Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11   

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OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,30597)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,30597)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,30597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Fehlende Herstellergarantie als Mangel eines Gebrauchtwagens

  • IWW
  • RA Kotz

    Internetauktion über Jahreswagen: Rückabwicklung bei fehlender Herstellergarantie

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Angaben in einem Ebay-Angebot werden Vertragsbestandteil/ Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Garantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Garantieangaben beim Gebrauchtwagenangebot

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Garantiezusagen bei eBay-Verkauf eines Gebrauchtwagens

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Fehlende Herstellergarantie ist Mangel am Gebrauchten - Gericht: Garantie hat für Käufer gewichtige Bedeutung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11
    Ihm unterfällt mithin auch das Bestehen einer Herstellergarantie (vgl. Palandt-Weidenkaff, § 434 Rz. 72 betr. Dauer der Herstellergarantie unter Verweis auf BGB NJW 1996, 2025).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2012 - 5 U 103/11
    Sind in einem Kaufvertrag jedoch zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, so ist dies im Rahmen der gebotenen nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für Mängel gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 BGB gelten soll (vgl. BGH NJW 2007, 1346, Rz. 31 bei Juris).
  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    d) Denn bereits auf der Grundlage der oben (unter II 1 a) genannten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Bestehen einer Herstellergarantie in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (so im Ergebnis auch OLG Schleswig, DAR 2012, 581 Rn. 22; OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479 Rn. 21; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - I-1 U 141/07, juris Rn. 37).
  • OLG Hamm, 21.07.2016 - 28 U 2/16

    Rücktritt vom BMW-Kauf, weil Freisprecheinrichtung fehlt

    So ist in der Rechtsprechung zum Autokauf anerkannt, dass eine im Internet veröffentlichte Vorfeldangabe zur Scheckheftpflege oder zum Bestehen einer Herstellergarantie nicht dadurch hinfällig wird, dass diese Beschaffenheit in einem späteren schriftlichen Vertrag nicht mehr erwähnt wird (KG NJW-RR 2012, 290; OLG Schleswig DAR 2012, 581; zur abweichenden Bewertung bei Grundstücksverträgen, die der notariellen Beurkundung unterliegen: BGH MDR 2016, 323).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 U 233/12

    Gewährleistung bei Kaufvertrag via Ebay: Angabe "TÜV neu" als

    (Vgl. zu Beschaffenheitsvereinbarungen durch Erklärungen in Angeboten auf Ebay BGH, Urteil vom 29.11.2006, VIII ZR 92/06 -, Rn. 27 ff., zitiert nach Juris; BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 - Rn. 14 ff., zitiert nach Juris; KG, NJW-RR 2012, 290; OLG Schleswig, DAR 2012, 581; OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2011 - 3 U 174/10 -, Rn. 5, zitiert nach Juris.) Soweit der Beklagtenvertreter Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zitiert, in welchem die Beschreibung des Kaufgegenstandes keinen verbindlichen Charakter im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB haben sollte (BGH, NJW 2008, 1517; BGH, DAR 2011, 520), handelt es sich um Fälle, in denen es nicht um Angebote auf Ebay, mit den dort zu berücksichtigenden Besonderheiten (siehe oben), ging.

    (Vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12 -, Rn. 14 ff., zitiert nach Juris; KG, NJW-RR 2012, 290; OLG Schleswig, DAR 2012, 581; OLG Köln, DAR 2011, 260.).

  • LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14

    Keine Rückabwicklung eines Autokaufvertrags wegen Nichtbestehen einer

    Der gegenteiligen Rechtsauffassungen des OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 15.03.2012, A. 5 U 103/11, und des OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 01.02.2006, Az. 3 U 106/05, kann nicht gefolgt werden.
  • LG Bonn, 06.02.2013 - 5 S 129/12
    Vielmehr gehört dazu im Falle einer - wie hier bekanntermaßen - bestehenden Herstellergarantie auch die Inanspruchnahme der vollen Laufzeit dieser Garantie (vgl. OLG Schleswig, DAR 2012, 581 ff.; Palandt-Weidenkaff, BGB, 72. Auflage, 2013, § 434, Rn. 72), denn dabei handelt es sich um einen Vorteil, der in aller Regel mit dem Erwerb eines neuen Gerätes verbunden ist und damit auch erwartet werden kann (vgl. BGH NJW 1999, 3267 ff.; NJW 1996, 2025 ff. zur Tageszulassung bei Neuwagen).
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Rechtsprechung
   KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26880
KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,26880)
KG, Entscheidung vom 04.09.2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,26880)
KG, Entscheidung vom 04. September 2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,26880)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sternchenhinweis für Pkw-Überführungskosten ist wettbewerbswidrig

