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   LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (1)   

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LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (1) (https://dejure.org/2009,7847)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (1) (https://dejure.org/2009,7847)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 5 TaBVGa 1/09 (1) (https://dejure.org/2009,7847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abbruch einer Betriebsratswahl - ordnungsgemäße Einladung zu einer Betriebsversammlung nach § 17 Abs 3 BetrVG - Einladungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag des Arbeitgebers auf Abbruch einer Betriebsratswahl bei nichtiger Wahl des Wahlvorstandes; Drei-Tage-Frist bei Ankündigung der Wahlversammlung vor dem Jahreswechsel

  • Judicialis

    WahlO § 28; ; WahlO § 28 Abs. 1; ; WahlO § 28 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § ... 14a; ; BetrVG § 14a Abs. 5; ; BetrVG § 17; ; BetrVG § 17 Abs. 1; ; BetrVG § 17 Abs. 2; ; BetrVG § 17 Abs. 3; ; BetrVG § 17a Nr. 3; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 85; ; ArbGG § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 89 Abs. 2; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag der Arbeitgeberin auf Abbruch einer Betriebsratswahl bei nichtiger Wahl des Wahlvorstandes; unzureichende Drei-Tage-Frist bei Ankündigung der Wahlversammlung vor dem Jahreswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    Deshalb kann von einer Wahl zumindest dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Einladung zur Wahlversammlung nicht in der im Betrieb üblichen Weise bekannt gemacht wurde und die auch nicht anderweitig unterrichteten und die der Versammlung ferngebliebenen Arbeitnehmer das Wahlergebnis beeinflussen konnten (BAG 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5 = NZA 1986, 753, zu II 2 b bb der Gründe; ErfK/Eisemann/Koch 9. Aufl. § 17 BetrVG Rn. 3 bis 6; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17; HWK/Reichhold 3. Aufl. § 17 BetrVG Rn. 8; Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 17 Rn. 12).

    bbb) Es ist anerkannt und in Rechtsprechung und Literatur unbestritten, dass die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands rechtzeitig bekannt zu machen ist (BAG 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5 = NZA 1986, 753, zu II 2 b bb der Gründe; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17; Wlotzke/Wlotzke BetrVG 3. Aufl. § 17 Rn. 9).

    dd) Der damit feststehende Rechtsverstoß bei der Wahl des Wahlvorstandes führt - wie vom Arbeitsgericht richtig gesehen - auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7. Mai 1986 - 2 AZR 349/85 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 17 Nr. 5 = NZA 1986, 753, zu II 2 b bb der Gründe) zur Nichtigkeit der Wahl des Wahlvorstands, denn das Fernbleiben der nicht unterrichteten Arbeitnehmer kann das Wahlergebnis beeinflusst haben kann.

  • LAG Nürnberg, 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    In arbeitsgerichtlichen und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen wird eine Frist von drei Tagen zwischen Aushang der Einladung und Durchführung der Betriebsversammlung als ausreichend angesehen (ArbG München 17. Dezember 1996 - 8 BV 282/96 - AiB 1997, 288; vgl. auch LAG Nürnberg 29. Juli 1998 - 4 TaBV 12/97 - zitiert nach juris; differenzierend ArbG Essen 22. Juni 2004 - 2 BV 17/04 - NZA-RR 2005, 258, zu B II 2 b der Gründe; vgl. auch Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94

