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   KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11   

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KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11 (https://dejure.org/2013,19371)
KG, Entscheidung vom 27.03.2013 - 5 U 112/11 (https://dejure.org/2013,19371)
KG, Entscheidung vom 27. März 2013 - 5 U 112/11 (https://dejure.org/2013,19371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden zu einer Erhöhung der Bezugspreise; Möglichkeit einer Irreführung der Verbraucher durch Hinweis auf eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit

  • welt.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden zu einer Erhöhung der Bezugspreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Stromunternehmen muss nach irreführendem Infobrief berichtigende Schreiben an Kunden schicken

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Flexstrom muss Korrekturbrief an Kunden schicken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Flexstrom muss Kunden über irreführende Info-Briefe informieren

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Info-Briefe von Flexstrom

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Soweit darüber hinaus im Zusammenhang mit der vorbehaltlosen Bezahlung erhöhter Rechnungsbeträge individualvertraglich eine stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis nur dann in Betracht kommen soll, wenn aus der Sicht des Kunden deutlich wird, dass mit der Übersendung der Rechnung eine Änderung des Vertrages hinsichtlich des vereinbarten Preises herbeigeführt werden soll (BGHZ 186, 180, TZ. 57; NJW 2008, 283 , TZ.

    Die Kunden konnten hier auch nicht aufgrund einer (nicht erkennbar unwirksamen) Preisänderungsklausel nach § 315 BGB davon ausgehen, auch ohne Zustimmung in jedem Fall zur Zahlung der erhöhten Strompreise verpflichtet zu sein (vgl. BGHZ 186, 180, TZ. 57).

    Hingegen kommt eine weitergehende Auslegung des Verhaltens dahin, dass er nicht nur die Billigkeit der jeweiligen einseitigen Preisänderung, sondern - soweit es darauf ankommt - auch die Berechtigung des Versorgungsunternehmens zur einseitigen Preisänderung an sich akzeptiert, nicht in Betracht (BGHZ 186, 180, TZ. 59).

    Insoweit weist der BGH (BGHZ 186, 180, TZ. 57) zutreffend darauf hin, dass der Kunde bei einer Preiserhöhung aufgrund einer vorhandenen, aber unwirksamen Preiserhöhungsklausel nach § 315 BGB schon kein Angebot des Klauselverwenders zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung erkennen kann.

    Das diese Entscheidung aufhebende Urteil des BGH (BGHZ 186, 180) erging erst am 18.7.2010.

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Vielmehr müssen die vom Verwender beanspruchten Wirkungen der fingierten Erklärung den Kriterien dieser Bestimmungen standhalten (BGH, NJW-RR 2008, 134 , TZ. 30 m.w.N.).

    Die vorgenannte Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2008, 134 , TZ. 31f - Internet-Provider-Vertrag) zu einer unwirksamen Preiserhöhung aufgrund einer in den AGB enthaltenen Zustimmungsfiktion (und bei einer in den AGB fehlenden Preiserhöhungsklausel) kann ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden, in dem ebenfalls eine Preiserhöhungsklausel fehlt und zusätzlich darüber hinaus eine Klausel zu einer Zustimmungsfiktion für eine Preiserhöhung.

    Jedenfalls aber stand schon nach der Entscheidung des BGH im Falle des Internet-Service-Provider-Vertrages (NJW-RR 2008, 134 , TZ. 31f) vom 11.10.2007 eindeutig fest, dass eine Zustimmungsfiktion nicht eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis eines Leistungserbringers wirksam zu begründen vermag.

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Der Beklagten ist darüber hinaus vorzubehalten, dass sie das vorliegende Urteil in ihrem Berichtigungsschreiben als Anlass für ihre nachfolgende Erklärung bezeichnet (BVerfGE 28, 1 , juris Rn. 24; BGHZ 68, 331, juris Rn. 38; BGHZ 69, 181, juris Rn. 20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 26 Rn. 10).

    Sie soll durch die Berichtigung nicht "gebrochen" werden (BVerfG, aaO.; BGHZ 68, 331, juris Rn. 38).

  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Das Schweigen des Erklärungsempfängers muss in Verbindung mit den gesamten Umständen als individualvertragliche Zustimmung zu verstehen sei; der Erklärende muss nach Treu und Glauben annehmen dürfen, dass der andere Vertragsteil seinen abweichenden Willen äußern und der Vertragsänderung widersprechen würde, wenn er ihr nicht zustimmen wollte (BAG, NZA 1986, 474, juris Rn. 21).

