Rechtsprechung
LAG Hessen, 20.07.1993 - 5 TaBV 5/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Einigungsstelle; Mitbestimmungsrecht der Einigungsstelle für eine Arbeitszeitregelung am Rosenmontag/Faschingsdienstag und Wäldchestag; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BetrVG § 76 § 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Änderung der Arbeitszeit nach bisheriger betrieblicher Übung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.08.1992 - 6 BV 13/92
- LAG Hessen, 20.07.1993 - 5 TaBV 5/93
Papierfundstellen
- BB 1994, 430
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89
Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen
Auszug aus LAG Hessen, 20.07.1993 - 5 TaBV 5/93
(anders: BAG vom 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 -, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 72 Lohngestaltung unter B I 5 der Gründe).(BAG, Beschluss vom 30.01.1990 - 1 ABR 2/89 -, AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 72 Lohngestaltung).
Es war zulässig, auf eine weitere Verhandlung und Beratung zu verzichten, da diese nicht gewünscht wurde (BAG, Beschluss vom 30.01.1990, aaO.).
Dessen Inhalt und Verlauf darf freizügig gestaltet werden, weil es sich hierbei um eine betriebliche Schlichtungs- und Entscheidungsstelle handelt, die lediglich eine nicht zustande gekommene Betriebsvereinbarung ersetzen soll (BAG, Beschluss vom 30.01.1990, aaO.).
Also besitzt die Einigungsstelle den Spielraum, den ihr vorgelegten Sachverhalt vollständig einer Entscheidung zuzuführen und ihn dadurch sachgerecht zu regeln, ohne dabei streng an die Anträge der Beteiligten gebunden zu sein (BAG, Beschluss vom 30.01.1990, aaO.).
- BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Hessen, 20.07.1993 - 5 TaBV 5/93
§ 87 Abg. 1 Ziffer 3 BetrVG will dem Betriebsrat gerade ein Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehenden Veränderung der nicht mitbestimmungspflichtigen Festlegung der Dauer der Arbeitszeit einräumen (BAG, Beschluss vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, BB 1991, 2157). - BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92
Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung
Auszug aus LAG Hessen, 20.07.1993 - 5 TaBV 5/93
Den jährlichen Verlautbarungen kommt ein Erklärungswert im Sinne eines Vorbehalts der jährlichen Überprüfung nichts zu, Besonderheiten, wie sie im öffentlichen Dienst zutreffen mögen (vgl. BAG vom 24.03.1993 - 5 AZR 16/92 -, EZA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 27), treffen auf den Arbeitgeber im vorliegenden Fall nicht zu. - LAG Hessen, 22.07.1992 - 2 Sa 497/92
Auszug aus LAG Hessen, 20.07.1993 - 5 TaBV 5/93
Die jährlichen Verlautbarungen dienten in aller erster Linie dazu, die jeweils wechselnden Daten festzuhalten und waren durch Gründe der Betriebsorganisation veranlasst (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 22.07.1992 - 2 Sa 497/92 -).
- LAG Köln, 25.04.2013 - 7 TaBV 77/12
Mitbestimmungsrecht tägliche Arbeitszeit
Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, sich für seine Rechtsansicht u. a. auf die Entscheidung des LAG Frankfurt vom 20.07.1993, 5 TaBV 5/93 berufen zu können.