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   LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02   

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LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02 (https://dejure.org/2002,2133)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02 (https://dejure.org/2002,2133)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 5 TaBV 42/02 (https://dejure.org/2002,2133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 5, 7, 9, 18, 19 BetrVG, 2, 3 ATZG
    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase; Ermittlung der Beschäftigtenzahl ; Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Betriebsratswahl im Entleiherbetrieb

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 5, 7, 9, 18, 19 BetrVG, 2, 3 ATZG
    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl bei fehlerhafter Bestimmung der Zahl der Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 292
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92

    Gesamthafenbetrieb - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Hierzu steht den Wahlvorständen in Grenzfällen auch ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, wobei bis zum Wahltag eintretende, aufgrund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers vorhersehbare Veränderungen zu berücksichtigen sind (BAG, Beschluss vom 25.11.1992 - 7 ABR 7/92 - EzA § 9 BetrVG 1972 Nr. 5).

    2.2.1 Die erkennende Kammer hat bereits Zweifel, ob zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl (vgl. BAG, Beschluss vom 25.11.1992, a. a. O.) tatsächlich von 190 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern ausgegangen werden kann, wie es von den Beteiligten im Verlaufe des Verfahrens vorgetragen wurde.

    Eine vollständige Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Entleiherbetrieb wird dadurch jedoch nicht begründet (BAG, Beschluss vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP Nr. 18 zu § 14 AÜG; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 25.11.1992, a. a. O.).

  • ArbG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 BV 37/02

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Vorliegen eines Verstoßes gegen wesentliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Geschäftsnummer: 5 TaBV 42/02 4 BV 37/02 ArbG Düsseldorf.

    1) Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.07.2002 - 4 BV 37/02 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 10.07.2002 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 4 BV 37/02 - die Betriebsratswahl vom 11.03.2002 für unwirksam erklärt.

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt dazu die detaillierte Beschreibung der dem Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten in dem zugrunde liegenden Vertrag ebenso wenig wie die enge räumliche Zusammenarbeit im Betrieb, die Unentbehrlichkeit einer von der Fremdfirma erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf oder die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Mitarbeiter des Betriebsinhabers (vgl. zuletzt: BAG, Beschluss vom 11.09.2001 -1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, m. w. N.).
  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Nach dem Eintritt in die Freistellungsphase ist damit der unmittelbare Bezug zu den betrieblichen Abläufen auf Dauer verloren gegangen (so zum vergleichbaren Fall eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat: BAG, Beschluss vom 25.10.2000 - 7 ABR 18/00 - AP Nr. 32 zu § 76 BetrVG (1992); vgl. auch zur ähnlichen Problematik im Personalvertretungsrecht: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.05.2002 - 6 P 8/01 - noch nicht veröffentlicht; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2001 -17 P 01.638 - DVBl 2002, 787; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, § 9, Rnr. 19, Schiefer/Körte, NZA 2002, 57).
  • VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 01.638

    Personalrat - Erlöschen des Amtes mit Eintritt in die Freistellungsphase der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Nach dem Eintritt in die Freistellungsphase ist damit der unmittelbare Bezug zu den betrieblichen Abläufen auf Dauer verloren gegangen (so zum vergleichbaren Fall eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat: BAG, Beschluss vom 25.10.2000 - 7 ABR 18/00 - AP Nr. 32 zu § 76 BetrVG (1992); vgl. auch zur ähnlichen Problematik im Personalvertretungsrecht: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.05.2002 - 6 P 8/01 - noch nicht veröffentlicht; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2001 -17 P 01.638 - DVBl 2002, 787; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, § 9, Rnr. 19, Schiefer/Körte, NZA 2002, 57).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Das Wahlverfahren beruht vielmehr auf einem wesentlichen Mangel im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG, so dass die Betriebsratswahl wiederholt werden muss (BAG, Beschluss vom 29.05.1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Eine vollständige Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Entleiherbetrieb wird dadurch jedoch nicht begründet (BAG, Beschluss vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP Nr. 18 zu § 14 AÜG; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 25.11.1992, a. a. O.).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Nach dem Eintritt in die Freistellungsphase ist damit der unmittelbare Bezug zu den betrieblichen Abläufen auf Dauer verloren gegangen (so zum vergleichbaren Fall eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat: BAG, Beschluss vom 25.10.2000 - 7 ABR 18/00 - AP Nr. 32 zu § 76 BetrVG (1992); vgl. auch zur ähnlichen Problematik im Personalvertretungsrecht: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.05.2002 - 6 P 8/01 - noch nicht veröffentlicht; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2001 -17 P 01.638 - DVBl 2002, 787; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, § 9, Rnr. 19, Schiefer/Körte, NZA 2002, 57).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
    Eine vollständige Betriebszugehörigkeit des Leiharbeitnehmers zum Entleiherbetrieb wird dadurch jedoch nicht begründet (BAG, Beschluss vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 - AP Nr. 18 zu § 14 AÜG; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 25.11.1992, a. a. O.).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2002 - 5 TaBV 42/02 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer

