Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13   

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https://dejure.org/2013,36296
LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,36296)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,36296)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,36296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 S 2 AÜG, § 99 Abs 2 Ziff 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Arbeitnehmerüberlassung - Begriff "vorübergehend" iSd. § 1 Abs 1 S 2 AÜG

  • IWW

    § 1 Abs 1 AÜG
    § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer vorübergehende Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen; Auslegung des Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 2 AÜG

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Beschäftigung einer Leiharbeitnehmerin bei befristeter Beschäftigung auf Dauerarbeitsplatz; Zustimmungsersetzung im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wann ist Zeitarbeit "vorübergehend"?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen AÜG bei Einsatz eines Leiharbeitnehmers statt einer Stammkraft ohne zeitliche Begrenzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • bdolegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot eines "Leiharbeitskarussels"

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13
    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 (7 ABR 91/11 - Pressemitteilung) ist auch klargestellt, dass die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht lediglich einen unverbindlichen Programmsatz enthält, sondern die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung untersagt.

    Die Entscheidung des BAG vom 10. Juli 2013 (7 ABR 91/11) klärt ausweislich der Presseerklärung diese Frage noch nicht.

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13
    Angesichts der früher im AÜG geregelten Höchstbegrenzungen des Einsatzes von Leiharbeitnehmern (BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - NZA 13, 726, Juris) ist jedoch vorliegend eine vorgesehene Überlassung im Umfang von einem Jahr personenbezogen zweifelsfrei nicht von Dauer und damit vorübergehend.

    Dies wird im Übrigen auch bereits vom 2. Senat des BAG im Rahmen der Entscheidung zur Kleinbetriebsklausel (24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - NZA 13, 1442, Juris) nicht anders gesehen, wenn es heißt: "Dabei kommt es nicht darauf an, welche Bedeutung der mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG aufgenommenen Formulierung zukommt, die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolge "vorübergehend".

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2011 - 17 TaBV 99/11
    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13
    Befristungsketten und Dauerentleihe - personenbezogene Merkmale - sind zu verhindern, denn sie sind geeignet, das u.a. mit Art. 6 Abs. 1 bis 3 RL Leiharbeit verfolgte Ziel, den Zugang der Leiharbeitnehmer zur Beschäftigung im entleihenden Unternehmen zu verbessern, zu erschweren (Hamann Anm. zu LAG Niedersachsen 16. November 2011 - 17 TaBV 99/11 - jurisPR-ArbR 13/2012).
  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13
    Die Auslegung des Begriffes "vorübergehend" ist vor einer Entscheidung des BAG in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - LAGE § 1 AÜG Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 24 TaBV 1868/12 - Juris) und der Literatur (Thüsing "Zum Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG", DB 12, 632, weitere Nachweise bei LAG Berlin-Brandenburg aaO.) umstritten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1868/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13
    Die Auslegung des Begriffes "vorübergehend" ist vor einer Entscheidung des BAG in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - LAGE § 1 AÜG Nr. 5; LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 24 TaBV 1868/12 - Juris) und der Literatur (Thüsing "Zum Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG", DB 12, 632, weitere Nachweise bei LAG Berlin-Brandenburg aaO.) umstritten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14

    "Vorübergehender" Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Nach anderer Auffassung ist der Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG arbeitnehmer- und nicht arbeitsplatzbezogen (so z.B. LAG Düsseldorf, 02.10.2012, 17 TaBV 38/12 und LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, jeweils zitiert aus juris).

    Die Einschränkung des Terminus "vorübergehend" mittels einer Missbrauchskontrolle im Sinne des Vorliegens eines anerkennenswerten Grundes für den Einsatz von Leiharbeitnehmern widerspricht bereits dem Wortlaut des auszulegenden Begriff, der nichts anderes bedeutet, als "nicht von Dauer" und insoweit eine zeitliche Komponente enthält, nicht mehr und nicht weniger (vgl. LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, zitiert aus juris).

    Selbst wenn danach nur ein jeweils vorübergehender Einsatz der einzelnen Leiharbeitnehmer als Personen zulässig wäre, könnte durch ihren ständigen Austausch auch regelmäßiger Beschäftigungsbedarf abgedeckt werden" (vgl. zu Vorstehenden ebenso LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, zitiert aus juris).

  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

    (a) Der Wortlaut kann personenbezogen ausgelegt werden, wonach der einzelne Leiharbeitnehmer nur zeitlich begrenzt überlassen werden darf (vgl. Hess. LAG 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14 - LAG Düsseldorf 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Hamburg 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13 - ).
  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

    Mehr als dieses Ergebnis "nicht unbegrenzt" oder "zeitweise" oder "nicht von Dauer" gibt die Wortlautauslegung des Begriffs "vorübergehend" nicht her (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 4. Sept. 2013 - 5 TaBV 6/13 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 21. Mal 2013 - 4 TaBV 298/12 - Juris), wobei der Begriff "vorübergehend" wie die zeitliche Limitierung der in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. geregelten Überlassungshöchstgrenze nicht arbeitsplatzbezogen, sondern arbeitnehmerbezogen zu verstehen ist (vgl. BAG Beschluss vom 12. Nov. 2002 - 1 ABR 1/02 - Juris; a.A. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 1. März 2013 - 9 TaBV 2113/12 - Juris m.w. Nachw.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 7 TaBV 2194/13

    Einstellung Leiharbeitnehmer, nicht nur vorübergehend -

    Dieses Tatbestandsmerkmal sei bereits dann eingehalten, wenn die Überlassung für einen befristeten Zeitraum erfolge (vgl. LAG Hamburg vom 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13 - juris).
  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 204/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

    (a) Der Wortlaut kann personenbezogen ausgelegt werden, wonach der einzelne Leiharbeitnehmer nur zeitlich begrenzt überlassen werden darf (vgl. Hess. LAG 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14 - LAG Düsseldorf 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Hamburg 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13 - ).
  • LAG Hamburg, 23.09.2014 - 2 TaBV 6/14

    Nicht nur vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - befristete

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass ein befristeter Einsatz eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz durch den Begriff "vorübergehend" nicht verhindert werden soll (so z.B.: LAG Düsseldorf vom 2. Oktober 2012, 17 TaBV 38/12; LAG Hamburg vom 4. September 2013, 5 TaBV 6/13).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26316
LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,26316)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,26316)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2013 - 5 TaBV 6/13 (https://dejure.org/2013,26316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 2 GG, Art 1 GG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 77 BetrVG, § 75 Abs 2 BetrVG
    Einigungsstellenspruch - Kameraüberwachung zur Steuerung operativer Abläufe

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Anfechtung, Betriebsvereinbarung, Kameraeinsatz, Betriebsabläufe (Steuerung), Persönlichkeitsrecht, Verletzung der Persönlichkeit, Verhältnismäßigkeit

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung ohne Speicherung der Daten zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung zur reinen Steuerung von operativen Betriebsabläufen ohne Datenspeicherung ist zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kameraüberwachung zur reinen Steuerung von operativen Betriebsabläufen ohne Datenspeicherung ist zulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2013 - 5 TaBV 6/13
    Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG, Beschluss vom 26.08.2008, 1 ABR 16/07).(Rn.63).
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