    Betriebsratswahl: einstweiliger Rechtsschutz bei laufender Wahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    aa) Der Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege einstweiliger Verfügung kommt nur in Betracht, wenn entweder der Fehler in kurzer Zeit behoben werden kann oder mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Wahl wegen des Wahlfehlers mit Erfolg angefochten werden kann (LAG Baden-Württemberg 16. September 1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15 zu II 2 c der Gründe; LAG Baden-Württemberg 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94 - zitiert nach juris; vgl. auch ErfK/Eisemann/Koch 9. Aufl. § 85 ArbGG Rn. 6; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller - Glöge - Matthes ArbGG 6. Aufl. § 85 Rn. 38).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    Die Weiterführung der Betriebsratswahl durch den nichtig gebildeten Wahlvorstand hätte zwar voraussichtlich nicht die Nichtigkeit der Betriebsratswahl insgesamt (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe) zumindest aber mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl zur Folge.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    aa) Der Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege einstweiliger Verfügung kommt nur in Betracht, wenn entweder der Fehler in kurzer Zeit behoben werden kann oder mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Wahl wegen des Wahlfehlers mit Erfolg angefochten werden kann (LAG Baden-Württemberg 16. September 1996 - 15 TaBV 10/96 - LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 15 zu II 2 c der Gründe; LAG Baden-Württemberg 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94 - zitiert nach juris; vgl. auch ErfK/Eisemann/Koch 9. Aufl. § 85 ArbGG Rn. 6; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller - Glöge - Matthes ArbGG 6. Aufl. § 85 Rn. 38).
  • ArbG Essen, 22.06.2004 - 2 BV 17/04

    Keine Ersetzung eines in nichtiger Wahl gewählten untätigen Wahlvorstands durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    In arbeitsgerichtlichen und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen wird eine Frist von drei Tagen zwischen Aushang der Einladung und Durchführung der Betriebsversammlung als ausreichend angesehen (ArbG München 17. Dezember 1996 - 8 BV 282/96 - AiB 1997, 288; vgl. auch LAG Nürnberg 29. Juli 1998 - 4 TaBV 12/97 - zitiert nach juris; differenzierend ArbG Essen 22. Juni 2004 - 2 BV 17/04 - NZA-RR 2005, 258, zu B II 2 b der Gründe; vgl. auch Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17).
  • ArbG München, 17.12.1996 - 8 BV 282/96
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    In arbeitsgerichtlichen und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen wird eine Frist von drei Tagen zwischen Aushang der Einladung und Durchführung der Betriebsversammlung als ausreichend angesehen (ArbG München 17. Dezember 1996 - 8 BV 282/96 - AiB 1997, 288; vgl. auch LAG Nürnberg 29. Juli 1998 - 4 TaBV 12/97 - zitiert nach juris; differenzierend ArbG Essen 22. Juni 2004 - 2 BV 17/04 - NZA-RR 2005, 258, zu B II 2 b der Gründe; vgl. auch Fitting BetrVG 24. Aufl. § 17 Rn. 17).
  • ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14

    Zur Behinderung einer Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäßer Wahl des

    Unabhängig von einer voraussichtlichen Nichtigkeit der eingeleiteten Betriebsratswahl hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, dass die Durchführung der Wahl unterlassen wird, wenn das Gremium, das als Wahlvorstand auftritt, in dieser Funktion überhaupt nicht bestellt wurde oder seine Bestellung nichtig ist (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, juris Rn. 51; LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 44).

    Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer so rechtzeitig vom Termin und Gegenstand der Betriebsversammlung unterrichtet werden, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Ort, Zeit und Zweck der Betriebsversammlung zu erfahren und an ihr teilzunehmen, wobei auf schichtplanmäßige Abwesenheit Rücksicht zu nehmen ist (LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 20, 36; ähnlich LAG Sachsen-Anhalt v. 29.06.2011 - 5 TaBVGa 1/11 -, juris Rn. 34).

    Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken, die Frist des § 28 Abs. 1 S. 1 WO 2001 auf andere Wahlverfahren als das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 -, juris Rn. 32 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    In arbeitsgerichtlichen und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen wird schon eine Frist von drei Tagen zwischen Aushang der Einladung und Durchführung der Betriebsversammlung als ausreichend angesehen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2009, 5 TaBVGa 1/09, m.w.N. zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur bei zuverlässig

    Andere setzen mithilfe von Attributen wie "schwerwiegend" und "offensichtlich" die Anforderungen an das Gewicht und die Deutlichkeit des nötigen Fehlers höher an und messen gleichzeitig jedem drohenden betriebsratslosen Zeitraum ein Gewicht bei, das dem Wahlabbruch entgegenstehen könnte (vgl. LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; ähnlich LAG Baden-Württemberg 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 - Juris).
  • LAG Hessen, 21.05.2015 - 9 TaBV 235/14
    Anderenfalls könnte durch eine gezielte Auswahl der eingeladenen Arbeitnehmer ein bestimmter Personenkreis von der Wahlversammlung ausgeschlossen werden (BAG Beschluss vom 19. Nov. 2003 - 7 ABR 24/03 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 13. April 2012 - 10 TaBV 109/11 - Juris; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20. Febr. 2009 - 5 TaBVGa 1/09 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2019 - 5 TaBV 29/18

