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   OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06   

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OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,11845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,11845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,11845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "automobil OFFROAD"; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Offroad"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "automobil OFFROAD"; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Offroad"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 316 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Rechtssätze des EuGH in der Entscheidung THOMSEN LIFE (EuGH GRUR 2005, 1042) sind auch dann anzuwenden, wenn nicht eine Unternehmensbezeichnung mit der älteren Marke in ein Gesamtzeichen aufgenommen worden ist, sondern die ältere Marke mit einem Serien- oder Dachzeichen zu einem Gesamtzeichen verbunden wird.

    Dieses schließt nach der Rspr. des EuGH (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 ff. - THOMSEN LIFE ) und des BGH (BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz) nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. auch BGH GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, welches als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSEN LIFE ; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz).

    Bei Identität oder auch nur Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteiles mit einer älteren Marke kann eine Verwechslungsgefahr in weiterem Sinne zu bejahen sein, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSEN LIFE ).

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03

    Mögliche Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Zeitschriftentitels "auto,

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Klägerin ist mit Erfolg Versuchen anderer Zeitschriftenverlage entgegengetreten, das Zeichen "Offroad" als Titelbestandteil zu nutzen (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004 -5 U 128/03, MD 2005, 43 ff., vorgelegt als Anlage K 3).

    Da sich "Offroad" als Bezeichnung für sportliche Aktivitäten abseits der Straßen mit geländegängigen Fahrzeugen durchgesetzt haben dürfte, wird die Benutzung als Titel für eine Zeitschrift über Geländewagen und damit zusammenhängende Themen auch als Angabe über die Merkmale oder Eigenschaften der Zeitschrift im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG angesehen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, S. 10 (5 U 128/03)).

    Vielmehr hat sich die Klägerin erfolgreich gegen entsprechende Versuche anderer Verlage gewehrt (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, 5 U 128/03).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr hat anhand der Faktoren Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, der Zeichenähnlichkeit und der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit zu erfolgen, wobei diese Faktoren dergestalt zueinander in Wechselwirkung stehen, dass das hochgradige Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei Vorliegen eines nur geringen Grades eines anderen Faktors zu bejahen ist (st. Rspr.: BGH GRUR 2006, 60 Rn. 12 -coccodrillo; BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella Mey).

    Dieses schließt nach der Rspr. des EuGH (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 ff. - THOMSEN LIFE ) und des BGH (BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz) nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. auch BGH GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

  • LG Hamburg, 20.12.2005 - 407 O 160/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, vom 20.12.2005 (407 O 160/05) abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 21.06.2006, Geschäftsnummer: 407 O 160/05 wird es der Beklagten bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, jeweils zu vollziehen an ihren Geschäftsführern,.

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Dieses schließt nach der Rspr. des EuGH (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 ff. - THOMSEN LIFE ) und des BGH (BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz) nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. auch BGH GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, welches als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSEN LIFE ; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz).

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Indiz für eine unlautere Benutzung eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens kann die zugleich beschreibende und kennzeichnende Verwendung des verletzten Zeichens sein, so etwa wenn die beschreibende hinter der kennzeichenmäßigen Verwendung zurücktritt (vgl. BGH WRP 2002, 547, 549 f. GERRI/KERRY Spring).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr hat anhand der Faktoren Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, der Zeichenähnlichkeit und der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit zu erfolgen, wobei diese Faktoren dergestalt zueinander in Wechselwirkung stehen, dass das hochgradige Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei Vorliegen eines nur geringen Grades eines anderen Faktors zu bejahen ist (st. Rspr.: BGH GRUR 2006, 60 Rn. 12 -coccodrillo; BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella Mey).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07

    OFFROAD

    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage antragsgemäß stattgegeben (OLG Hamburg MarkenR 2007, 281).
  • BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 161/05
    Denn unabhängig davon, dass es im Gegensatz zu der vorgenannten Entscheidung des EuGH oder auch den seitens der Widersprechenden im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Entscheidungen des OLG Stuttgart, MarkenR 2007, 451, "MIXI / KOHLERMIXI" und OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4316, "OFFROAD" bereits an einer identischen Übernahme des Widerspruchszeichens "KARVEA" in die angegriffene Marke mangelt, besteht die angegriffene Marke neben der Herstellerbzw.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 110/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17938
OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,17938)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,17938)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,17938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Herausgabeanspruch bzgl. eines Flurstücks; Wirksamkeit der Kündigung eines Pachtvertrages aufgrund von Pachtzinsverzug; Besitzrecht nach dem Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet (SachenRBerG)

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    SachenRBerG § 4; ; SachenRBerG § ... 4 Nr. 1; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 3; ; SachenRBerG § 21; ; SachenRBerG § 23; ; SachenRBerG § 23 Nr. 3 1. Alt.; ; SachenRBerG § 23 Nr. 3 2. Alt.; ; SachenRBerG § 26; ; SachenRBerG § 26 Abs. 1 Satz 2; ; SachenRBerG § 26 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; SachenRBerG § 26 Abs. 3; ; SachenRBerG § 26 Abs. 3 Satz 1; ; SachenRBerG § 26 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB §§ 542 f.; ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a); ; BGB §§ 581 ff.; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a); ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 6; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 6 Satz 2; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 7; ; EGBGB Art. 232 § 3; ; EGBGB Art. 233 § 4 Abs. 3 Satz 3; ; EGZGB-DDR § 2 Abs. 2; ; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; ZGB § 287

  • rechtsportal.de

    BGB § 985 § 986; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 1
    Zum Umfang und zum Anspruch auf Besitz an einem Flurstück bis zur Sachenrechtsbereinigung - Recht zum Besitz an einem Flurstück nach Art. 233 § 2a EGBGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96

    Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 110/06
    Die Klägerin darf die Begrenzung der Ansprüche der Beklagten auch im Rahmen der Herausgabeklage geltend machen (vgl. BGH VIZ 1997, 653, 655 zu den Einwänden nach §§ 29 und 30 SachenRBerG).
  • BGH, 27.09.1996 - V ZR 115/95

    Begriff des besonderen Gesetzes; Umfang und Dauer des Besitzrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 110/06
    Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 2 EGBGB begründet ein Recht zum Besitz nur insoweit, wie die Sachenrechtsbereinigung zum Erwerb des Grundstücks oder zur Bestellung eines Erbbaurechts an diesem führen kann (vgl. BGH NJW 1997, 459).
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   SG Würzburg, 29.09.2006 - S 5 U 110/06   

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SG Würzburg, 29.09.2006 - S 5 U 110/06 (https://dejure.org/2006,53242)
SG Würzburg, Entscheidung vom 29.09.2006 - S 5 U 110/06 (https://dejure.org/2006,53242)
SG Würzburg, Entscheidung vom 29. September 2006 - S 5 U 110/06 (https://dejure.org/2006,53242)
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   SG Würzburg, 08.12.2005 - S 5 U 110/06   

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https://dejure.org/2005,82252
SG Würzburg, 08.12.2005 - S 5 U 110/06 (https://dejure.org/2005,82252)
SG Würzburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - S 5 U 110/06 (https://dejure.org/2005,82252)
SG Würzburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - S 5 U 110/06 (https://dejure.org/2005,82252)
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