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   OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14   

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https://dejure.org/2015,1758
OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14 (https://dejure.org/2015,1758)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.01.2015 - 5 U 103/14 (https://dejure.org/2015,1758)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 5 U 103/14 (https://dejure.org/2015,1758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Erstfeststellung unfallbedingter Invalidität in der Unfallversicherung

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Gesundheitszustand bei Ablauf der Dreijahresfrist maßgeblich

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 03 Nr. 2.1.1.1; AUB 03 Nr. 9.4; VVG § 180; VVG § 188
    Maßgeblich für die Bemessung der Invalidität und ihre gerichtliche Überprüfung ist bei einer bis dahin nicht erfolgten Festsetzung der Zustand bei Ablauf der Dreijahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2013 - 4 U 221/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung unfallbedingter Gesundheitsschäden in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    So hat das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 06.08.2013 (4 U 221/11, Rn. 26 f. zitiert nach juris) festgestellt, dass es weder auf den Zeitpunkt der Invaliditätseintrittsfrist (dort: von einem Jahr), noch auf den Ablauf der Dreijahresfrist oder auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Versicherers ankomme, sondern der Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung oder der letzten ärztliche Untersuchung maßgebend sei.

    Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, da der Senat mit seiner Bewertung zumindest von den unter 2. genannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urt. v. 06.08.2013 - 4 U 221/11) und des OLG Saarbrücken (Urt. v. 15.05.2013 - 5 U 347/12) abweicht.

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Demgegenüber haben andere Obergerichte entschieden, dass auf den bedingungsgemäßen Zeitpunkt der Invaliditätseintrittsfrist (hier nach Ziff. 2.1.1.1 AUB 2003 18 Monate) abzustellen sei (s. beispielsweise OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.05.2013 - 5 U 347/12, Rn. 84 zitiert nach juris; zuletzt KG, Beschl. v. 25.07.2014 - 6 U 253/13).

    Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, da der Senat mit seiner Bewertung zumindest von den unter 2. genannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Urt. v. 06.08.2013 - 4 U 221/11) und des OLG Saarbrücken (Urt. v. 15.05.2013 - 5 U 347/12) abweicht.

  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Diese Gesichtspunkte sprechen hinreichend deutlich dafür, dass die Klägerin gerade keine abschließende Erstbemessung des Unfallversicherungsanspruchs des Beklagten dem Grunde und der Höhe nach erklärt hat, sondern lediglich über die Berechnungsgrundlagen für eine weitere Vorschusszahlung informierte (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2009 - 20 U 67/09, RuS 2012, 253).
  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Vor dem Hintergrund der Parteiinteressen wird beispielsweise auch in den Fällen, in denen (innerhalb der Dreijahresfrist) der Versicherungsnehmer gegen die Ablehnung seiner Ansprüche durch den Versicherer vorgeht, auf den Gesundheitszustand bei Ablauf der Dreijahresfrist abgestellt (BGH, Urt. v. 04.05.1994 - IV ZR 192/93, Rn. 24 zitiert nach juris), und nicht auf einen früheren (oder späteren) Zeitpunkt.
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urt. v. 11.12.2002 - IV ZR 226/01, Rn. 19 zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Dieser Auffassung des Senats steht der Beschluss des BGH vom 22.04.2009 (IV ZR 328/07, Rn. 19 zitiert nach juris) nicht entgegen, da in dem dort entschiedenen Fall zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung (im Verfahren der Überprüfung der Erstfeststellung) die Dreijahresfrist noch nicht abgelaufen war.
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 256/10

    Folgen des Nichtberuhens einer Entscheidung auf einer gerügten Verletzung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Zwar gilt für die gerichtliche Überprüfung der Erstfeststellung der Invalidität die in Nr. 9.4 AUB 2003 hinsichtlich der Neubemessung festgelegte Dreijahresfrist nicht (BGH, Beschl. v. 21.03.2012 - IV ZR 256/10, m.w.N.); dies gilt nach Auffassung des Senats jedoch zunächst ausschließlich für die in Ziff. 9.4 AUB 2003 genannte ärztliche Bemessung der Invalidität.
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZR 126/93

    Vermutung der Unfreiwilligkeit - Unfall - Widerlegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Zweifel sind von Amts wegen - soweit möglich - auszuräumen; vorhandene Aufklärungsmöglichkeiten dürfen nicht ungenutzt bleiben (BGH, Urt. v. 15.06.1994 - IV ZR 126/93, BeckRS 1994, 03984, m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.01.2015 - 5 U 103/14
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zwischen der Erstfeststellung der Invalidität und deren Neufestsetzung zu unterscheiden (BGH, Beschl. v. 16.01.2008 - IV ZR 271/06, Rn. 11 zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung;

    Diese Rechtsprechung hält der Senat für bedenklich (s. a. BGH, VersR 1981, 1151; OLG Oldenburg, 5 U 103/14, Urteil vom 21. Januar 2015; OLG Hamm, 20 U 61/14, Beschluss vom 25. Juni 2014, je zit. nach juris), weil sie Unklarheiten schafft und insbesondere dem Versicherer einen Anreiz gibt, den Prozess in die Länge zu ziehen im Hinblick auf eine erwartete Verbesserung des Zustandes des Versicherten.
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