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - ordnungsgemäße Einladung zur

    In arbeitsgerichtlichen und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen wird eine Frist von drei Tagen zwischen Aushang der Einladung und Durchführung der Wahlversammlung als ausreichend angesehen (vgl. zB. LAG Baden-Württemberg 20.02.2009 - 5 TaBVGa 1/09 - Rn. 34 mwN; LAG Hamm 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11 - Rn. 107 ff mwN; Fitting BetrVG 29. Aufl. § 17 Rn. 17 ff mwN).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 05.03.2009 - 5 TaBVGa 1/09   

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https://dejure.org/2009,9845
LAG Köln, 05.03.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (https://dejure.org/2009,9845)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.03.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (https://dejure.org/2009,9845)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. März 2009 - 5 TaBVGa 1/09 (https://dejure.org/2009,9845)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 111 BetrVG
    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch den Betriebsrat gegen eine Betriebsänderung; Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung gegen bereits zuvor durchgeführte Umzugsmaßnahmen; Vereitelung der Ansprüche auf Beratung und Interessenausgleichsverpflichtung durch den ...

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 19 (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung zur Unterlassung einer Betriebsänderung

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Unterlassungsverfügung gegen Betriebsänderung bei Untätigkeit des Betriebsrats

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 30.04.2008 - 13 TaBVGa 8/08

    Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch;

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    Der Beteiligte zu 1) stützt sich insoweit auf die in der Literatur und von verschiedenen Landesarbeitsgerichten vertretene Auffassung, wonach der Betriebsrat zur Durchsetzung des Verhandlungsanspruchs die Möglichkeit haben müsse, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Unterlassung zu verlangen (LAG Hamm Beschluss vom 26.02.2007 - 13 TaBVGa 8/08; LAG Niedersachsen Beschluss vom 04.05.2007 - 1 TaBVGa 57/07 - Fitting, Betriebsverfassungsgesetz § 111 BetrVG, Randziffer 131 ff.).
  • LAG Köln, 13.08.1996 - 11 Ta 173/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung zur Vertragsverlängerung im

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    An einem solchen Verfügungsgrund fehlt es allerdings, wenn der Antragsteller selbst durch sein zögerliches Verhalten die Dringlichkeit widerlegt hat (siehe LAG Köln Beschluss vom 13.08.1996 - 11 TaBV 173/96 -, NZA 1997, Seite 317; Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Auflage, § 85 ArbGG, Randziffer 65).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09   

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https://dejure.org/2009,12924
LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (https://dejure.org/2009,12924)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09 (https://dejure.org/2009,12924)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 5 TaBVGa 1/09 (https://dejure.org/2009,12924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gegenstandswert für Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG im Wege einstweiliger Verfügung

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert für Eilantrag im Beschlussverfahren um Untersagung der Fortsetzung einer Betriebsratswahl

  • Judicialis

    BetrVG § 19

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 9; BetrVG § 19
    Gegenstandswert für Eilantrag im Beschlussverfahren um Untersagung der Fortsetzung einer Betriebsratswahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 19.12.2005 - 10 TaBV 161/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Abbruch einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) - NZA 1992, 327; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667; LAG Thüringen 13. November 1998 - 8 Ta 134/98 - AuR 1999, 146; LAG Köln 10. Oktober 2002 - 11 Ta 28/02 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein 9. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 - NZA-RR 2004, 212 = LAGE BRAGO § 8 Nr. 55; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris).

    Dieser unter anderem von den Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm vertretenen Rechtsprechung (statt vieler LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris) schließt sich die erkennende Kammer im Interesse der Rechtssicherheit und einer einheitlichen Wertfestsetzungspraxis an.

    a) Vielfach wird im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Abschlag gegenüber dem Hauptsacheverfahren vorgenommen (vergleiche statt vieler LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris; Bertelsmann, Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, Seite 30 mit weiteren Nachweisen).

