Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.07.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10   

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OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10 (https://dejure.org/2011,8795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2011 - 5 U 114/10 (https://dejure.org/2011,8795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 5 U 114/10 (https://dejure.org/2011,8795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Haftung eines Pferdehalters bei Verletzung eines Jugendlichen durch unerwartetes Austreten des Pferdes; Kriterien zur Annahme eines Mitverschuldens der verletzten Person

  • RA Kotz

    Pferdehalterhaftung - Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch einen Huftritt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pferdeunfall: Zur Haftung auf dem Reiterhof

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Koblenz, 26.01.2006 - 5 U 319/04

    Tierhalterhaftung: Sorgfaltspflichten beim Gruppenausritt mit einem zum Auskeilen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Es ist nicht richtig, dass sich Personen mit Erfahrung im Umgang mit Pferden niemals im Bereich hinter einem Pferd aufhalten dürften und folglich an einer Verletzung durch Huftritt stets ein Mitverschulden tragen (vgl. OLG Koblenz, U. v. 26.01.2006, 5 U 319/04, NJW-RR 2006, 529).

    Demgegenüber wird aber nicht generell angenommen, dass jeder Aufenthalt hinter bzw. neben einem Pferd unsorgfältig sei (s.o., OLG Koblenz v. 26.01.2006 a.a.O.: Wer nicht weiß, dass ein Pferd zum Auskeilen neigt, darf bei einem Ausritt auch kurze Zeit nahe zu dem Pferd aufreiten, d.h. dicht dahinter her reiten, und trägt an dem dadurch verursachten Unfall durch einen Huftritt keine Mithaftung).

    Wie bereits zweifach erwähnt hat das OLG Koblenz (U. v. 26.01.2006, 5 U 319/04, NJW-RR 2006, 529) kein Mitverschulden darin gesehen, dass jemand bei einem Ausritt kurze Zeit nahe zu einem anderen Pferd aufgeritten war, das ihm nicht als zum Auskeilen neigendes Tier bekannt war.

  • OLG Celle, 24.04.1996 - 20 U 57/94

    Mitverschulden; Erfahrener Reiter; Ausschlagen eines Pferdes; Geringer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    In Betracht kommt nicht nur, dass die Klägerin so dicht hinter dem Pferd vorbeigegangen ist, dass sie selbst das Tier erschreckt hat, was stärker zu ihren Lasten ginge als wenn das Pferd aufgrund eines externen Ereignisses erschrickt (vgl. zu dieser Differenzierung etwa OLG Celle, U. v. 24.04.1996, 20 U 57/94, VersR 1997, 633).

    Ebenfalls 50 % Eigenanteil hat das OLG Celle festgesetzt, als ein erfahrener Reiter ohne Not mit einem zu geringen Sicherheitsabstand hinter einem Pferd vorbeigegangen ist (U. v. 24.04.1996, 20 U 57/94, VersR 1997, 633).

    Für eine Schultereckgelenksprengung durch einen Huftritt hat das OLG Celle einem erfahrenen (also erwachsenen) Reiter bei einem Mitverschulden von 1/3 im Jahr 1996 10.000 DM zugesprochen (VersR 1997, 633).

  • OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 8 U 120/00

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls; Schuldhafte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Ebenfalls kein Mitverschulden hat das OLG Koblenz angenommen, als sich nicht klären ließ, ob sich das verletzte 9-jährige Mädchen dem Pferd so weit genähert hatte, dass mit einem Tritt gerechnet werden musste (U. v. 09.11.2000, Az. 8 U 120/00, MDR 2001, 274).

    Dass ein Schmerzensgeld von 12.000 EUR den Verletzungen angemessen ist, die die Klägerin durch den Unfall erlitten hat, derzeit erleidet und - ggf. auch durch die Nachoperation und ihre Folgebehandlung - erleiden wird, ist unter den Parteien nicht streitig und vom Landgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg auch so angenommen worden (MDR 2001, 274).

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2008 - 9 U 75/07

    Haftung eines Reitlehrers: Sorgfaltspflicht beim Verleihen eines Pferdes zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Im Fall einer Haftung nach § 823 BGB hat das OLG Karlsruhe trotz eines objektiven Fehlers einer dreizehnjährigen Reitschülerin kein Mitverschulden angenommen, weil dieses gegenüber der Verantwortung der Reitlehrerin zurücktrete, die die Reitschülerin hätte vor den Gefahren des Ausritts bewahren müssen (U. v. 22.10.2008, 9 U 75/07, NJW-RR 2009, 453).

