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   OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10   

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https://dejure.org/2011,7377
OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10 (https://dejure.org/2011,7377)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.02.2011 - 5 U 1001/10 (https://dejure.org/2011,7377)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 5 U 1001/10 (https://dejure.org/2011,7377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung überzahlter Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erfolgshonorar einmal anders!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gebührenrechtliches Basiswissen :-)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer Vergütungsforderung eines Rechtsanwalts erst bei Zugang einer ordnungsgemäßen Berechnung beim Auftraggeber; Erforderlichkeit der Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung aufgrund einer nachgereichten unterzeichneten Berechnung ...

Verfahrensgang

  • LG Trier - 5 O 233/09
  • OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1205
  • MDR 2011, 576
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 137/83

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10
    Dabei war es für den Eintritt der - die Verjährungsfrist in Gang setzenden - Fälligkeit erforderlich, aber auch ausreichend, dass der erste Fälligkeitstatbestand erfüllt war (vgl. BGH in AnwBl. 1985, 257 und LM BGB § 198 Nr. 10).

    Die Aufrechnung mit einer Vergütungsforderung ist nämlich erst zulässig, wenn dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Berechnung nach § 18 BRAGO zugegangen ist (vgl. BGH in AnwBl. 1985, 257, 258) Vorher besteht nur eine erfüllbare Gebührenforderung, die für den Rechtsanwalt noch keine Aufrechnungslage ergibt.

  • LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12

    Rechtsanwaltsgebühren: Zulässigkeit von Feststellungs- und Leistungsklage;

    Nur der Vollständigkeit halber weist die Kammer darauf hin, dass die Beklagte angesichts der §§ 49 Abs. 1 Satz 1 BRAO, 134 BGB den Kläger auch nicht wirksam hätte anweisen können, von einem derartigen Rechtsmittel aus eigenem Recht abzusehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 5 U 1001/10, zitiert nach Juris).
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