Weitere Entscheidung unten: KG, 25.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.02.2012 - I-5 U 113/11   

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https://dejure.org/2012,4728
OLG Hamm, 13.02.2012 - I-5 U 113/11 (https://dejure.org/2012,4728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2012 - I-5 U 113/11 (https://dejure.org/2012,4728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - I-5 U 113/11 (https://dejure.org/2012,4728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufrechnung mit verjährter Forderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 215 BGB
    Aufrechnung mit verjährter Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen den Anspruch auf Darlehensrückzahlung gem. § 215 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 215; BGB § 387
    Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Schadensersatzforderung gegen den Anspruch auf Darlehensrückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Die Bank darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Kunde, soweit er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die gewählte Anlageform beurteilen zu können, der Hilfe von Fachleuten bedient hat (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05 - Tz. 17, jeweils zitiert nach juris).

    Hierzu bildet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vier Fallgruppen (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 19.09.2006 - XI ZR 204/04; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05, jeweils zitiert nach juris m.w.N.):.

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird vermutet, wenn die Bank mit dem Verkäufer/Vermittler in institutionalisierter Weise zusammenwirkt, die Finanzierung vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wird und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermittlers nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (ständige Rechtsprechung des BGH seit dem Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - zitiert nach juris, Tz. 51 f.).

    Insbesondere ist für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist nicht auf das Urteil des BGH vom 16.5.2006 (BGHZ 168, Seite 1 = NJW 2006, Seite 2099 = NZM 2006, Seite 550) abzustellen.

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Eine Haftung wegen unterbliebener Aufklärung über eine ggf. unzureichende Konstruktion des Mietpools trifft die Beklagte nicht unter dem Gesichtspunkt der Begründung eines besonderen Gefährdungstatbestands (vgl. oben zu 2.), da nicht einmal festzustellen ist, dass sie den Beitritt zum Mietpool zur Bedingung der Darlehensauszahlung gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2007, 540, Tz. 19).

    Eine arglistige Täuschung unter Vorspiegelung evident unrichtiger Tatsachen setzt voraus, dass dem Kunden eine Mietpoolausschüttung in bestimmter Höhe versprochen wird, ohne dass auf die systematische Unterdeckung des Mietpools hingewiesen wird (BGH, Urt. v. 27.05.2008 - XI ZR 132/07 - zitiert nach juris, Tz. 25; Urt. v. 20.03.2007 XI ZR 414/04 - NZM 2007, 540, 542).

    Denn die der Rechtsprechung hierfür zu entnehmende Schwelle einer Abweichung beträgt ca. 30 % (vgl. Schoppmeyer , WM 2009, 10, 16; BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2005, 540, Tz. 55: Evidenz bei 40 %-iger Überhöhung; Urt. v. 18.03.2008 -XI ZR 241/06 - zitiert nach juris, Tz. 42: Keine Evidenz bei um 11, 1 % oder 13, 4 % überhöhter Kalkulation der Nettomiete) und ist bei einer Abweichung von 60 % deutlich überschritten.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Der Gläubiger muss also von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben (BGH, Urt. V. 03.06.2008, XI ZR 319/06, WM 2008, 1346; Urt. V. 25.10.2007, VII ZR 205/06, WM 2008, 40).

    Es muss dem Geschädigten lediglich zumutbar sein, auf Grund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit dem verbleibenden Prozessrisiko, insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit von Schadensersatz auslösenden Umständen (BGH, Urteil vom 03.06.2008, XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576 unter Zusammenfassung und Benennung der bisherigen Rechtsprechung).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Dies wird angenommen, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen muss und er davor die Augen verschließt (BGH, Urt. v. 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 20).

    Schließlich wird allein wegen einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises die Kenntnis der Bank hiervon auch im Fall des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht vermutet (BGH, Urt. v. 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154, 156/157, Tz. 16; 04.03.2008 - XI ZR 288/06 - zitiert nach juris; Tz. 43; 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 17; 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07

    Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Selbst wenn die Beklagte ggf. im Rahmen der Ermittlung des Beleihungswerts grob fahrlässig vorgegangen sein sollte, kann hieraus nicht auf eine positive Kenntnis der Bank von einem sittenwidrig überhöhten Kaufpreis geschlossen werden (BGH, Urt. v. 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12).

