Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11   

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https://dejure.org/2012,22703
OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2012,22703)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2012 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2012,22703)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2012 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2012,22703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Umarbeitung von Computerprogrammen für die Play-Station-Portable; Auskunftsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Justiz Hamburg

    Replay PSP

    § 69c Nr 2 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 101 Abs 7 UrhG
    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Umarbeitung von Computerprogrammen für die Play-Station-Portable; Auskunftsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rabüro.de

    Zum urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen Umarbeitung von Computerprogrammen für die Play-Station-Portable durch Cheat-Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielerecht: Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software die Programmcode im Arbeitsspeicher verändert

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Cheat-Software verletzt Urheberrechte

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Handel mit »Schummel-Software« verstößt gegen Urheberrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umarbeitung von Computerprogrammen für die Play-Station-Portable

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software bei Spielkonsolen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software bei Spielkonsolen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software bei Spielkonsolen

Besprechungen u.ä.

  • netzrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software?

Sonstiges

  • wbs.legal (Sonstiges)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software bei Spielkonsolen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 13
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Hamburg, 24.01.2012 - 310 O 199/10
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Inzwischen hat das Landgericht Hamburg durch Urteil vom 24.1.2012 in dem Hauptsacheverfahren, Az.: 310 O 199/10, entschieden.

    Dem Gutachten soll vielmehr der unstreitige Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 24.1.2012 aus dem Hauptsacheverfahren, Az.: 310 O 199/10, zugrunde liegen.

    In dem anschließenden Hauptsacheverfahren hat das Landgericht mit Urteil vom 24.1.2010 (Az.: 310 O 199/10) hingegen einen Unterlassungsanspruch auch gegen die hiesige Antragsgegnerin zu 3. bejaht, wobei die Antragsgegnerin zu 3. nicht als Täterin, sondern als Gehilfin der D... Direct Ltd. angesehen worden ist.

  • OLG Hamburg, 12.03.1998 - 3 U 226/97

    Wettbewerbswidrigkeit unautorisierter Ergänzungen eines Computerspiels

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Insofern ist eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte mit der Entscheidung "Tomb Raider" des 3. Senats (Urteil vom 12.3.1998, 3 U 226/97, NJW-RR 1999, 483) nicht gegeben.

    Eine generelle Widerlegung der Dringlichkeit für bestimmte Wirtschaftsprodukte ist den Grundsätzen des gewerblichen Rechtschutzes fremd, es kommt vielmehr jeweils auf die konkrete Verletzungsform an (OLG Hamburg, 3. Senat, NJW-RR 1999, 483).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Denn es besteht sogar ein Unterlassungsanspruch gegen einen Störer, wenn dem Verletzten die Identität des unmittelbaren Verletzers bekannt ist (BGH GRUR 2007, 724 - Meinungsforum ; Wild in Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 97 Rn. 69).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Zum Teilnehmervorsatz gehört dabei neben der Kenntnis von den objektiven Tatumständen auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Haupttat (BGH GRUR 2009, 597 Rn. 14 - Halzband).
  • LG München I, 13.03.2008 - 7 O 16829/07

    Urheberrechtsverletzung: Vertrieb von Modchips zur Umgehung technischer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    In der Rechtsprechung wurde - insofern vergleichbar - in der Zurverfügungstellung eines Modchips eine Beihilfe zur unerlaubten Vervielfältigung eines Computerspiels gesehen (LG München MMR 2008, 839/840).
  • KG, 31.05.1996 - 5 U 889/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Die Rechtsverletzung muss zur Bejahung eines Auskunftsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren so eindeutig sein, dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist (KG Berlin GRUR 1997, 129/130 - Verhüllter Reichstag ; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 209 - Rammstein ; Spindler in Spindler/Schuster, a.a.O., § 101 UrhG Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 156/04

    Auskunftspflicht eines Access-Providers

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Die Rechtsverletzung muss zur Bejahung eines Auskunftsanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren so eindeutig sein, dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist (KG Berlin GRUR 1997, 129/130 - Verhüllter Reichstag ; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 209 - Rammstein ; Spindler in Spindler/Schuster, a.a.O., § 101 UrhG Rn. 18).
  • KG, 17.03.2010 - 24 U 117/08

    Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an den Nachweis einer unfreien Bearbeitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Die Gliederung des Programmablaufs, die Anordnung der Programmelemente und deren Zusammenwirken sind bei Computerprogrammen jedoch urheberrechtlich geschützt (vgl. KG Berlin, CR 2010, 424, zitiert nach juris Rn. 47).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-393/09

    Bezpecnostní softwarová asociace - Geistiges Eigentum - Richtlinie 91/250/EWG -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11
    Der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung vom 22.12.2010 (EuGH Az. C-393/09, GRUR 2011, 220/222) liegt ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Offensichtlich ist die Rechtsverletzung dann, wenn sie so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung und damit eine ungerechtfertigte Belastung der Beteiligten ausgeschlossen erscheint (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, BGHZ 195, 257 [juris Rn. 34] - Alles kann besser werden; OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 13 [juris Rn. 79]; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 101 Rn. 28; Spindler in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., § 101 UrhG Rn. 7).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Teilweise wird vertreten, dass es für die Annahme einer Verletzungshandlung nach § 69 c Nr. 2 UrhG nicht erforderlich sei, dass die Substanz des Programms (als beispielsweise auf einer CD-ROM verkörpertes Produkt) verändert wird, sondern es ausreichend sei, wenn lediglich eine Umarbeitung über den Arbeitsspeicher dergestalt erfolgt, dass durch externe Befehle in den Programmablauf eingegriffen wird; maßgeblich sei insoweit, dass es aufgrund des gewünschten urheberrechtlichen Schutzes für Computerprogramme und der daher einhellig geforderten weiten Auslegung des Begriffs »Umarbeitung« nicht entscheidend darauf ankommen könne, auf welche technische Weise in ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm eingegriffen werde (Hanseatisches OLG ZUM-RD 2013, 124 - Urheberrechtsverletzung durch Veränderung an Computerspielprogrammen).
  • BGH, 23.02.2023 - I ZR 157/21

    Action Replay - BGH legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vor

    aa) Nach einer Auffassung ist es für die Annahme einer Umarbeitung ausreichend, wenn ohne Eingriff in die Programmsubstanz in den Ablauf des Computerprogramms eingegriffen wird (OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 13 [juris Rn. 62]; Wiebe in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl., § 69c UrhG Rn. 10; Schapiro in Bräutigam/Rücker, E-Commerce, Kap. F Rn. 31; Werner, CR 2013, 516, 521; Conraths, CR 2016, 705, 707 f.; ebenso wohl Frey/van Baal in Frey, eSport und Recht, § 9 Rn. 40).
  • LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19

    Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers -

    Die Klägerin verweist insoweit auf die Replay PSP-Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (GRUR-RR 2013, 13) und auf die Erwägungsgründe 10, 13 und 15 der Softwarerichtlinie 2009/24/EG.

    (1) Eine Umarbeitung i.S.d. § 69c Nr. 2 UrhG liegt nur bei einem Eingriff in die Programmsubstanz vor (so Grützmacher in Wandtke/Bullinger, UrhG, 5. Aufl., § 69c Rn. 22; Spindler in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 14; Spindler CR 2012, 417, 418 ff; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 16; LG München MMR 2015, 660, 668; vgl. auch OLG Köln Urt. v. 24.6.2016 - 6 U 149/15, BeckRS 2016, 11628 Rn. 45; a.A. Hans.OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    Auch Änderungen zur Anpassung an individuelle Benutzerwünsche, Programmverbesserungen und Erweiterungen des Funktionsumfangs sind Umarbeitungen im Sinn des § 69 c Nr. 2 UrhG, denn hierdurch soll dem Urheber das Recht zur Fortentwicklung und Anpassung seiner Software an unterschiedliche Nachfragerwünsche gegeben werden (Hans. OLG GRUR-RR 2013, 13 - Replay PSP).

    Allerdings erfordert der Begriff der Umarbeitung einen Eingriff in die Programmsubstanz, mithin eine Einwirkung auf den Code (vgl. Grützmacher in Wandtke/Bullinger § 69c Rn. 20; Czychowski in Fromm/Nordemann § 69c Rn. 21; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, § 69c Rn. 11; Spindler CR 2012, 417, 418 ff; LG München MMR 2015, 660, 668; a.A. Hans. OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

  • OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22

    AdBlock Plus - Anbieten und Nutzen des Browser-Plugin "AdBlock Plus" stellt keine

    Die Klägerin verweist insoweit auf die Replay PSP-Entscheidung des Senats (GRUR-RR 2013, 13) und auf die Erwägungsgründe 10, 13 und 15 der Softwarerichtlinie 2009/24/EG.

