Rechtsprechung
LAG Köln, 21.08.1997 - 5 TaBV 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines Personalcomputers mit marktüblicher Ausstattung; Berücksichtigung von Kostenvorgaben bei der Finanzierung von Mitteln; Maßgeblichkeit des Umfang der Geschäftsführung für Anspruch auf bestimmtes Arbeitsmittel; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.04.1997 - 2 BV 246/96
- LAG Köln, 21.08.1997 - 5 TaBV 30/97
- BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96
Ausstattung des Betriebsrats; Bürotätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 21.08.1997 - 5 TaBV 30/97
Personalcomputer und Drucker gehören nicht generell - ohne konkrete Darlegung der Erforderlichkeit - zu der vom Arbeitgeber zu finanzierenden Grundausstattung eines Betriebsratsbüros (a.M. LAG Hamm, Beschluß vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 ).Die Beschwerdekammer teilt nicht die Auffassung, daß generell ein PC - wie etwa die Ausstattung mit Schreib- und Büromaterial - zur Grundausstattung eines Betriebsratsbüros gehört und daher der Arbeitgeber unabhängig von der besonderen Darlegung der Erforderlichkeit einem aus mehreren Mitgliedern bestehenden Betriebsrat einen PC nebst Drucker zur laufenden Geschäftsführung zur Verfügung stellen muß (so: LAG Hamm, Beschluß vom 12.02.1997 - 3 TaBV 57/96 ).
- ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98
Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber
Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht mit dem zitierten Beschluss vom 11. März 1998 (…aaO., unter B I 3, 4 der Gründe) die Auffassung vertreten, dass ein PC einem Betriebsrat nicht ohne weitere Darlegung der konkreten Erforderlichkeit als Grundausstattung zur Verfügung zu stellen ist (ebenso LAG Köln, Beschluss vom 21. August 1997 - 5 TaBV 30/97 -, ZTR 1998, 143 L). - LAG Nürnberg, 08.03.1999 - 6 (7) TaBV 15/98
Betriebsrat: Sachmittel - Personalcomputer - Betriebsgröße
Hingegen hat das Landesarbeitsgericht Köln im Beschluss vom 21.08.1997 (5 TaBV 30/97, LAGE § 40, 57) ausgeführt, es sei grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu bestimmen, welche von mehreren sachgerechten Mitteln oder Möglichkeiten zur Information er im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellt.
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 19.02.1998 - 5 TaBV 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beteiligtenfähigkeit von Aufsichtsratmitgliedern, bei der gerichtlichen Anfechtung der Wahl von anderen Aufsichtsratmitgliedern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 29.05.1997 - 2 BV 16/97
- LAG Schleswig-Holstein, 19.02.1998 - 5 TaBV 30/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92
Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96
Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar