Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 09.12.2004

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   OLG Zweibrücken, 23.11.2004 - 5 U 11/03   

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https://dejure.org/2004,7053
OLG Zweibrücken, 23.11.2004 - 5 U 11/03 (https://dejure.org/2004,7053)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.2004 - 5 U 11/03 (https://dejure.org/2004,7053)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 2004 - 5 U 11/03 (https://dejure.org/2004,7053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung nach den Grundsätzen zur ärztlichen Gemeinschaftspraxis bei stationärer Fortsetzung der ambulanten Behandlung durch einen Arzt der Gemeinschaftspraxis als Belegarzt im Krankenhaus; Vertragliche Beziehungen zwischen Patient und Belegärzten bei ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 278
    Zur Haftung nach den Grundsätzen zur ärztlichen Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2004 - 5 U 11/03
    Aus der Interessenlage und der Verkehrsauffassung ist zu entnehmen, dass der Patient in einem solchen Fall zu allen Praxisinhabern in vertragliche Beziehungen treten will, weil es auf der Hand liegt, dass der Patient die Vorteile der Gemeinschaftspraxis nutzen will (BGHZ 142, 127, 136 und VersR 2000, 1146, 1150).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten steht diesem Ergebnis auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Mai 2000 (VI ZR 321/98; VersR 2000, 1146) entgegen.

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2004 - 5 U 11/03
    Soweit es sich dabei zum Teil um Ansprüche auf künftige Leistungen handelt, ist deretwegen unbeschadet einer möglichen Leistungsklage nach §§ 257 bis 259 ZPO wegen schon eingetretener Schäden eine Feststellungsklage zulässig (RGZ 113, 410, 411; BGH, WM 1986, 690, 691).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2004 - 5 U 11/03
    Vielmehr kann er insgesamt auf Feststellung klagen (BGH, WM 1988, 1352, 1354 m. w. N.).
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2004 - 5 U 11/03
    Soweit es sich dabei zum Teil um Ansprüche auf künftige Leistungen handelt, ist deretwegen unbeschadet einer möglichen Leistungsklage nach §§ 257 bis 259 ZPO wegen schon eingetretener Schäden eine Feststellungsklage zulässig (RGZ 113, 410, 411; BGH, WM 1986, 690, 691).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GesR 2005, 121 veröffentlicht ist, bejaht eine gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten, da der Behandlungsvertrag der Mutter des Klägers, in dessen Schutzbereich der Kläger einbezogen gewesen sei, mit allen vier Belegärzten der Klinik zustande gekommen sei.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 5 U 11/03   

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OLG Zweibrücken, 09.12.2004 - 5 U 11/03 (https://dejure.org/2004,32332)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.12.2004 - 5 U 11/03 (https://dejure.org/2004,32332)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 5 U 11/03 (https://dejure.org/2004,32332)
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