    Erforderlich ist indes jedenfalls ein Eingriff in die Programmsubstanz (Spindler in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 69c UrhG Rn. 14; Grützmacher in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl., § 69c UrhG Rn. 22; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 69c Rn. 16; HansOLG Hamburg GRUR 2022, 483, 487 Rn. 60; a.A. noch HansOLG Hamburg GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

  • LG München I, 06.06.2019 - 7 O 5358/19

    Auskunftsanspruch gegenüber Telefon- und Internetdienstleister bezüglich der

    Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt dann vor, wenn (nachfolgend Zitat aus Dreier in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 6. Auflage 2018, § 101 Rn. 28) "so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung (oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessens) und damit eine ungerechtfertigte Belastung des Antragsgegners kaum möglich ist" (amtl. Begr., BT-Drs. 11/4792, 32; OLG Hamburg CR 2012, 503 und GRUR-RR 2005, 209 - Rammstein; KG GRUR 1997, 129, 130 - Verhüllter Reichstag II; OLG Braunschweig GRUR 1993, 699 - Stoffmuster: zum Gebrauchsmusterrecht; zuletzt OLG Hamburg GRUR-RR 2013, 13, 16 f. - Replay PSP), also vornehmlich in Fällen identischer oder nahezu identischer Kopien (vgl. Tilmann BB 1990, 1565, 1566: in erster Linie Eindeutigkeit der Rechtsverletzung).
  • LG Hamburg, 22.07.2016 - 308 O 244/16
    Allerdings ist ein Eingriff in die Programmsubstanz, mithin eine Einwirkung auf den Code erforderlich (vgl. Grützmacher in Wandtke/Bullinger § 69c Rn. 20; Czychowski in Fromm/Nordemann § 69c Rn. 21; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, § 69c Rn. 11; Spindler CR 2012, 417, 418 ff; LG München MMR 2015, 660, 668; a.A. Hans. OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9884
OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2012,9884)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.03.2012 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2012,9884)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. März 2012 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2012,9884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers für den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls in Übergangsfällen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • verkehrslexikon.de

    Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a.F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 1. Januar 2009 ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers für den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls in Übergangsfällen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGVVG Art. 1 Abs. 2
    Die Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls vor dem 1. 1. 2009 liegt beim Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVGEG § 1 Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast in Übergangsfällen nach dem VVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VVG oder VVG a.F. anwendbar? Wen trifft die Beweislast?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gefahrerhöhung durch nicht entleerte Leitungen

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 969
  • VersR 2012, 1501
  • AnwBl 2012, 176
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11
    Die Sanktionsregelung in § 17 Nr. 2 Sätze 1 bis 3 der hier maßgebenden Bedingungen für die Firmen Immobilienversicherung (BFIMO) ist unwirksam, weil sie entgegen § 32 Satz 1 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG abweicht (vgl. BGH, NJW 2012, S. 217, 218 m. w. N.).

    aa) Die Vorschriften über die Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 VVG sind auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Judikatur zu der Unwirksamkeit von Bestimmungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten in nicht angepassten Versicherungsbedingungen als Auffangregelungen anwendbar (vgl. BGH, NJW 2012, S. 217, 221 m. w. N.).

    Die jüngste höchstrichterliche Judikatur zu der Unwirksamkeit von Bestimmungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten in nicht angepassten Versicherungsbedingungen steht einer Anwendung des § 81 VVG in Gestaltungen der vorliegenden Art nicht entgegen (vgl. BGH, NJW 2012, S. 217, 221).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11
    In Betracht zu ziehen ist eine Gefahrerhöhung bei leer stehenden Gebäuden jedenfalls dann, wenn das Leitungswasser in den Wintermonaten in den Rohren belassen wird und keine anderen ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um einem Leitungswasserschaden vorzubeugen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1476, 1478; Karczewski, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 23, Rn. 25).

