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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6569
OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06 (https://dejure.org/2007,6569)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - 5 U 108/06 (https://dejure.org/2007,6569)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 5 U 108/06 (https://dejure.org/2007,6569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unangemessenen Herabsetzung und Geschäftsschädigung durch Versuch der Anpreisung einer Zeitung eines Presseunternehmens unter Bezugnahme auf eine Marke und einen Werttitel eines anderen Unternehmens in einem Werbespot; Vorliegen einer Herabsetzung i.S.d. ...

  • kanzlei.biz

    Rechtswidrigkeit von "taz"-Werbespots

  • Judicialis

    UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 Abs. 1; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 5
    Unangemessene Herabsetzung von Konkurrenzprodukt durch künstlerisch aufgemachten Produktvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Herabwürdigung einer anderen Zeitung in einem Werbespot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "taz"-Werbespots verletzen "BILD"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "taz"-Werbespots verletzen "BILD"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Dabei reicht nicht jede herabsetzende Wirkung, die einem kritischen Werbevergleich immanent ist, aus, um den Vergleich unzulässig erscheinen lassen (BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

    Herabsetzend i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich deshalb nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen ((BGH WRP 02, 828, 831 - Hormonersatztherapie ;BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

    Solange der Werbende mit ironischen Anklängen lediglich Aufmerksamkeit und Schmunzeln erzielt, mit ihnen aber keine Abwertung des Mitbewerbers verbunden ist, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung (BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Dies hat auch für eine gleichzeitige Anwendung von § 4 Nr. 7 UWG bei einer herabsetzenden oder verunglimpfenden Verwendung von Marken zu gelten; der Vorschrift kommt im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG keine eigenständige Bedeutung zu (BGH WRP 05, 896, 899 - Lila-Postkarte).

    Zwar kann sie sich möglicherweise ebenfalls auf einen Grundrechtsschutz berufen, obwohl sie nicht Schöpferin des Filmwerks ist (BGH GRUR 05, 583, 584 - Lila Postkarte).

    Insbesondere dann, wenn mit dem Werk - wie hier - ausschließlich kommerzielle Interessen verfolgt werden, hat der Schutz der Kunstfreiheit im Regelfall keinen Vorrang vor der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BGH WRP 05, 896, 899 - Lila Postkarte).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Dabei reicht nicht jede herabsetzende Wirkung, die einem kritischen Werbevergleich immanent ist, aus, um den Vergleich unzulässig erscheinen lassen (BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

    Deshalb setzt eine Herabsetzung mehr voraus, als die einem kritischen Werbevergleich immanente Gegenüberstellung der Vorteile und Nachteile der verglichenen Produkte (BGH WRP 02, 828, 831 - Hormonersatztherapie; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

    Herabsetzend i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich deshalb nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen ((BGH WRP 02, 828, 831 - Hormonersatztherapie ;BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Denn der Schutz der Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (BVerfG GRUR 01, 1058 ff - Therapeutische Äquivalenz; BVerfGE 30, 336; BVerfGE 102, 347, 359).

    Darüber hinaus muss die angegriffene Äußerung nach den Gegebenheiten des Einzelfalls so schwerwiegend sein, dass sie eine hinreichende Gefährdung des Leistungswettbewerbs bewirkt (BVerfG GRUR 01, 1058 ff - Therapeutische Äquivalenz).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Es muss dargelegt werden, auf welche Weise und in welchem Maße die für sittenwidrig erachtete Werbung Gefährdungen für den an der Leistung orientierten Wettbewerb auslöst, obwohl die Marktteilnehmer üblicherweise einer Vielzahl von suggestiven Werbeeinflüssen ausgesetzt sind, ohne dass in diesen eine entsprechende Gefährdung gesehen wird (BVerfG WRP 02, 430, 433 - Tierfreundliche Mode).

    Dementsprechend ist es begründungsbedürftig, Werbung als sittenwidrig einzuordnen, wenn die Anbieter der Leistungen sich nicht nur auf die Angaben zu Preis und Qualität beziehen, sondern durch weitere Informationen zum Kauf motivieren wollen (BVerfG WRP 02, 430, 433 - Tierfreundliche Mode).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Im Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markengesetzes ist für die gleichzeitige Anwendung der Vorschriften des UWG (Generalklauseln der §§ 1 und 3 UWG a.F.) oder des § 823 BGB grundsätzlich kein Raum (BGH GRUR 05, 423, 427 - Staubsaugerfiltertüten; BGH WRP 02, 694, 696 - shell.de).

