Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10 |
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Zulässigkeit der Aufrechnung mit einer Vergütungsforderung eines Rechtsanwalts erst bei Zugang einer ordnungsgemäßen Berechnung beim Auftraggeber; Erforderlichkeit der Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung aufgrund einer nachgereichten unterzeichneten Berechnung ...
Verfahrensgang
- LG Trier - 5 O 233/09
- OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1205
- MDR 2011, 576
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1984 - III ZR 137/83
Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.02.2011 - 5 U 1001/10
Dabei war es für den Eintritt der - die Verjährungsfrist in Gang setzenden - Fälligkeit erforderlich, aber auch ausreichend, dass der erste Fälligkeitstatbestand erfüllt war (vgl. BGH in AnwBl. 1985, 257 und LM BGB § 198 Nr. 10).Die Aufrechnung mit einer Vergütungsforderung ist nämlich erst zulässig, wenn dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Berechnung nach § 18 BRAGO zugegangen ist (vgl. BGH in AnwBl. 1985, 257, 258) Vorher besteht nur eine erfüllbare Gebührenforderung, die für den Rechtsanwalt noch keine Aufrechnungslage ergibt.
- LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12
Rechtsanwaltsgebühren: Zulässigkeit von Feststellungs- und Leistungsklage; …
Nur der Vollständigkeit halber weist die Kammer darauf hin, dass die Beklagte angesichts der §§ 49 Abs. 1 Satz 1 BRAO, 134 BGB den Kläger auch nicht wirksam hätte anweisen können, von einem derartigen Rechtsmittel aus eigenem Recht abzusehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 5 U 1001/10, zitiert nach Juris).