    In Konstellationen der hier vorliegenden Art entsteht die Anzeigepflicht zu Beginn des betreffenden Winterhalbjahres (vgl. BGH, NJW-RR 2004, S. 1476, 1478 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98

    Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes und Nichtentleeren der Leitungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11
    Ob dem Landgericht darin zu folgen ist, dass prinzipiell schon der Leerstand als solcher die Gefahr eines Leitungswasserschadens erhöht (verneinend BGH, NJW 1995, S. 56, 57; NJW-RR 2004, S. 1477 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1680, 1682; OLG Hamm, NVersZ 1999, S. 277, 278; Karczewski, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 23, Rn. 25 m. w. N.), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Beispielsweise hat das OLG Hamm es nicht ausreichen lassen, dass das Gebäude in den Wintermonaten leicht beheizt wird und ein Hausmeister ohne genauere zeitliche Vorgaben angewiesen wird, das Gebäude einmal täglich zu kontrollieren (NVersZ 1999, S. 277, 278; wohl zustimmend Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 23, Rn. 31).

  • BGH, 19.10.1994 - IV ZR 159/93

    Rechtsfolgen unklarer Klauseln über den Verschuldensmaßstab in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11
    Ob dem Landgericht darin zu folgen ist, dass prinzipiell schon der Leerstand als solcher die Gefahr eines Leitungswasserschadens erhöht (verneinend BGH, NJW 1995, S. 56, 57; NJW-RR 2004, S. 1477 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1680, 1682; OLG Hamm, NVersZ 1999, S. 277, 278; Karczewski, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 23, Rn. 25 m. w. N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00

    Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.03.2012 - 5 U 11/11
    Ob dem Landgericht darin zu folgen ist, dass prinzipiell schon der Leerstand als solcher die Gefahr eines Leitungswasserschadens erhöht (verneinend BGH, NJW 1995, S. 56, 57; NJW-RR 2004, S. 1477 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1680, 1682; OLG Hamm, NVersZ 1999, S. 277, 278; Karczewski, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 23, Rn. 25 m. w. N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 09.10.2013 - 20 U 81/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Versicherungsscheins in

    Soweit der Kläger darauf hinweist, dass das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 29.03.2012, Az. 5 U 11/11, entschieden habe, dass der Versicherer die Beweislast im Streit um die Anwendung alten oder neuen Rechts trage, ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • FG München, 24.01.2023 - 12 K 200/21

    Zurechnung von Einkünften aus einer Leibrente

    Auf den im Streitfall vorliegenden Altvertrag aus dem Jahr 2006 ist gemäß Art. 1 Abs. 1 EGVVG seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich das Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl I 2007, 2631) in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung (VVG) anwendbar (Ebers in Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, 4. Aufl. 2021, Einführung vor § 1 VVG Rz. 8; OLG Oldenburg-Beschluss vom 29. März 2012 5 U 11/11, VersR 2012, 1501, Rn. 5 juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2011 - I-5 U 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19047
OLG Köln, 21.09.2011 - I-5 U 11/11 (https://dejure.org/2011,19047)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2011 - I-5 U 11/11 (https://dejure.org/2011,19047)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2011 - I-5 U 11/11 (https://dejure.org/2011,19047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Keine Hinweispflicht zu vorsorglichem Toxoplasmosetest an Schwangeren

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines gynäkologischen Behandlungsfehlers durch Unterlassen der Durchführung eines Toxoplasmose-Immunstatus; Anforderungen an die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 09.07.1999 - 19 U 193/98

    Indizien für gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Sie dürfen daher nicht unterschritten werden, müssen - ohne Anlass - aber auch nicht überschritten werden (vgl. OLG München OLGR 1993, 189 f.; KG VersR 1996, 332 ff. [der BGH hat die Revision der damaligen Kläger durch Beschluss vom 17.10.1995, VI ZR 368/94, nicht angenommen]; KG NJW 2004, 691 ff.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 ff.).

    In diesen Fällen hat der Arzt den Patienten im Allgemeinen ungefragt und ohne medizinischen Anlass nicht darüber zu belehren, welche weiteren Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden theoretisch in Betracht kommen und verfügbar sind (vgl. BGH VersR 1988, 86 ff. m.w.N.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 f.).

