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   LAG Niedersachsen, 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15   

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https://dejure.org/2016,7643
LAG Niedersachsen, 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15 (https://dejure.org/2016,7643)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15 (https://dejure.org/2016,7643)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 5 TaBV 33/15 (https://dejure.org/2016,7643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG; § 1 Abs. 2 BetrVG; § 19 Abs. 2 BetrVG
    Anfechtung der Betriebsratswahl in einem Gemeinschaftsbetrieb durch sämtliche Arbeitgeberinnen; Unzulässiger Wahlanfechtungsantrag nur einer Arbeitgeberin eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen

  • IWW

    § 5 NRettDG, §§ 87 Abs. 1, 2, ... 89 Abs. 1, 11 Abs. 4, 5, 66 Abs. 1 ArbGG, § 61 ZPO, § 62 ZPO, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 705 ff. BGB, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ 111 ff. BetrVG, § 87 BetrVG, § 99 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Betriebsratswahl in einem Gemeinschaftsbetrieb durch sämtliche Arbeitgeberinnen; Unzulässiger Wahlanfechtungsantrag nur einer Arbeitgeberin eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19
    Anfechtung; Gemeinschaftsbetrieb; Anfechtungsberechtigung

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Betriebsratswahl in einem Gemeinschaftsbetrieb durch sämtliche Arbeitgeberinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb - und die Wahlanfechtung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15
    Lediglich soweit verschiedene Arbeitgeber eine BGB-Gesellschaft gemäß § 705 ff. BGB bilden, hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 28.11.1977, 1 ABR 36/76 - juris Rn. 15) entschieden, dass ein einzelner Arbeitgeber, Gesellschafter dieser BGB-Gesellschaft, nicht anfechtungsberechtigt ist, weil er nicht als Arbeitgeber im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG anzusehen ist.

    Dies entspricht allgemein der anerkannten Auslegung des § 19 Abs. 2 BetrVG und wird schon in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 28.11.1977 a.a.O.) näher ausgeführt, wenn es dort heißt, dass anfechtungsberechtigt nur der Arbeitgeber ist, der Rechtsbeziehungen zum Betriebsrat hat.

  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15
    Dieser Grundsatz der Einheitlichkeit ist bereits allgemein anerkannt worden (BAG, Beschluss vom 07.12.1988, 7 ABR 10/88 - juris Rn. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 10 TaBV 25/04

    Keine Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Vorliegen mehrerer bloßer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15
    Von den Landesarbeitsgerichten findet sich zu diesem Problemkreis ersichtlich nur der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (17.11.2004, 10 TaBV 25/04 - juris Rn. 31), der der bereits zitierten Literaturmeinung folgt.
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Eine ausdrückliche Regelung dazu, wer im Falle eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Arbeitgeber für die Unternehmerseite zur Wahlanfechtung berechtigt ist, sieht das Gesetz nicht vor (für eine nur gemeinsame Berechtigung zur Anfechtung: LAG Niedersachsen 14. Januar 2016 - 5 TaBV 33/15 - zu II A 3 a und b der Gründe; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 32; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 74; DKKW/Homburg 15. Aufl. § 19 Rn. 28; ErfK/Koch 17. Aufl. § 19 BetrVG Rn. 11; Bonanni/Mückl BB 2010, 437, 440; offengelassen BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04 - zu B I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Januar 2016 - 5 TaBV 33/15 - aufgehoben, soweit der Antrag, die Wahl des zu 2. beteiligten Betriebsrats vom 28./29. April 2014 für unwirksam zu erklären, abgewiesen wurde.
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