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Sternchenwerbung eines Pkw-Händlers mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

  • webshoprecht.de

    Zur Preisangabe im Autohandel durch Sternchenhinweise für Nebenkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Irreführung der Verbraucher durch die Bewerbung eines Pkws mit der Angabe zusätzlicher Kosten in einem Sternchenhinweis

  • kanzlei.biz

    (End-)Preisangabenpflicht gilt auch für Autohändler

  • rabüro.de

    Zur Unzulässigkeit sog. Sternchenwerbung eines Fahrzeughändlers

  • Betriebs-Berater

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 1 S. 1; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Irreführung durch Bewerbung eines Pkw mit Angabe zusätzlicher Kosten in einem Sternchenhinweis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: PKW-Werbung mit Überführungskosten im Sternchenhinweis unzulässig?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Sternchenwerbung" von PKW-Händler wettbewerbswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. Überführungskosten ist unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. Überführungskosten ist unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Werbung in der Kfz-Branche: Werbefallen umschiffen und Abmahnungen vermeiden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Im Kfz-Handel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neuwagenwerbung ist nur mit Preisangabe einschließlich Überführungskosten zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    PKW-Überführungskosten dürfen nicht mit Sternchen angegeben werden

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Preisangabe mit Sternchenhinweis: Unzulässige Pkw-Werbung mit Preis zuzüglich bezifferten Überführungskosten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Sternchenangabe bei PKW-Überführungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung von Pkw muss mit Endpreis erfolgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Preisangabe für PKW-Überführungskosten in Sternchen-Fußnote begründet Wettbewerbsverstoß - Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung liegt vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2445
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).

    Entgegen der Berufung führt BGH GRUR 2001, 1166, 1168 f. - Fernflugpreise - zu keinem anderen Ergebnis, weil die Fälle nicht vergleichbar sind.

    Außerdem bestand nach den in BGH GRUR 2001, 1166, 1168 f. - Fernflugpreise - zugrunde gelegten Tatsachen keine Nachahmungsgefahr dergestalt, dass "von dem wettbewerbswidrigen Verhalten eine Sogwirkung in der Weise ausgeht, dass Wettbewerber veranlasst werden, ein solches Verhalten deshalb zu übernehmen, weil sie sonst erhebliche Nachteile im Wettbewerb befürchten müssten." Genau letzteres ist im Streitfall aber sehr wohl so.

    Auch durch diesen häufig nur (zeitlich) sukzessiven Preisvergleich beim - normalerweise über einen längeren Zeitraum hinweg ins Auge gefassten und geplanten - Neuwagenkauf unterscheidet sich der Fall im Übrigen maßgeblich von den seitens der Berufung zitierten, höchstrichterlichen entschiedenen Flugpreisfällen (BGH GRUR 2001, 1166, 1168 f. - Fernflugpreise; BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge), wo Preise für eine konkret geplante Fernreise üblicherweise (weil laufenden Schwankungen unterworfen) erst kurz vor Abschluss der Buchung und somit zeitgleich oder jedenfalls sehr zeitnah miteinander verglichen werden.

    Der Senat sieht sich (bezüglich § 3 Abs. 1 UWG) aus den oben angeführten Gründen auch nicht, jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher ("tragender"), rechtlicher Divergenz zu den von der Berufung insoweit angeführten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, also weder zu BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise, noch zu BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge, noch zu OLG Hamm DAR 2005, 157, und auch nicht zu OLG Celle OLGR 2005, 208.

  • OLG Celle, 14.10.2004 - 13 U 187/04

    Vereinbarkeit der Werbung eines Autohändlers für Kraftfahrzeuge mit der

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).