  • OLG München, 14.01.1993 - 1 U 3305/92

    Vorsorgeuntersuchung ; Schwangere; Verpflichtung des Arztes;

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Sie dürfen daher nicht unterschritten werden, müssen - ohne Anlass - aber auch nicht überschritten werden (vgl. OLG München OLGR 1993, 189 f.; KG VersR 1996, 332 ff. [der BGH hat die Revision der damaligen Kläger durch Beschluss vom 17.10.1995, VI ZR 368/94, nicht angenommen]; KG NJW 2004, 691 ff.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 ff.).
  • LG München I, 09.06.2008 - 9 O 14628/04

    Arzthaftung: Nichtdurchführung eines HIV-Tests bei einer Schwangeren; Beweislast

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Das folgt klar aus einem Vergleich zu der weiteren Regelung in den Mutterschafts-Richtlinien zum Ausschluss einer HIV-Infektion, zu der eine vorherige Beratung über die Möglichkeit der Untersuchung auf freiwilliger Basis stattzufinden hat (vgl. dazu auch LG München VersR 2009, 1234 ff.).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 193/86

    Aufklärungspflicht des Arztes im Rahmen der Pränataldiagnostik; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Dass - wie vom Kläger aufgezeigt - in der fachmedizinischen Literatur entsprechende (Vorsorge-)Untersuchungen gefordert oder als erwünscht bezeichnet worden sind, ist darüber hinaus unerheblich, weil dies allein noch nichts darüber besagt, ob nach dem erreichten Diskussionsstand das Unterlassen einer entsprechenden Beratung als ärztlicher Fehler anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1987, 2923 f.).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Die Grundsätze über die Aufklärung über echte Behandlungsalternativen zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die zu unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, der Patient also eine echte Wahlmöglichkeit hat (vgl. etwa BGH VersR 2006, 1073 m.w.N.), greifen hier - unabhängig ihres sachlichen Anwendungsbereichs - schon deshalb nicht, weil die gegenüber einer Nichtuntersuchung in Betracht kommende Möglichkeit eines Tests nicht eine "gleichwertige Behandlungsmethode" darstellt, sondern eine zusätzliche und - wie oben dargelegt - nicht nach dem fachärztlichen Standard gebotene Untersuchung im Rahmen der Schwangerenvorsorge.
  • KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01

    Arzthaftung: Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Sie dürfen daher nicht unterschritten werden, müssen - ohne Anlass - aber auch nicht überschritten werden (vgl. OLG München OLGR 1993, 189 f.; KG VersR 1996, 332 ff. [der BGH hat die Revision der damaligen Kläger durch Beschluss vom 17.10.1995, VI ZR 368/94, nicht angenommen]; KG NJW 2004, 691 ff.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 ff.).
  • KG, 10.10.1994 - 20 U 4469/93

    Arzt; Schwangerschaft; Mißbildung; Kind; Anhaltspunkte

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Sie dürfen daher nicht unterschritten werden, müssen - ohne Anlass - aber auch nicht überschritten werden (vgl. OLG München OLGR 1993, 189 f.; KG VersR 1996, 332 ff. [der BGH hat die Revision der damaligen Kläger durch Beschluss vom 17.10.1995, VI ZR 368/94, nicht angenommen]; KG NJW 2004, 691 ff.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 ff.).
  • LG Bonn, 22.12.2010 - 9 O 405/08

    Auftreten einer Schwerbehinderung eines Kindes aufgrund einer konnatalen

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
    Die Berufung des Klägers gegen das am 22.12.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 405/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 21.10.2013 - 5 U 155/12

    Anforderungen an die zahnärztliche Risikoaufklärung bei Entfernung

    In Fällen dieser Art hat der behandelnde Arzt den Patienten im Allgemeinen ungefragt und ohne medizinischen Anlass nicht darüber zu belehren, welche weiteren Schutzmaßnahmen theoretisch in Betracht kommen und verfügbar sind [vgl. zu einem im wesentlichen Kern vergleichbaren Fall einer theoretisch möglichen weiteren Untersuchung im Rahmen einer Schwangerschaftsbetreuung etwa: inzwischen rechtskräftiges Urteil des OLG Köln, 5 U 11/11, MedR 2012, 527, Juris-Rn. 20 ff., 22].
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Rechtsprechung
   KG, 02.08.2011 - 5 U 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74951
KG, 02.08.2011 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2011,74951)
KG, Entscheidung vom 02.08.2011 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2011,74951)
KG, Entscheidung vom 02. August 2011 - 5 U 11/11 (https://dejure.org/2011,74951)
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