Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgungsbestimmung bei Aufrechnungserklärung; Mängelgewährleistung im Werkvertragsrecht; Verpflichtung zur Hinnahme von Nachbesserungsversuchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 26.05.1993 - 9 O 373/92
- OLG Koblenz, 05.05.1994 - 5 U 1114/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 567
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73
Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.1993 - X ZR 90/91
Unwirksamer Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in kaufmännischem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 13.05.1982 - 8 U 204/82
Anzahl der zumutbaren Nachbesserungsversuche; Wandelungsanspruch ohne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 17.03.1994 - 5 U 1436/93
Ersatz für fehlerhaften Kachelofen durch Dritthandwerker
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- OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 66/09
Feststellung des Anspruchs eines Dentallabors gegenüber einer zahnärztlichen …
Auf den Kooperationsvertrag, der sich als Werkvertrag zwischen den Beklagten als Freiberuflern und der Klägerin als Werkunternehmerin darstellt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.1994, 5 U 1114/93, NJW-RR 1995, 567), sind die Grundsätze der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung zur Kündigungsbeschränkung von Sozietätsverträgen unter Freiberuflern (insbesondere Rechtsanwälten) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar, da insoweit eine völlig unterschiedliche Interessenlage der Parteien eines Werkvertrages einerseits und der Parteien eines Sozietätsvertrages andererseits gegeben ist.Auch wenn der Bereich der Schnittstelle zwischen zahnmedizinischer Behandlung von Patienten durch die Beklagten einerseits und Dentallaborprodukten und -leistungen der Klägerin andererseits in Teilbereichen eine etwaige Sensibilität innehaben und es sich bei Dentallaborleistungen - anders als bei einem üblichen Werkvertrag - nicht um die Erbringung rein technischer bzw. mechanischer Handwerksleistungen handeln mag, handelt es sich bei dem Kooperationsvertrag vom 05.04.2001 um einen Werkvertrag (vgl. die Bezeichnung der Dentallaborleistungen der Klägerin als "Werk" gemäß Präambel des Kooperationsvertrages, vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.1994, 5 U 1114/93, NJW-RR 1995, 567; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2005, 26 U 56/04, NJW-RR 2005, 701;… Palandt-Sprau, a.a.O., Einf v § 631, Rn 32 mwN), dessen Rechte und Pflichten sich in erster Linie aus seinen vorrangigen individualvertraglichen Regelungen und in zweiter Linie aus dem gesetzlichen Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergeben.
- OLG Koblenz, 29.08.2011 - 5 U 481/11
Unbrauchbarkeit einer Zahnprothese nach einer Vielzahl misslungener …
Die Entscheidung des Senates vom 05.05.1994 (5 U 1114/93) ist erkennbar nicht einschlägig.