    12.000 EUR hat das OLG Karlsruhe im Jahr 2008 einer Minderjährigen zugesprochen, die durch einen Pferdetritt einen Dauerschaden an der Oberlippe erlitten hat, so dass ihr das Hobby des Querflötespielens unmöglich wurde und sie durch die optische Beeinträchtigung seelischen Belastungen unterliegt (U. v. 22.10.2008, 9 U 75/07, NJW-RR 2009, 453).

  • OLG München, 16.06.2010 - 20 U 5105/09

    Tierhalterhaftung: Haftung des Pferdehalters für Verletzung des Reiters durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Ebenfalls ist das OLG München von einem Drittel Mithaftung ausgegangen, als eine Reiterin ohne ausreichende Erfahrung ein fremdes Pferd besteigen wollte und beim Aufsteigen abgeworfen wurde (U. v. 16.06.2010, 20 U 5105/09, RuS 2010, 390).

    Eine Unterarmfraktur mit Folgeschäden durch einen Abwurf vom Pferd hat das OLG München im Jahr 2010 bei einem Mitverschulden von 1/3 mit 5.000 EUR taxiert (RuS 2010, 390).

  • OLG Schleswig, 20.11.2003 - 7 U 72/01

    Mitverschulden im Rahmen der Tierhalterhaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Mitverschulden ist bisher aber vor allem dann angenommen worden, wenn in der konkreten Situation mit Huftritten gerechnet werden musste, z.B. wenn man ohne zwingenden Grund mit einem eigenen Pferd an einem fremden Pferd in so geringem Abstand vorbeigeht, dass man mit einem Abwehrverhalten des fremden Pferdes rechnen musste (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 382) oder wenn man sich hinter einem bockenden Pferd aufhält (OLG Düsseldorf NZV 2006, 153).

    Sogar 100 % Eigenverschulden hat das OLG Schleswig in einem Fall angenommen, in dem ein Erwachsener sein Pferd ohne Not im Schlagbereich eines fremden Pferdes vorbeigeführt hatte (U. v. 20.11.2003, 7 U 72/01, NJW-RR 2004, 382).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99

    Entlastung des Tierhalters bzw. -aufsehers bei Verletzung des Geschädigten durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Auch kein Mitverschulden hat das OLG Düsseldorf darin gesehen, dass sich eine Fußgängerin beim erlaubten Überqueren einer Weide vor ein Pferd gestellt hatte, das ihr den Weg versperrte, und es mit "Hau ab" verscheuchen wollte, worauf sich das Pferd umdrehte und sie trat (U. v. 05.05.2000, 22 U 148/99, BeckRS 2000, 30110149).
  • OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 229/07

    Wer sich in Gefahr begibt: Kein Schadensersatzanspruch für Tierarzt wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Schließlich hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Tierarzt auf eigene Gefahr handele, der bei einem Pferd rektal Fieber misst und dabei getreten wird (U. v. 06.06.2008, 9 U 229/07, BeckRS 2008, 20346), wobei diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof inzwischen aufgehoben und der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde mit der Begründung, dass dem Tierarzt ein Mitverschulden nur angelastet werden könne, wenn ihm nachgewiesen werde, inwieweit er sich unsorgfältig verhalten habe.
  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    Die Annäherung an das Pferd von hinten sei unter den gegebenen Umständen nicht zu vermeiden und als solche kein Grund für ein Eigenverschulden (U. v. 17.03.2009, VI ZR 166/08, VersR 2009, 693).
  • OLG Schleswig, 10.04.2003 - 5 U 62/02

    Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10
    50 % Mitverschulden hat das LG Itzehoe angenommen, als sich ein (wohl erwachsener) Reiter beim Absteigen im Schlagradius der Hinterhand des jungen Pferdes aufgehalten hat (U. v. 27.03.2003, 4 S 156/02, SchlHA 2003, 297).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 4 U 210/08

    Tierhalterhaftung: Anspruch wegen des Reitunfalls einer Zwölfjährigen unter

  • OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer schweren Lendenwirbelverletzung nach

