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   OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93   

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https://dejure.org/1994,9954
OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93 (https://dejure.org/1994,9954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.05.1994 - 5 U 1114/93 (https://dejure.org/1994,9954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 5 U 1114/93 (https://dejure.org/1994,9954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tilgungsbestimmung bei Aufrechnungserklärung; Mängelgewährleistung im Werkvertragsrecht; Verpflichtung zur Hinnahme von Nachbesserungsversuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09

    Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen

    Auf den Kooperationsvertrag, der sich als Werkvertrag zwischen den Beklagten als Freiberuflern und der Klägerin als Werkunternehmerin darstellt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.1994, 5 U 1114/93, NJW-RR 1995, 567), sind die Grundsätze der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung zur Kündigungsbeschränkung von Sozietätsverträgen unter Freiberuflern (insbesondere Rechtsanwälten) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, da insoweit eine völlig unterschiedliche Interessenlage der Parteien eines Werkvertrages einerseits und der Parteien eines Sozietätsvertrages andererseits gegeben ist.

    Auch wenn der Bereich der Schnittstelle zwischen zahnmedizinischer Behandlung von Patienten durch die Beklagten einerseits und Dentallaborprodukten und -leistungen der Klägerin andererseits in Teilbereichen eine etwaige Sensibilität innehaben und es sich bei Dentallaborleistungen - anders als bei einem üblichen Werkvertrag - nicht um die Erbringung rein technischer bzw. mechanischer Handwerksleistungen handeln mag, handelt es sich bei dem Kooperationsvertrag vom 05.04.2001 um einen Werkvertrag (vgl. die Bezeichnung der Dentallaborleistungen der Klägerin als "Werk" gemäß Präambel des Kooperationsvertrages, vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.1994, 5 U 1114/93, NJW-RR 1995, 567; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2005, 26 U 56/04, NJW-RR 2005, 701; Palandt-Sprau, a.a.O., Einf v § 631, Rn 32 mwN), dessen Rechte und Pflichten sich in erster Linie aus seinen vorrangigen individualvertraglichen Regelungen und in zweiter Linie aus dem gesetzlichen Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergeben.

  • OLG Koblenz, 29.08.2011 - 5 U 481/11

    Unbrauchbarkeit einer Zahnprothese nach einer Vielzahl misslungener

    Die Entscheidung des Senates vom 05.05.1994 (5 U 1114/93) ist erkennbar nicht einschlägig.
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