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   OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11885
OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08 (https://dejure.org/2009,11885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.2009 - 5 U 1116/08 (https://dejure.org/2009,11885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 5 U 1116/08 (https://dejure.org/2009,11885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserleichterung bei der Frage nach der Kausalität eines Medikaments mit vermutetem Gefährdungspotential für den Herzinfakt eines Patienten mit sonstigen Risikofaktoren; Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis

  • gesr.de PDF

    Herzinfarkt nach VIOXX - Beweislast?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 5; AMG § 84 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines später vom Markt genommenen Medikaments für den Herzinfakt eines 73-jährigen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Herzinfarkt kein Beweis gegen Medikament

  • test.de (Pressemeldung)

    Herzinfarkt kein Beweis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
    In den mit der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen, insbesondere der des Bundesgerichtshofs vom 07.06.1988 (BGHZ 104, 323 ) ging es nicht um die Frage, ob ein Produkt fehlerhaft und schadensursächlich war.
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
    Soweit der Kläger rügt, das Landgericht habe fehlerhaft die von Prof. Dr. K. aufgestellte Vermutung, der Herzinfarkt sei beim Schneeschaufeln aufgetreten, in den Tatbestand übernommen, ist auf die Bindungswirkung der vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen zu verweisen (§ 529 Abs. 1 ZPO ; BGH MDR 2007, 853 ).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.2009 - 5 U 1116/08
    Diese sind im Produkthaftungsprozess in Fällender Verletzung von Warnpflichten durch einen Hersteller nicht anzuwenden (BGH NJW 1992, 560).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Als andere Umstände im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 3 AMG kommen etwa der Gesundheitszustand des Geschädigten (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 2 AMG; Kullmann, in Festschrift Gerda Müller, 2009, S. 253, 258; Ufer/Metzmacher, JR 2009, 95, 96), insbesondere eine sich schicksalhaft verschlechternde Grunderkrankung oder eine hinzutretende Erkrankung (vgl. Voit in Dieners/Reese, Handbuch des Pharmarechts, 2010, § 13 Rn. 38; siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1382; LG Hagen, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 6 O 7/06, juris Rn. 23; für die Rechtslage vor Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 AMG: OLG Celle, VersR 1983, 1143, 1144; OLG Köln, OLGR 2007, 518; OLG Koblenz, OLGR 2009, 399, 400; siehe auch Melber/Moelle, aaO S. 79), oder besondere Lebensgewohnheiten des Geschädigten wie starker Alkohol- oder Zigarettenkonsum (vgl. Prütting/Guttmann, aaO; Ufer/Metzmacher, aaO) in Betracht.
  • OLG Koblenz, 15.02.2012 - 5 U 320/11

    Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage nach § 84 AMG bei vorhandenen

    Im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH v. 16.03.2010, VI ZR 64/09, NJW-RR 2010, 1331 in Bestätigung der Entscheidung des Senates vom 05.02.2009, 5 U 1116/08) ist in Fällen der vorliegenden Art kein Raum für Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des "groben Behandlungsfehlers".

    In die Bewertung sind alle bekannten Umstände, sei es, dass der Kläger selbst sie vorträgt oder dass sie unstreitig oder vom Gericht selbst festgestellt sind, einzubeziehen (Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08).

    Ein Beweis des ersten Anscheins wird nämlich durch feststehende, d.h. erwiesene oder unstreitige Tatsachen entkräftet, nach welchen die Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs ernsthaft in Betracht kommt (BGH MDR 2010, 806 = NJW-RR 2010, 1331 = MedR 2011, 575; BGH VersR 1997, 835 ; BGH NJW 1994, 46 jeweils m. w. N.; Senat v. 05.02.2009, 5 U 1116/08, MedR 2010, 332).

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