    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtliche Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH WRP 02, 694, 699 - shell.de; BGH WRP 02, 691, 694 - vossius.de; BGH WRP 99, 924, 927 - Werbebeilage; BGH GRUR 98, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; BGHZ 131, 308, 318 - Gefärbte Jeans; BGHZ 130, 205, 220 - Feuer, Eis & Dynamit).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Deshalb setzt eine Herabsetzung mehr voraus, als die einem kritischen Werbevergleich immanente Gegenüberstellung der Vorteile und Nachteile der verglichenen Produkte (BGH WRP 02, 828, 831 - Hormonersatztherapie; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

    Herabsetzend i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich deshalb nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen ((BGH WRP 02, 828, 831 - Hormonersatztherapie ;BGH GRUR 02, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; BGH GRUR 99, 501 - Vergleichen Sie).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Denn der Schutz der Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (BVerfG GRUR 01, 1058 ff - Therapeutische Äquivalenz; BVerfGE 30, 336; BVerfGE 102, 347, 359).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtliche Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH WRP 02, 694, 699 - shell.de; BGH WRP 02, 691, 694 - vossius.de; BGH WRP 99, 924, 927 - Werbebeilage; BGH GRUR 98, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; BGHZ 131, 308, 318 - Gefärbte Jeans; BGHZ 130, 205, 220 - Feuer, Eis & Dynamit).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
    Denn der Schutz der Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (BVerfG GRUR 01, 1058 ff - Therapeutische Äquivalenz; BVerfGE 30, 336; BVerfGE 102, 347, 359).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02

    Tiefpreisgarantie

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01

    Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg AfP 2008, 387 = ZUM-RD 2008, 350).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06, 5 U 108/2006   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6851
OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06, 5 U 108/2006 (https://dejure.org/2006,6851)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 U 108/06, 5 U 108/2006 (https://dejure.org/2006,6851)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 U 108/06, 5 U 108/2006 (https://dejure.org/2006,6851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vertraglich vereinbartes Recht des Kapitalanlegers auf Rückzahlung des Kapitals bis zum Tausch der Zeichnungsscheine in Aktien: Erfüllung durch überwiegenden Tausch in Aktien einer anderen Konzerngesellschaft; Verjährung des Rückforderungsrechts

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher Rückzahlungsanspruch hinsichtlich eines Kapitalanlagebetrages; Wirksame Ausübung eines Rückforderungsrechts mit erfolgter Kündigungserklärung auf Grundlage Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Nachweispflichten bei Berufung auf Erfüllung; Ausschließliche ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 194, 362
    Zum Fortbestand eines einem Kapitalanleger eingeräumten Rechts auf Rückzahlung des auf einen Zeichnungsschein für bestimmte Aktien eingezahlten Kapitals sowie zur Frage der Verjährung des Rechts auf Ausübung des Rücktritts

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 447
  • NZG 2007, 239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 11.11.1994 - 19 U 77/94

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Annahme als Erfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Denn dies würde ein Verhalten des Klägers voraussetzen, das den sicheren Rückschluss zulässt, er wolle die Leistung, obwohl es sich um eine andere als die vereinbarte handelt, als im Wesentlichen ordnungsgemäß ansehen (BGH NJW 1958, 1724; OLG Stuttgart NJW 1969, 610, 611; OLG Köln NJW-RR 1995, 751; Bamberger/Roth-Dennhardt, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, § 363 Rn. 4).

    Unter anderem kann die Annahme als Erfüllung je nach Lage des Falles bei längerem Schweigen zu bejahen sein (RGZ 86, 214; OLG Köln NJW-RR 1995, 751; Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 363 Rn. 2).

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).