    Schließlich wird allein wegen einer sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises die Kenntnis der Bank hiervon auch im Fall des institutionalisierten Zusammenwirkens nicht vermutet (BGH, Urt. v. 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154, 156/157, Tz. 16; 04.03.2008 - XI ZR 288/06 - zitiert nach juris; Tz. 43; 29.04.2008 - XI ZR 221/07 - zitiert nach juris, Tz. 17; 21.10.2008 - XI ZR 256/07 - zitiert nach juris, Tz. 12).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Die Bank darf grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Kunde, soweit er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die gewählte Anlageform beurteilen zu können, der Hilfe von Fachleuten bedient hat (st. Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05 - Tz. 17, jeweils zitiert nach juris).

    Hierzu bildet der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vier Fallgruppen (vgl. nur BGH, Urt. v. 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - Tz. 41; Urt. v. 19.09.2006 - XI ZR 204/04; Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 274/05, jeweils zitiert nach juris m.w.N.):.

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Die Bank traf keine sekundäre Darlegungslast zu ihrem Kenntnisstand hinsichtlich des Verkehrswerts der finanzierten Wohnung (BGH, Urt. v. 26.06.2007 - XI ZR 277/05 - NJW 2007, 2989, Tz. 16).

    Von einer Anordnung der Urkundenvorlage gem. § 142 Abs. 1 ZPO hat der Senat im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2007, XI ZR 277/05, Tz. 22, zitiert nach juris) abgesehen.

  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 9 U 73/05

    Finanzierter Immobilienkauf: Voraussetzungen für die Annahme einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Diese von der Rechtsprechung zwischen den unmittelbar am Erwerbsgeschäft Beteiligten aufgestellte Vermutung kann nicht auf die finanzierende Bank übertragen werden, da sich diese - wie bereits oben zur Beleihwertfeststellung ausgeführt - zur Rentabilität des Erwerbs keine Gedanken machen muss (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 10.05.2006 - 9 U 73/05 - WM 2006, 2207, 2209; Nobbe , WM-Sonderbeilage 1 aus 2007, S. 29).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Der Gläubiger muss also von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben (BGH, Urt. V. 03.06.2008, XI ZR 319/06, WM 2008, 1346; Urt. V. 25.10.2007, VII ZR 205/06, WM 2008, 40).
  • OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 1424/03

    Gewerberaummiete: Fälligkeit und Verjährung von Nebenkostenforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2012 - 5 U 113/11
    Denn die der Rechtsprechung hierfür zu entnehmende Schwelle einer Abweichung beträgt ca. 30 % (vgl. Schoppmeyer , WM 2009, 10, 16; BGH, Urt. v. 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NZM 2005, 540, Tz. 55: Evidenz bei 40 %-iger Überhöhung; Urt. v. 18.03.2008 -XI ZR 241/06 - zitiert nach juris, Tz. 42: Keine Evidenz bei um 11, 1 % oder 13, 4 % überhöhter Kalkulation der Nettomiete) und ist bei einer Abweichung von 60 % deutlich überschritten.
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

  • BGH, 04.03.2008 - XI ZR 288/06

    Beratungspflichten einer Bank bei der Finanzierung eines Immobilienerwerbs

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10

    Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • LG Mönchengladbach, 04.06.2014 - 2 S 115/13

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr

    Denn bei einem ungekündigten verzinslichen Darlehen ohne Sondertilgungsrecht - wie hier - ist die in § 271 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene jederzeitige Erfüllbarkeit nicht gegeben (BGH NJW 2012, 445 f., Rn. 10 f.; OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2012 - I-5 U 113/11 -, juris Rn. 80; Jauernig, aaO, § 387 BGB Rn. 8).
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Rechtsprechung
   KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12564
KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11 (https://dejure.org/2014,12564)
KG, Entscheidung vom 25.04.2014 - 5 U 113/11 (https://dejure.org/2014,12564)
KG, Entscheidung vom 25. April 2014 - 5 U 113/11 (https://dejure.org/2014,12564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Nr 1 Buchst a EGV 44/2001, Art 5 Nr 3 EGV 44/2001, § 269 Abs 1 Alt 3 BGB, § 269 Abs 2 BGB, § 270 Abs 1 BGB
    Wettbewerbsrecht: Internationale Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für eine Vertragsstrafenklage gegen eine in den Niederlanden geschäftsansässige Schuldnerin