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen 15. Februar 1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln 9. Juni 1999 - 12 Ta 144/99 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris; Wenzel in GK-ArbGG Stand 63. Ergänzung 2009 § 12 Rn. 280, 473).

  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 55/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Abbruch einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) - NZA 1992, 327; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667; LAG Thüringen 13. November 1998 - 8 Ta 134/98 - AuR 1999, 146; LAG Köln 10. Oktober 2002 - 11 Ta 28/02 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein 9. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 - NZA-RR 2004, 212 = LAGE BRAGO § 8 Nr. 55; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris).

    Dieser unter anderem von den Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm vertretenen Rechtsprechung (statt vieler LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris) schließt sich die erkennende Kammer im Interesse der Rechtssicherheit und einer einheitlichen Wertfestsetzungspraxis an.

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen 15. Februar 1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln 9. Juni 1999 - 12 Ta 144/99 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris; Wenzel in GK-ArbGG Stand 63. Ergänzung 2009 § 12 Rn. 280, 473).

  • LAG Bremen, 15.02.1990 - 2 Ta 85/89

    Wertberechnung; Einstweiliges Verfügungsverfahren; Geltendmachung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09
    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen 15. Februar 1990 - 2 Ta 85/89 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln 9. Juni 1999 - 12 Ta 144/99 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris; Wenzel in GK-ArbGG Stand 63. Ergänzung 2009 § 12 Rn. 280, 473).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.01.2019 - 5 Ta 171/18

    Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Gegenstandswert

    Dieser Wert ist für jede der in § 9 BetrVG genannten Staffeln jeweils um einen halben Anknüpfungswert zu erhöhen (Abweichung vom Beschluss der erkennenden Kammer vom 17. Juni 2009 - 5 TaBVGa 1/09 - juris und Anlehnung an II.2.3 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 09.02.2018).

    a) Die erkennende Kammer ging dabei bislang (vgl. etwa 17. Juni 2009 - 5 TaBVGa 1/09 - juris) von folgender typisierender Betrachtung aus: Ausgangspunkt: 1 ½-facher Anknüpfungswert nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; Erhöhung für jede der in § 9 BetrVG genannten Staffel jeweils um den Hilfswert.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 5 Ta 124/09

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert im Beschlussverfahren - Unwirksamkeit

    Mit Verfügung vom 10. November 2009 bat der Vorsitzende der Beschwerdekammer um Mitteilung, in wessen Namen die Beschwerde geführt wird und wies auf den Beschluss der Beschwerdekammer vom 17. Juni 2009 - 5 TaBVGa 1/09 - hin.

    Diese Gesichtspunkte sind dann im Rahmen des billigen Ermessens zu bewerten (LAG Baden-Württemberg 17. Juni 2009 - 5 TaBVGa 1/09 - zitiert nach juris, zu II 2 a der Gründe).

  • LAG Hamburg, 30.06.2011 - 8 Ta 11/11

    Gegenstandswert bei Anfechtung einer Betriebratswahl

    Die Landesarbeitsgerichte Hamm (Bes. v. 25.05.10 - 10 Ta 243/10 - Tz10f) und Baden Württemberg (Bes. v. 17.06.09 - 5 TaBVGa 1/09 - Tz 6) gehen vom 1½fachen Hilfswert als Grundbetrag aus und erhöhen diesen pro Staffel um einen Hilfswert.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 5 Ta 82/09

    Streitwertfestsetzung - Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Im Beschwerdeverfahren wies der Vorsitzende der Kammer 5 darauf hin, dass nach dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 17. Juni 2009 (5 TaBVGa 1/09) ein höherer Streitwert als bislang beantragt festzusetzen sein könnte.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.12.2011 - 5 Ta 215/11

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Abgrenzung Betrieb/Gemeinsamer

    Diese Gesichtspunkte sind dann im Rahmen des billigen Ermessens zu bewerten (erkennende Kammer 17. Juni 2009 - 5 TaBVGa 1/09 - juris).
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