    Soweit Obergerichte in von der Berufung angeführten Entscheidungen (OLG Hamm DAR 2005, 157; OLG Celle OLGR 2005, 208) darauf abgestellt haben, dass dort Überführungskosten noch nicht einmal beziffert worden sind (vgl. auch Senat, Urt. v. 20.08.2010 - 5 U 17/10), dass sich also aus der jeweiligen Werbung noch nicht einmal ein Endpreis errechnen ließ, lässt das keinen dahin gehenden, der Berufung günstigen, zwingenden Umkehrschluss zu, dass bei - wie hier - immerhin erfolgter Bezifferung besagte Spürbarkeitsschwelle nach Auffassung jener Gerichte etwa noch nicht überschritten gewesen wäre.

    Der Senat sieht sich (bezüglich § 3 Abs. 1 UWG) aus den oben angeführten Gründen auch nicht, jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher ("tragender"), rechtlicher Divergenz zu den von der Berufung insoweit angeführten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, also weder zu BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise, noch zu BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge, noch zu OLG Hamm DAR 2005, 157, und auch nicht zu OLG Celle OLGR 2005, 208.

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04

    Verstoß gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit bei fehlender

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).

    Soweit Obergerichte in von der Berufung angeführten Entscheidungen (OLG Hamm DAR 2005, 157; OLG Celle OLGR 2005, 208) darauf abgestellt haben, dass dort Überführungskosten noch nicht einmal beziffert worden sind (vgl. auch Senat, Urt. v. 20.08.2010 - 5 U 17/10), dass sich also aus der jeweiligen Werbung noch nicht einmal ein Endpreis errechnen ließ, lässt das keinen dahin gehenden, der Berufung günstigen, zwingenden Umkehrschluss zu, dass bei - wie hier - immerhin erfolgter Bezifferung besagte Spürbarkeitsschwelle nach Auffassung jener Gerichte etwa noch nicht überschritten gewesen wäre.

    Der Senat sieht sich (bezüglich § 3 Abs. 1 UWG) aus den oben angeführten Gründen auch nicht, jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher ("tragender"), rechtlicher Divergenz zu den von der Berufung insoweit angeführten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, also weder zu BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise, noch zu BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge, noch zu OLG Hamm DAR 2005, 157, und auch nicht zu OLG Celle OLGR 2005, 208.

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).

    Auch durch diesen häufig nur (zeitlich) sukzessiven Preisvergleich beim - normalerweise über einen längeren Zeitraum hinweg ins Auge gefassten und geplanten - Neuwagenkauf unterscheidet sich der Fall im Übrigen maßgeblich von den seitens der Berufung zitierten, höchstrichterlichen entschiedenen Flugpreisfällen (BGH GRUR 2001, 1166, 1168 f. - Fernflugpreise; BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge), wo Preise für eine konkret geplante Fernreise üblicherweise (weil laufenden Schwankungen unterworfen) erst kurz vor Abschluss der Buchung und somit zeitgleich oder jedenfalls sehr zeitnah miteinander verglichen werden.

    Der Senat sieht sich (bezüglich § 3 Abs. 1 UWG) aus den oben angeführten Gründen auch nicht, jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher ("tragender"), rechtlicher Divergenz zu den von der Berufung insoweit angeführten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, also weder zu BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise, noch zu BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge, noch zu OLG Hamm DAR 2005, 157, und auch nicht zu OLG Celle OLGR 2005, 208.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Alle bis hierher erörterten (und noch im Folgenden zu erörternden) Fragen zur Verkehrsauffassung können die Senatsmitglieder ohne weiteres aus eigener Anschauung beurteilen, zumal sie selbst zu den durch die Werbung angesprochenen Verkehrskreisen (potenzielle Neuwagenkäufer) zählen und sich die Werbung der Beklagten an das allgemeine Publikum richtet (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 08.03.2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport, Tz. 22).

    Zutreffend ist insoweit allerdings, dass Maßstab in Irreführungsfällen (worauf der BGH seit 1999 in ständiger Rechtsprechung hinweist) der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher ist, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport, Tz. 19, m.w.N.).

  • OLG Bremen, 29.08.2008 - 2 U 48/08

    Gesonderte Angabe der Überführungskosten im Handel mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).