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit für Vertragsstrafenklage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine internationale Zuständigkeit des LG Berlin für eine Vertragsstrafenklage gegen eine in den Niederlanden geschäftsansässige Schuldnerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Maßgebend ist in soweit wiederum § 269 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 31 f; NJW 1985, 561, juris Rn. 15).

    Kommt unter diesen Umständen eine bei Vertragsabschluss nicht überschaubare Zahl von Erfüllungsorten in Deutschland in Betracht, ist nach dem Grundsatz des § 269 Abs. 1 BGB auf den Sitz des Schuldners abzustellen (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 33), mithin auf den Ort in den Niederlanden.

    Denn auch ein auf die Verletzung der vertraglichen Unterlassungspflicht gestützter Schadensersatzanspruch würde auf einer freiwillig eingegangenen Unterlassungsverpflichtung beruhen und er wäre somit ein Anspruch aus einem Vertrag und nicht ein solcher aus einer unerlaubten Handlung (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 24; WM 1976, 1230, juris Rn. 14).

    Denn die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für den auf eine unerlaubte Handlung der Beklagten gestützten Schadensersatzanspruch begründet nicht zugleich die Zuständigkeit für den Schadensersatzanspruch auf vertraglicher oder vertragsähnlicher Grundlage (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 24; WM 1976, 1230, juris Rn. 14).

  • BGH, 30.09.1976 - II ZR 107/74

    Schadensersatz wegen unrichtiger Auskunft einer Bank - Internationale

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Zwar soll eine Nebenpflicht grundsätzlich aus der Natur des Schuldverhältnisses an dem für die Hauptverbindlichkeit maßgebenden Leistungsort zu erfüllen sein (BGH, WM 1976, 1230, juris Rn. 20; NJW 1985, 561, juris Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 269 Rn. 7).

    Denn auch ein auf die Verletzung der vertraglichen Unterlassungspflicht gestützter Schadensersatzanspruch würde auf einer freiwillig eingegangenen Unterlassungsverpflichtung beruhen und er wäre somit ein Anspruch aus einem Vertrag und nicht ein solcher aus einer unerlaubten Handlung (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 24; WM 1976, 1230, juris Rn. 14).

    Denn die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für den auf eine unerlaubte Handlung der Beklagten gestützten Schadensersatzanspruch begründet nicht zugleich die Zuständigkeit für den Schadensersatzanspruch auf vertraglicher oder vertragsähnlicher Grundlage (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 24; WM 1976, 1230, juris Rn. 14).

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Das mit dem Rechtsstreit (zuerst) befasste Gericht hat dann grundsätzlich für die Ermittlung des maßgeblichen sachlichen Rechts sein nationales Kollisionsrecht heranzuziehen (EuGH, Slg. 1976, 1473 - Tessili; vergleiche auch NJW 2002, 1407 Rn. 52 - Besix).

    Grundsätzlich ist der Erfüllungsort danach zu bestimmen, wo gerade die konkret in dem Rechtsstreit streitige vertragliche Verpflichtung zu erfüllen ist, Art. 5 Abs. 1 lit. a EuGVVO (EuGH, Slg. 1976, 1473 Rn. 13 - Tessili; NJW 2002, 1407 Rn. 31, 44 - Besix).

    Dementsprechend hat der EuGH (NJW 2002, 1407 Rn. 48) bei einer geographisch unbegrenzt geltenden - mithin in allen Vertragsstaaten bestehenden - vertraglichen Unterlassungspflicht eine Anwendung des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO abgelehnt und die Grundregel des Art. 2 Abs. 1 EuGVVO zum Wohnsitz des Beklagten zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit herangezogen (NJW 2002, 1407 Rn. 52).

