Rechtsprechung
LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlrechtsgrundsätze; Gleichheit; Allgemeinheit; Wahlanfechtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.08.1996 - 86 BV 12.819/96
- ArbG Berlin, 14.08.1996 - 86 BV 12819/96
- LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 45/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Berlin, 01.11.1996 - 2 TaBV 2/96
Mitbestimmung; Verfassungsmäßigkeit; Aufsichtsrat; Wahlrechtsgrundsätze; …
Auszug aus LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde durch einen Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 1996 zum Aktenzeichen 2 TaBV 2/96 zurückgewiesen; die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.Die erkennende Kammer folgt in vollem Umfang den Ausführungen zur Verfassungsgemäßheit der Bestimmung des § 12 Abs. 1 MitbestG der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts in dem Beschluß vom 1. November 1996 - 2 TaBV 2/96 -.
- BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82
Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum
Auszug aus LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich der Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 38 Abs. 1 GG hinaus gelte und auch für Wahlvorbereitungshandlungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht von Bedeutung sind (BVerfGE 60, 162, 167; 67, 369, 377 jeweils mit weiteren Nachweisen).Ein zulässiges Mittel ist insoweit die Festlegung bestimmter Mindestsätze, die bei der Unterstützung von Wahlvorschlägen erreicht werden müssen (vgl. BVerfGE 67, 369, 377; 70, 162, 169 ff).
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Auszug aus LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl als ungeschriebenes Verfassungsrecht über den Anwendungsbereich der Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 38 Abs. 1 GG hinaus gelte und auch für Wahlvorbereitungshandlungen, insbesondere das Wahlvorschlagsrecht von Bedeutung sind (BVerfGE 60, 162, 167; 67, 369, 377 jeweils mit weiteren Nachweisen).Anerkannt ist, daß die Gewährleistung dieses Rechtes auch die Betätigung im Bereich des Personalvertretungsrechts erfaßt und garantiert (BVerfGE 19, 303, 312; 60, 162, 170).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
Das gleiche gilt für den Bereich des Personalvertretungsrechts, wobei zu berücksichtigen ist, daß bei diesem die Einschränkungen für die Bestätigungen der Personalräte noch enger gezogen sind als im Betriebsverfassungsrecht, da das Demokratieprinzip des Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG in weiten Bereichen fordert, daß Entscheidungen durch eine demokratischlegitimierte Person zu treffen seien (BVerfG PersR 1995, 483 ff = DVBl 1995, 1291 ff). - BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
Anerkannt ist, daß die Gewährleistung dieses Rechtes auch die Betätigung im Bereich des Personalvertretungsrechts erfaßt und garantiert (BVerfGE 19, 303, 312; 60, 162, 170). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78
Personalrat
Auszug aus LAG Berlin, 25.02.1997 - 5 TaBV 4/96
Insbesondere darf hierbei nicht außer acht gelassen werden, daß die Beteiligung an den Wahlen für die Delegierten auch einen Werbeeffekt für die Koalitionen hat, durch sie ist es möglich, sich im Unternehmen bei den Arbeitnehmern bekanntzumachen und möglicherweise ihre Position im Unternehmen dadurch zu stärken (vgl. dazu BVerfGE 51, 77, 88).
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 45/97
Anfechtung der Wahl der Delegierten zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im …
Landesarbeitsgericht Berlin - 5 TaBV 4/96 - Beschluß vom 25. Februar 1997.Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. Februar 1997 - 5 TaBV 4/96 - wird zurückgewiesen.