    Vielmehr enthält LGU 4 ff. auch anderweitige - zutreffende - Kriterien, dass und warum eine Werbung mit ausgegliedertem Überführungspreis unter Begleitumständen wie im Streitfall nicht nur nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter, sondern auch nach § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG unzulässig ist (ebenso: OLG Bremen, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 U 48/08 [insoweit stillschweigend]; OLG Schleswig Magazindienst 2007, 505 f.).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Bezüglich § 3 Abs. 2 UWG sieht sich der Senat in Einklang mit bzw. in Weiterentwicklung von BGH GRUR 2010, 852, Tz. 20 ff. - Gallardo Spyder - und BGH GRUR 2010, 1142, Tz. 24 - Holzhocker.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Bezüglich § 3 Abs. 2 UWG sieht sich der Senat in Einklang mit bzw. in Weiterentwicklung von BGH GRUR 2010, 852, Tz. 20 ff. - Gallardo Spyder - und BGH GRUR 2010, 1142, Tz. 24 - Holzhocker.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Im Streitfall handelt die Beklagte der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zuwider, bei welcher es sich um eine Marktverhaltensregelung im vorstehenden Sinne handelt (vgl. BGH GRUR 2010, 652, Tz. 11 - Costa del Sol).
  • OLG Schleswig, 23.01.2007 - 6 U 65/06

    Preiswahrheit bei Neuwagenvermittlung im Internet

    Auszug aus KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12

    Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden

    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • KG, 12.02.2013 - 5 W 11/13

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung bei Verweis auf Entgeltregelung mit

    Die mithin gemäß § 4 Nr. 11 UWG unlautere Handlung der Antragsgegnerin ist gemäß § 3 Abs. 1 UWG unzulässig, weil sie geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern spürbar zu beeinflussen (dazu in einem anderen Preisangabenfall ausführlich Senat WRP 2012, 1424, 1425 f.; siehe ferner Senat Magazindienst 2012, 39, 43).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11   

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https://dejure.org/2011,9719
OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2011,9719)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.2011 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2011,9719)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2011,9719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 Abs. 2 BGB; § 315 BGB; § 5 Abs. 2 GasGVV
    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gasversorgers; Erfordernis einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB bei Preisänderungen in Normsonderverträgen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gasversorgers; Erfordernis einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB bei Preisänderungen in Normsonderverträgen

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 2; BGB § 315; GasGVV § 5 Abs. 2
    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den AGB eines Gasversorgers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Er hat nicht bezweifelt, dass die Preisänderungen nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB erfolgt sind, aber unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010 die Auffassung vertreten, dass der Rechtsvorgängerin der Beklagten wegen Unwirksamkeit der in den neuen AGB verwendeten Preisänderungsklausel kein Preisanpassungsrecht zugestanden habe.

    Ein Rechtsgrund ergibt sich nicht aus den ab dem 01.04.2007 verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten, denn die darin enthaltene Preisanpassungsklausel ist nach dem Urteil des BGH vom 14.07.2010 ( VIII ZR 246/08 ) wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam, weil sich bei kundenfeindlichster Auslegung aus der Klausel nicht hinreichend deutlich ergibt, dass Preisänderungen auch bei Normsonderverträgen der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen, und zudem unklar ist, ob die Bekanntgabe und Mitteilungspflichten der Beklagten nach § 5 Abs. 2 GasGVV auch für Normsonderkunden gelten.

    Mache der Kunde auf diese Weise deutlich, dass er mit weiteren Preiserhöhungen nicht einverstanden sei, bestehe für den Versorger Anlass, auch eine Kündigung des mit dem Kunden bestehenden Vertrages "etwa mit dem Ziel der Rückkehr in ein Tarifkundenverhältnis in Betracht zu ziehen, um auf diese Weise einer unbefriedigenden Erlössituation zu begegnen." ( VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010 = BGHZ 186, 180 Rn. 51 und VIII ZR 295/09 vom 09.02.2011 Rn. 39).

    Dem in der Entscheidung VIII ZR 246/08 vom 14.07.2010 Rn. 52 enthaltenen obiter dictum ist zu entnehmen, dass der BGH seinerzeit die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung erwogen hat für den Fall eines langjährigen Gasversorgungsverhältnisses, bei dem der Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden Jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat und nunmehr für länger zurückliegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht.