    Bietet etwa der Arbeitgeber nachträglich ändernde oder verschlechternde Arbeitsbedingungen an, so kann in dem Schweigen des Arbeitnehmers und dem widerspruchslosen Weiterarbeiten allein eine stillschweigende Annahmeerklärung noch nicht ohne weiteres gesehen werden, insbesondere, wenn die Folgen der Änderung noch gar nicht hervortreten (BAG, DB 1976, 2478, juris Rn. 11, 13; NZA 1986, 474, Rn. 22).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Bei einer nunmehr erfolgenden Aufklärung werden diese Kunden in die Lage versetzt, Rückzahlungsansprüche gegenüber der Beklagten geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2013, VIII ZR 52/12, TZ. 18) oder auch darauf zu verzichten (etwa um die Vertragsbeziehung mit der Beklagten nicht zu belasten).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Ebenso kam es in dieser Entscheidung des BGH nicht einmal ansatzweise darauf an, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht vorbehalten war (BGH, aaO., TZ. 2, 31f; vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 21.3.2013, C-92/11, RWE Vertrieb, TZ.
  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Zwar hatte noch das OLG Oldenburg (RdE 2009, 25, juris Rn. 94) die BGH-Rechtsprechung zu einer Zustimmungsfiktion im Tarifkundenbereich - ohne Problembewusstsein - auf den (auch hier vorliegenden) Vertragskundenbereich übertragen.
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Der Beklagten ist darüber hinaus vorzubehalten, dass sie das vorliegende Urteil in ihrem Berichtigungsschreiben als Anlass für ihre nachfolgende Erklärung bezeichnet (BVerfGE 28, 1 , juris Rn. 24; BGHZ 68, 331, juris Rn. 38; BGHZ 69, 181, juris Rn. 20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 26 Rn. 10).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Erforderlich ist im Ausgangspunkt allerdings, dass sich die Angabe - ob in Worte gefasst oder nicht - auf Tatsachen bezieht und daher inhaltlich nachprüfbar ist (BGH, GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Auflage, § 5 Rn. 2.38 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08

    Unzulässige Klauseln in den AGB eines Mobilfunkanbieters

    Auszug aus KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11
    Der Hinweis auf das Kündigungsrecht stand daher einer Belehrung über ein Widerspruchsrecht (bei dem der Vertrag bis zum Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit ohne Preiserhöhung fortgesetzt worden wäre) nicht gleich (vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, MMR 2010, 211 , juris Rn. 4).
  • BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75

    Heimstättengemeinschaft

  • OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07

    "Sofort kaufen"

  • BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88

    Zulässigkeit von Alternativanträgen

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11

    Honorarkürzung

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

  • OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 U 57/03

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Berechnung des

  • LG Berlin, 29.04.2011 - 103 O 198/10

    Zustimmung zur Strompreiserhöhung: Durch Schweigen?

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

  • BGH, 14.03.1963 - VII ZR 257/61
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

  • BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96

    Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von

  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    Der Störungszustand dauert an, solange die Verbraucher ihre Bereicherungsansprüche aus § 812 BGB nicht geltend gemacht haben (KG - 5 U 112/11, Rn. 108, 109 - abrufbar über juris).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Ob diese Rechtsansicht richtig ist, kann nicht im Wettbewerbsprozess, sondern muss in dem Rechtsverhältnis geprüft und entschieden werden, auf das sich diese Rechtsansicht bezieht (KG, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11, juris Rn. 97).

    bb) Dagegen erfasst § 5 Abs. 1 UWG Äußerungen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (KG, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11, juris Rn. 101; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell aaO § 5 Rn. 425a; Köhler, WRP 2009, 898, 907; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - I ZR 113/16, GRUR 2017, 1144 Rn. 16 und 19 = WRP 2018, 69 - Reisewerte).

  • LG Hamburg, 29.11.2019 - 312 O 577/15

    Wettbewerbsverstoß eines Fernwärmeversorgers: Irreführung des Kunden durch

    Äußerungen, in denen der Unternehmer gegenüber Verbrauchern eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sind von § 5 I UWG umfasst, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.2019, I ZR 93/17 Rz. 32, Prämiensparverträge mit Verweis auf: KG, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11, juris Rn. 101; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell aaO § 5 Rn. 425a; Köhler, WRP 2009, 898, 907; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - I ZR 113/16, GRUR 2017, 1144Rn. 16 und 19 = WRP 2018, 69 - Reisewerte).

    Der Anspruch auf die geordnete Auflistung wie sie mit dem Antrag zu II.1.b geltend gemacht wird, ergibt sich ebenfalls aus § 2 UKlaG i.V.m. 5 I 2 Nr. 7 UWG (vgl. KG, Urteil vom 27.3.2013, Az. 5 U 112/11, S. 29, Anlage K 10).