    ebenso LAG Düsseldorf 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02 - EzA - SD Nr. 1/2003, S. 13 nur L; LAG Düsseldorf 21.11.2002 - 15 TaBV 50/02 - bisher unveröff.; ArbG Bayreuth 20.08.2002 - 5 BV 5/02 H - EzA-SD Nr. 26/2002, S. 11 nur L.; vgl. zu § 38 Abs. 1 BetrVG LAG Hamm 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02 - EzA-SD Nr. 2/2003, S. 20 nur L.; a. A. ArbG Eberswalde - 3 (2) BV 8/02 - NZA-RR aktuell Heft 2/2003 S. VI nur L).
  • LAG Köln, 20.02.2003 - 6 TaBV 79/02

    Betriebsrat; Wahlanfechtung; Leiharbeitnehmer

    Schließlich wird die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen des § 9 BetrVG gänzlich abgelehnt (Hanau, RdA 2001, 65 [68]; ders., ZIP 2001, 1981 [1982]; ders., NJW 2001, 2513 [2515]; Konzen, RdA 2001, 76 [83 f.]; Schaub, ZTR 2001, 437 [439]; Löwisch, BB 2001 1734 [1737]; ders., Arbeitsrecht, 6. Auflage, 2002, S. 125; Maschmann, DB 2001, 2446 [2448]; Neumann, BB 2002, 510 [514]; Franke, NJW 2002, 656; Lindemann/Simon, NZA 2002, 365 [367 f.]; Schiefer/Korte, NZA 2002, 57 [59]; Schiefer, DB 2002, 1774 ff.; Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Auflage, 2002, § 7, Rn. 7; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02 - ArbG Detmold, Beschluss vom 04.06.2002 - 2 BV 19/02 - juris [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774 [1776]; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02 - m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02

    Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder

    Ebenso wenig bedarf es vorliegend einer Entscheidung über die bislang allein durch Instanzgerichte vereinzelt bejahend (ArbG Frankfurt/M., Beschluss v. 22. Mai 2002 -2 BV 148/02, NZA-RR 2003, 26; ArbG Darmstadt, Beschluss v. 22. Oktober 2002-8 BV 4/02, ArbuR 2003, 121 [L] und überwiegend verneinend (ArbG Mönchengladbach, Beschluss v. 3. Juli 2002 - 5 (4) BV 18/02, NZA-RR 2003, 22; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 31. Oktober 2002 - 5 TaBV 42/02, DB 2003, 292; LAG Hamm, 69-schluss v. 15. November 2002 - 10 TaBV 92/02, DB 2003, 342 [L]; LAG Hamm, Beschluss v. 14. Januar 2003 - 13 TaBV 90/02, LAGE § 9 BetrVG 2001 Nr. 1) beantwortete Rechtsfrage, ob die nach § 8 BetrVG wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i.S. des § 9 BetrVG bzw. bei der Ermittlung der mindestens freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 BetrVG zu berücksichtigen seien.
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl oder das Vorliegen eines feststehenden,

    Auch im vom Arbeitsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 (5 TaBV 42/02, AP Nr. 6 zu § 7 BetrVG 1972) ging es nicht um erkrankte Mitarbeiter, sondern um die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern als regelmäßig Beschäftigte.
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