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   LAG Hessen, 04.10.2007 - 5 TaBVGa 91/07   

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https://dejure.org/2007,10335
LAG Hessen, 04.10.2007 - 5 TaBVGa 91/07 (https://dejure.org/2007,10335)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.10.2007 - 5 TaBVGa 91/07 (https://dejure.org/2007,10335)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 5 TaBVGa 91/07 (https://dejure.org/2007,10335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 3 BetrVG, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 85 Abs 2 S 2 ArbGG
    Unterlassungsverfügung - Verfügungsgrund - mitbestimmungswidrige Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Unterlassung betriebsverfassungswidrigen Verhaltens durch den Arbeitgeber im einstweiligen Verfügungsverfahren im Beschlussverfahren; Möglichkeit des Verneinens des Vorliegens eines Verfügungsgrundes für eine Unterlassungsverfügung wegen der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 85 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung; Mitbestimmung; Unterlassungsverfügung; Verfügungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 04.10.2007 - 5 TaBVGa 91/07
    Nach wiederholten und unstreitigen Verletzungen seiner Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, bezüglich deren Ausgestaltung die Beteiligten die BV vom 05.10.2006 vereinbart hatten, kann der Betriebsrat für die Zukunft Unterlassung verlangen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Bei unklarer Rechtslage kommt es u. a. auf den Schaden an, der dem Arbeitgeber droht, wenn er die geplante Maßnahme auf Grund einer Unterlassungsverfügung nicht durchführen darf (Walker in Schwab/Weth, a. a. O. Rn. 65 und Rn.107; LAG Hessen vom 04.10.2007, 5 TaBVGa 91/07 Rn. 20, 21, zitiert nach Juris; LAG Köln vom 13.02.2002, 12 Ta 244/07, Rn. 18, zitiert nach Juris).
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