    Diese rügelose Hinnahme des landgerichtlichen Urteils sowie die ausdrückliche Bezugnahme auf die deutschen Vorschriften betreffend die Verjährung und Erfüllung sowie die dazu ergangene Rechtsprechung (S. 4 und 5 der Berufungsbegründung, Bl. 83 f. d.A.) sind als ausreichende Indizien für eine nachträgliche Rechtswahl anzusehen (BGH NJW-RR 2000, 1002, 1004; Palandt-Heldrich, BGB, 65. A., Art. 27 EGBGB Rn. 7).

  • BGH, 18.01.1988 - II ZR 72/87

    Abgrenzung eines Kassageschäfts zum Börsentermingeschäft und zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).
  • BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97

    Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Von einer stillschweigenden Verständigung auf die Geltung deutschen Rechts ist auszugehen, wenn sich die Parteien im Rechtsstreit zur Begründung und zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ausschließlich auf deutsche Rechtsvorschriften und die deutsche Rechtsprechung berufen (st. Rspr. des BGH, siehe nur BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 103, 84, 86; NJW 1999, 950; 2003, 3620; 2004, 2523, 2524; WM 2000, 1643, 1645).
  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 95/57
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 U 108/06
    Denn dies würde ein Verhalten des Klägers voraussetzen, das den sicheren Rückschluss zulässt, er wolle die Leistung, obwohl es sich um eine andere als die vereinbarte handelt, als im Wesentlichen ordnungsgemäß ansehen (BGH NJW 1958, 1724; OLG Stuttgart NJW 1969, 610, 611; OLG Köln NJW-RR 1995, 751; Bamberger/Roth-Dennhardt, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, § 363 Rn. 4).
  • OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11

    Streit um Kölner Messehallen: OLG Köln weist Berufung der Grundstücksgesellschaft

    Eine Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn das Verhalten des Gläubigers bei und nach Entgegennahme der Leistung erkennen lässt, dass er sie als eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Erfüllung gelten lassen will (BGH NJW 1958, 1724; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.10.2006 - 5 U 108/06 - Rdnr.23, 24, zitiert nach JURIS; Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Aufl. 2012, § 363, Rdnr.2).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 5 U 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14934
OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 5 U 108/06 (https://dejure.org/2007,14934)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2007 - 5 U 108/06 (https://dejure.org/2007,14934)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 5 U 108/06 (https://dejure.org/2007,14934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Art 229 § 6 Abs 1 BGBEG, § 767 ZPO
    Verjährung: Anwendung der Vorschriften des reformierten Verjährungsrechts

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ZPO § 767
    Zur Anwendbarkeit der zum 1. 1. 2002 reformierten Verjährungsvorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung des neuen Verjährungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem vollstreckbaren Vergleich; Unmöglichkeit einer Begünstigung des Rechtsnachfolgers des Titelgläubigers durch eine Klausel; Geltendmachung der Einrede der Verjährung der titulierten Forderung mit der ...

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  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 5 U 108/06
    Denn auch eine rechtswidrige Vollstreckungshandlung entspricht dem Grundgedanken für den Neubeginn der Verjährung, der darin besteht, dass ein auf Durchsetzung des eigenen Rechts gerichtetes Vorgehen des Gläubigers eindeutig zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1993, 1847, 1848).
  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 5 U 108/06
    Da der Widerrufsvorbehalt aufschiebende Bedeutung hatte (BGHZ 46, 277; MüKo/Wolfsteiner, ZPO, 2. Aufl., § 794 Rz. 58), wurde der Vergleich nach § 158 Abs. 1 BGB mit Ablauf des 19.11.1975 wirksam.
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 5 U 108/06
    Eine Nichtigkeit eines Vollstreckungsakts liegt nämlich nur ausnahmsweise bei schwerer und offenkundiger Fehlerhaftigkeit vor (BGHZ 121, 98; Zöller/Stöber, wie oben, vor § 704 Rz.34), an der es hier fehlt.
  • OLG Köln, 02.11.1994 - 13 U 63/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Vornahme einer Vollstreckungshandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 5 U 108/06
    Auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kommt es, sofern sie nicht aufgehoben worden ist (§ 216 Abs. 1 BGB a.F. entsprechend § 212 Abs. 2 BGB n.F.), nicht an (vgl. Staudinger/Peters, wie oben, § 212 Rz. 38; OLG Köln WM 1995, 597).
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