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Die Vertragsergänzung muss deshalb für den betreffenden Vertragstyp als allgemeine Lösung eines stets wiederkehrenden Interessengegensatzes angemessen sein (V ZR 162/03 vom 12.10.2005 Rn 47 = BGHZ 164, 297.

    Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen, auch nicht daran, dass - was hier seinerzeit ohnehin nicht der Fall war - mehrere Möglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen (V ZR 162/03 vom 12.10.2005 Rn 47 = BGHZ 164, 297 unter Verweis auf VIII ZR 54/83 vom 01.02.1984 = BGHZ 90, 69).

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Denn es wäre unbillig und widerspräche der Zielsetzung des AGBRechts, dem Kunden auf diese Weise einen unverhofften und ungerechtfertigten Gewinn zu verschaffen ( VIII ZR 54/83 vom 01.02.1984 Rn. 24 = BGHZ 90, 69 .

    Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen, auch nicht daran, dass - was hier seinerzeit ohnehin nicht der Fall war - mehrere Möglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen (V ZR 162/03 vom 12.10.2005 Rn 47 = BGHZ 164, 297 unter Verweis auf VIII ZR 54/83 vom 01.02.1984 = BGHZ 90, 69).

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Zu fragen wäre dann, was die Parteien nach angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte als redliche Vertragspartner vereinbart hätten ( XI ZR 197/09 vom 13.04.2010 Rn. 18 = BGHZ 185, 166), wenn sie am 01.04.2007 die planwidrige Lücke im Vertragswerk erkannt hätten.

    XI ZR 197/09 vom 13.04.2010 Rn. 18 = BGHZ 185, 166).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Diese dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht ( VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 Rn. 30 = BGHZ 178, 362. VIII ZR 36/06 vom 13.06.2007 Rn. 22 = BGHZ 172, 315.
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    VII ZR 56/04 vom 14.04.2005 Rn. 15 = NJW-RR 2005, 1040.
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    VIII ZR 25/06 vom 13.12.2006 Rn. 20 = NJW 2007, 1054 [BGH 13.12.2006 - VIII ZR 25/06] .
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Wenn er dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an den vertraglich vereinbarten Preis gebunden bleibe, führe das nicht ohne weiteres zu einem unzumutbaren Ergebnis und eine ergänzende Vertragsauslegung komme deshalb nicht in Betracht (ständig seit VIII ZR 274/06 vom 17.12.2008 Rn. 26 = BGHZ 179, 186).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    IX ZR 289/96 vom 13.11.1997 Rn. 11 = BGHZ 137, 153.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
    Diese dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht ( VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 Rn. 30 = BGHZ 178, 362. VIII ZR 36/06 vom 13.06.2007 Rn. 22 = BGHZ 172, 315.
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.2011 - 5 U 103/11   

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https://dejure.org/2011,71006
OLG Köln, 14.11.2011 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2011,71006)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2011 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2011,71006)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2011 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2011,71006)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2011 - 5 U 103/11
    Bei der Bemessung dieses Interesses ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erstellung der Auskunft erfordert und ob die beklagte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten [vgl. zu Vorstehendem etwa: BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010, III ZB 28/10, ASG 2011, 34, Juris-Rn. 5 m. w. N., sowie Beschuss des Großen Senates für Zivilsachen vom 24. November 1994, GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, Juris-Rn. 10 m. w. N. - st. Rspr.].
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06

    Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2011 - 5 U 103/11
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2007 [VI ZB 73/06, NJW 2008, 999].
  • BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10

    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2011 - 5 U 103/11
    Bei der Bemessung dieses Interesses ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erstellung der Auskunft erfordert und ob die beklagte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten [vgl. zu Vorstehendem etwa: BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010, III ZB 28/10, ASG 2011, 34, Juris-Rn. 5 m. w. N., sowie Beschuss des Großen Senates für Zivilsachen vom 24. November 1994, GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, Juris-Rn. 10 m. w. N. - st. Rspr.].
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2012 - 5 U 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42585
OLG Köln, 18.01.2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,42585)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,42585)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 5 U 103/11 (https://dejure.org/2012,42585)
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