    Der Anspruch auf die Gestaltung der Auskunftsverpflichtung nach dem Antrag zu II.1.c - nach Wahl der Beklagten gegenüber dem Kläger selbst oder gegenüber einem Angehörigen der zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufe, wobei dieser im Fall der Nichteinigung von der Präsidentin/dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg bestimmt wird, ist begründet und insbesondere verhältnismäßig (vgl. KG, Urteil vom 27.3.2013, Az. 5 U 112/11, S. 30, Anlage K 10).

    Es muss aber allein Sache des nunmehr aufgeklärten Kunden bleiben zu entscheiden, ob er sich fachkundig beraten lassen und Rückforderungen geltend machen möchte (vgl. KG, Urteil vom 27.3.2013, Az. 5 U 112/11, S. 28, Anlage K 10).

  • LG Berlin, 06.07.2016 - 15 O 314/15

    Wettbewerbsverstoß: Einseitige Änderung eines Internettarifs

    Jedenfalls ging die Beklagte beim Versenden des Schreibens an alle ihre Kunden mit dem eingestellten Tarif systematisch vor (vgl. KG - 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013).

    Die Beklagte kann dazu verpflichtet werden, die Folgen ihres unlauteren Verhaltens durch ein aufklärendes Schreiben an die betroffenen Kunden zu beseitigen (vgl. KG - 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11).

    Als milderes Mittel kann die Rückzahlung an diejenigen Kunden in Betracht, die nach dem 1. Mai 2015 das zusätzliche Entgelt in Höhe von 5, 00 EUR gezahlt haben, in Betracht kommen (vgl. KG - 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013).

    Mit dem KG (- 5 U 112/11 -, Urteil vom 27. März 2013) ist diese Formulierung so zu verstehen, dass die Beklagte die Wirkung der Verurteilung zur Berichtigung abwenden kann, indem sie fristgerecht zurückzahlt.

  • OLG Frankfurt, 04.10.2023 - 17 U 214/22

    Vorfälligkeitsentschädigung: Institutsaufwand als Pauschale

    Eine bloße telefonische Aufklärung der Kunden wäre jedenfalls ungeeignet (vgl. KG Berlin, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11 -, Rn. 118, juris).
  • LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Zwar soll eine Beseitigung auch ohne Information über die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln durch schlichte Rückzahlung von Beträgen erfolgen können, die in der falschen Annahme einer Wirksamkeit der Klauseln geleistet worden sind (vgl. KG, Urt. v. 27.3.2013 - 5 U 112/11, BeckRS 2013, 9271, beck-online).

    Es war des Weiteren nicht erforderlich, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Tenor eine Abwendungsklausel dergestalt vorzusehen, dass die Beklagte anstelle des Versands von Berichtigungsschreibens - soweit nicht auf § 11 (2) AVB bezogen - sämtliche bislang geleisteten Abschlusskosten zurückzahlen kann (vgl. zur Aufnahme einer Abwendungsklausel etwa KG, Urt. v. 27.3.2013 - 5 U 112/11, BeckRS 2013, 9271).

  • LG Köln, 27.04.2021 - 33 O 43/20
    Zwar soll eine Beseitigung auch ohne Information über die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln durch schlichte Rückzahlung von Beträgen erfolgen können, die in der falschen Annahme einer Wirksamkeit der Klauseln geleistet worden sind (vgl. KG, Urt. v. 27.3.2013 - 5 U 112/11, BeckRS 2013, 9271, beck-online).

    Es war des Weiteren nicht erforderlich, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Tenor eine Abwendungsklausel dergestalt vorzusehen, dass die Beklagte anstelle des Versands von Berichtigungsschreibens - soweit nicht auf § 11 (2) AVB bezogen - sämtliche bislang geleisteten Abschlusskosten zurückzahlen kann (vgl. zur Aufnahme einer Abwendungsklausel etwa KG, Urt. v. 27.3.2013 - 5 U 112/11, BeckRS 2013, 9271).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2019 - 2 U 107/14

    Pflichten eines Versicherers bei unwirksamer Klauselersetzung

    Auch in Fällen, in denen die Beseitigung eine Richtigstellungserklärung gegenüber den vom Wettbewerbsverstoß betroffenen Kunden erfordert, kann der Schuldner nicht auf einen bestimmten Wortlaut festgelegt werden (vgl. auch KG, Urteil vom 27. März 2013 - 5 U 112/11, bei juris).
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