Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 BGB, § 14 TFG vom 10.02.2005
Haftung des Heilpraktikers für fehlerhafte Behandlung: Beweislast für Infektion des Patienten mit dem Hepatitis-C-Erreger durch Verwechslung von Spritzen im Rahmen einer sogenannten Eigenbluttherapie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die ärztliche Dokumentation bei Eigenbluttherapie
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die ärztliche Dokumentation bei Eigenbluttherapie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 27.01.2010 - 4 O 210/08
- OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10
- BGH, 17.01.2012 - VI ZR 336/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 25.01.2000 - 5 U 14/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10
Die Beweiserleichterungen aus Dokumentationsversäumnissen betreffen in erster Linie den Nachweis von Behandlungsfehlern durch Unterbleiben gebotener und aufzeichnungspflichtiger, aber nicht dokumentierter diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen (…so OLG Koblenz VersR 2004, S. 1323 - 1324; Senatsurteil vom 25. Januar 2000, Az. 5 U 14/99, veröffentlicht in NJW-RR 2001, S. 667 - 671). - OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1145/03
Haftung des durch den Zahnarzt hinzugezogenen Anästhesisten bei einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10
Die Beweiserleichterungen aus Dokumentationsversäumnissen betreffen in erster Linie den Nachweis von Behandlungsfehlern durch Unterbleiben gebotener und aufzeichnungspflichtiger, aber nicht dokumentierter diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen (so OLG Koblenz VersR 2004, S. 1323 - 1324;… Senatsurteil vom 25. Januar 2000, Az. 5 U 14/99, veröffentlicht in NJW-RR 2001, S. 667 - 671). - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10
Bei einer HIV-Infektion nach einer Bluttransfusion setzt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die Kontaminierung des verwendeten Blutes mit entsprechenden Viren feststeht und keine weiteren Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Behandlerseite für eine entsprechende Erkrankung ersichtlich sind (BGHZ 114, 284, 290; 163, 209). - BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04
Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2010 - 5 U 11/10
Bei einer HIV-Infektion nach einer Bluttransfusion setzt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die Kontaminierung des verwendeten Blutes mit entsprechenden Viren feststeht und keine weiteren Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Behandlerseite für eine entsprechende Erkrankung ersichtlich sind (BGHZ 114, 284, 290; 163, 209).
Rechtsprechung
SG Dresden, 15.07.2010 - S 5 U 11/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltschmeja.de (Kurzinformation)
Zeckenbiss als Arbeitsunfall?