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 14/83

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen Inanspruchnahme

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Zwar soll eine Nebenpflicht grundsätzlich aus der Natur des Schuldverhältnisses an dem für die Hauptverbindlichkeit maßgebenden Leistungsort zu erfüllen sein (BGH, WM 1976, 1230, juris Rn. 20; NJW 1985, 561, juris Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, § 269 Rn. 7).

    Maßgebend ist in soweit wiederum § 269 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 1974, 410, juris Rn. 31 f; NJW 1985, 561, juris Rn. 15).

    Zudem fehlt es an einer konkreten Ortsbeziehung (vergleiche hierzu BGH, NJW 1985, 561, juris Rn. 15; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 403, juris Rn. 5f) gerade für Berlin.

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Das mit dem Rechtsstreit (zuerst) befasste Gericht hat dann grundsätzlich für die Ermittlung des maßgeblichen sachlichen Rechts sein nationales Kollisionsrecht heranzuziehen (EuGH, Slg. 1976, 1473 - Tessili; vergleiche auch NJW 2002, 1407 Rn. 52 - Besix).

    Grundsätzlich ist der Erfüllungsort danach zu bestimmen, wo gerade die konkret in dem Rechtsstreit streitige vertragliche Verpflichtung zu erfüllen ist, Art. 5 Abs. 1 lit. a EuGVVO (EuGH, Slg. 1976, 1473 Rn. 13 - Tessili; NJW 2002, 1407 Rn. 31, 44 - Besix).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Der Begriff "eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist" im Sinne von Art. 5 Nr. 3 EuGVVO bezieht sich auf alle Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird und die nicht an einen "Vertrag" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO anknüpfen (EuGH, NJW bei 1002, 3617 Rn. 35f), d.h. nicht auf einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung beruhen (EuGH, NJW 2002, 3159 Rn. 23; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, Art. 5 EuGVVO Rn. 23).
  • LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Es fehlt (im Hinblick auf die Verbindung zum Recht verschiedener Staaten der EG - hier der Niederlande als Sitz der Beklagten und Deutschland als Sitz des Klägers) an der internationalen Zuständigkeit des Landgerichts Berlin (vergleiche hierzu schon OLG München, IPRspr 2011, 534, juris Rn. 69ff, 79; LG Mannheim, InstGE 12, 240, juris Rn. 7ff).
  • OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 19 AR 8/00

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes für Klage gegen eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Zudem fehlt es an einer konkreten Ortsbeziehung (vergleiche hierzu BGH, NJW 1985, 561, juris Rn. 15; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 403, juris Rn. 5f) gerade für Berlin.
  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der

    Auszug aus KG, 25.04.2014 - 5 U 113/11
    Die Rechtswahl muss ausdrücklich sein oder sich mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages oder aus den Umständen des Falles ergeben, Art. 27 Abs. 1 Satz 2 EGBGB a.F. Indizien für eine konkludente Rechtswahl sind zum Beispiel ein Vertragsabschluss zwischen einer im Inland ansässigen Partei in deutscher Sprache im Inland (BGH, RIW 1997, 426; Palandt/Heldrich, BGB, 61. Auflage, Art. 27 EGBGB Rn. 6).
  • KG, 25.04.2014 - 5 U 178/11

    ausländischer Gerichtsstand - Forderung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als sich die Beklagte gegenüber dem Kläger in einem Vertragsstrafenprozess vor dem Landgericht Berlin bereits auf eine fehlende internationale Zuständigkeit - erstinstanzlich und auch vor dem Senat erfolgreich (5 U 113/11, Urteil vom 25.4.2014; ebenfalls mit den Parteien im Verhandlungstermin am 25.4.2014 erörtert) - berufen hat.

    Erst recht hat der Kläger ein dringendes und schutzwürdiges Interesse an der Gerichtsstandsvereinbarung, wenn ohne eine solche Vereinbarung die Vertragsstrafenforderung vor dem Gericht am Sitz der Beklagten in den Niederlanden eingeklagt werden müsste (vergleiche Senat, Urteil vom 25. April 2014, 5 U 113/11).

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