. 44 zu § 87 BetrVG 1972).
  • ArbG Paderborn, 29.01.1998 - 1 BV 35/97

    Intranetauftritt des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.01.2003 - 5 TaBV 25/02
    Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation per Intranet in dem betreffenden Betrieb gängige Praxis ist, wie z.B. in einem High-Tech-Unternehmen der Elektroindustrie (ArbG Paderborn, Beschl. v. 29.01.1998 - 1 BV 35/97 -, DB 1998, 678 f., LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.09.1997 - 5 TaBV 1/97 -, DB 1998, 887 f.).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. Januar 2003 - 5 TaBV 25/02 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 28.11.2013 - 23 U 5/13

    Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer

    Dass in besonders gelagerten Fällen für den Pächter über § 242 BGB ein weitergehender Schutz vor Vertragsbeendigung eingreifen kann, wird als möglich angesehen (OLG Frankfurt AuR 2003, 312 = RdL 2003, 182; v. Jeinsen a.a.O. Rdn. 12; Harke a.a.O.) Hierüber ist anders als über die Verlängerung nach § 595 BGB im vorliegenden ZPO-Verfahren zu entscheiden (OLG Frankfurt a.a.O., JurisPK/Bauermeister § 595 Rdn. 38).
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