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   LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97   

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https://dejure.org/1997,4582
LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4582)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4582)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 1997 - 5 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachwirkung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen, Beendigung der Nachwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Abs. 5 TVG
    Nachwirkung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen, Beendigung der Nachwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachwirkung betriebsverfassungsrechtlicher Normen; Beendigung der Nachwirkung ; Anderer Tarifvertrag; Nachwirkung von Tarifnormen ; Betriebsverfassungsrechtliche Tarifnormen ; Erstreckung der Nachwirkung ; Zeitablauf

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 4 Abs. 5 TVG
    Nachwirkung betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen, Beendigung der Nachwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611; TVG § 1 Abs. 1 § 4 Abs. 5
    Tarifvertrag: Nachwirkungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97
    Bei den genannten Normen des Tarifvertrages handelt es sich um sogenannte betriebsverfassungsrechtliche Normen, die nach allgemeiner Meinung zulässigerweise in Tarifverträgen vereinbart werden können und grundsätzlich auch Nachwirkung im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG haben (Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4, Rz. 300; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 1454; Löwisch/Rieble; Tarifvertragsgesetz, § 4, Rdnr. 232; ähnlich wohl auch: BAG, Beschluß vom 26.04.1990 - 1 ABR 84/87 - DB 1990 Seite 1919 ff.; einschränkend: Behrens/Hohenstatt, DB 1991, Seite 1877).

    In seiner Entscheidung vom 26.04.1990 (a. a. O.) hat das Bundesarbeitsgericht darüber hinaus darauf verwiesen, daß die Nachwirkung als Überbrückungshilfe zu verstehen ist und die Frage aufgeworfen, ob hiernach grundsätzlich von einer unbegrenzten Nachwirkung auszugehen ist (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 13.12.1995.

  • BAG, 27.11.1986 - 6 ABR 63/83

    Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97
    Dann aber ist ein Rechtsschutzinteresse für das im Hauptantrag liegende Begehren in keiner Weise erkennbar und durch den Tatsachenvortrag des Gesamtbetriebsrates auch nicht sichtbar gemacht worden (zur Problematik des Rechtsschutzinteresses vgl.: BAG, Beschluß vom 27.11.1986 - 6 ABR 63/83 - n. v.).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97
    - 4 AZR 1062/94 - EzA § 3 TVG Nr. 11, wo die Funktion der Überbrückung relativiert wird).
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97
    - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG; BAG, Urteil vom 13.07.1994 - 4 AZR 555/93 - AP Nr. 14 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit).
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 555/93

    Nachwirkung des Tarifvertrages bei Entfallen der Tarifbindung aufgrund

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97
    - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG; BAG, Urteil vom 13.07.1994 - 4 AZR 555/93 - AP Nr. 14 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.04.1997 - 5 TaBV 3/97
    - 7 ABR 16/91 - EzA § 90 BetrVG 1972 Nr. 2).
  • ArbG Hamburg, 08.03.2013 - 27 BV 25/12

    Zeitlich begrenzte Nachwirkung von betriebsverfassungsrechtlichen Normen eines

    In einem solchen Fall würde das Verfahren auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Mitbestimmungsrechte hinauslaufen (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.04.1997, 5 TaBV 3/97, unter II 1 b der Gründe).

    Ohne auf die rechtliche Problematik näher einzugehen, hat das LAG Düsseldorf die Nachwirkung betriebsverfassungsrechtlicher Normen angenommen (LAG Düsseldorf v. 10.04.1997, 5 TaBV 3/97, unter II 3 a der Gründe).

    Aus der Überbrückungsfunktion der Nachwirkung wird gefolgert, dass die Nachwirkung erst dann endet, wenn zumutbare Gespräche mit der vertragsschließenden Gewerkschaft ergebnislos geblieben sind, mithin also feststeht, dass kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen werden wird (vgl. in diesem Sinne LAG Düsseldorf v. 10.04.1997, 5 TaBV 3/97, unter II 3 d bb der Gründe; ebenso Oetker, in: Festschrift Schaub (1998), S. 535, 552 ff.; Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl. 2012, § 4 Rn. 675 [im Übrigen Befristung auf ein Jahr entsprechend der Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB]).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2001 - 4 Sa 54/01

    Rückzahlung einer Weihnachtsgratifikation bei Kündigung; Bundesrahmentarifvertrag

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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 5 TaBV 3/97   

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LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 5 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,16594)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.1997 - 5 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,16594)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 1997 - 5 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,16594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleitzeitvereinbarung ; Kernzeiten ; Gleitzeitrahmen; Schalteröffnungszeiten einer Bank; Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 390
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