  • OLG Köln, 10.12.1987 - 5 U 96/87
  • OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05

    Tierhalterhaftung: Kein Haftungsausschluss für nebenberufliche Reitlehrerin; kein

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05

    Tierhalterhaftung: Wegfall des Schadensersatzanspruch bei erheblichem

  • OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem

  • OLG Koblenz, 31.01.2002 - 5 U 465/01

    Tierhalterhaftung; Haftungsquote bei mitverschuldeter Verletzung durch ein

  • OLG Düsseldorf, 16.04.1991 - 4 U 97/88

    Sorgfaltspflichten in der Stallgasse beim Vorbeiführen eines Pferdes

  • OLG Stuttgart, 07.09.1993 - 10 U 315/92
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 U 207/01

    Haftung einer Reitlehrerin für Reitunfall

  • LG Itzehoe, 27.03.2003 - 4 S 156/02
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Es ist allgemein bekannt, dass sich hinter einem Pferd ein spezifischer ("Austreten") Gefahrenbereich befindet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 U 465/01 -, juris, VersR 2003, 1317; OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2011 - 5 U 114/10 -, juris Rn 23).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - I-5 U 114/10   

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OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - I-5 U 114/10 (https://dejure.org/2011,26007)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2011 - I-5 U 114/10 (https://dejure.org/2011,26007)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - I-5 U 114/10 (https://dejure.org/2011,26007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 822
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    Für den Schadensersatzanspruch statt der Leistung beginnt die Verjährung erst mit Ablauf des für die Erfüllung des Primäranspruchs gesetzten Frist, wenn der Primäranspruch bei Ablauf der Frist noch nicht verjährt ist (BGH, Urteil vom 09.06.1999 - VIII ZR 149/98; Staudinger-Peters/Jacoby, BGB [2009], § 199 Rz. 24; Schmidt-Räntsch, in: Erman, BGB, 12. Auflage, § 199 Rz. 8; Ernst, in: Münchener Kommentar zum BGB, a. a. O., § 281 Rz. 166; Stöber, ZGS 2005, 290, 294; Staudinger-Otto, BGB [2009], § 280 Rz. G 2; Soergel-Niedenführ, BGB, 13. Auflage, § 199 BGB n. F. Rz. 24; noch weitergehend Staudinger-Otto/Schwarze, BGB [2009], § 281 Rz. G 1, wonach die Verjährung erst mit dem Schadensersatzverlangen beginnen soll).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Tatsachen können sich deshalb auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht eine Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    Unzulässig ist es aber, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (BGH, Urteil vom 21.09.2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    Bei wichtigen und langfristigen Verträgen, wie sie Sicherungsabreden über die Bestellung einer Grundschuld in aller Regel darstellen, wird eine Beurkundungsvereinbarung vermutet (BGH, Urteil vom 16.06.1981 - V ZR 114/08; Urteil vom 10.11.1989 - V ZR 201/88).
  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 367/51

    Streitwert bei Gesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    In diesem Falle sind die Gebühren nur einmal nach dem Wert der geforderten Leistung zu erheben (BGH, Beschluss vom 22.09.1952 - III ZR 367/51).
  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 213/95

    Reichweite revisionsrechtlicher Beurteilung der dem Tatrichter vorbehaltenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    Denn auch bei der konstitutiven Vereinbarung einer Schriftform ist die Regel des § 154 Abs. 2 BGB nicht anwendbar, wenn die Parteien den mündlich geschlossenen Vertrag einvernehmlich durchführen (BGH, Urteil vom 27.01.1997 - II ZR 213/95).
  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 5 U 114/10
    Dieser Würdigung steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Schuldner der zu sichernden Forderung auch dann Sicherungsgeber ist, wenn die Grundschuld auf einem Grundstück lastet, das einem Dritten gehört (zuletzt BGH, Urteil vom 20.11.2009 - V ZR 68/09, NJW 2010, 935).
  • LG Detmold, 07.03.2012 - 10 S 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des Verschuldens bei Beschädigung eines Fahrzeugs

    Konkrete Anhaltspunkte können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, aus dem Vortrag der Parteien oder aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben, aber auch aus Fehlern, die dem erstinstanzlichen Gericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2011, I-5 U 114/10).
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