Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36104
OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21 (https://dejure.org/2022,36104)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.11.2022 - 5 U 120/21 (https://dejure.org/2022,36104)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. November 2022 - 5 U 120/21 (https://dejure.org/2022,36104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,36104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Rettungskostenersatz, Ausweichen vor Rehwild, Motorradfahrer

  • openjur.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rettungskostenersatz für Motorradfahrer bei Ausweichen vor Rehwild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zum Nachweis der Voraussetzungen des sog. Rettungskostenersatzes beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Rehwild. 2. Hat ein Motorradfahrer beim Einfahren in eine Rechtskurve aus geringer Entfernung Rehe wahrgenommen, die sich in unmittelbarer Nähe des rechten ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Kfz-Kaskoversicherung Rettungskostenersatz beim Ausweichen eines Motorradfahrers vor Rehwild Aufwendungen zur Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ausweichen eines Motorradfahrers vor Rehwild - Rettungskostenersatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradfahrer weicht Rehen aus - Die Kfz-Versicherung muss Schäden durch eine objektiv gebotene "Rettungshandlung" ersetzen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Anspruch gegen die Teilkaskoversicherung bei Schäden aufgrund verhinderter Wildunfälle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 250
  • MDR 2023, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Ein "Zusammenstoß" ist - für jeden durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres erkennbar - aber nur dann anzunehmen, wenn es zu einer Berührung mit dem Tier gekommen ist und diese Berührung den Unfallschaden verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 204/90, VersR 1992, 349; Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55).

    § 90 VVG erklärt diese Vorschriften im Bereich der Sachversicherung für entsprechend anwendbar auf solche Aufwendungen, die zeitlich vor dem Eintritt eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles gemacht wurden, um ihn abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern (sog. "Vorerstreckung"; vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; Beckmann, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 15 Rn. 88a).

    Grundsätzlich kommen hierfür auch - wie vorliegend geltend gemacht - Vermögensminderungen wegen der Beschädigung von Sachen in Betracht (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; Beckmann, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 15 Rn. 80 f.).

    Dafür, dass die entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles im Sinne des § 90 VVG entstanden sind, trägt freilich der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; vgl. OLG Köln, RuS 2005, 457; OLG Jena, NVersZ 2000, 33; OLG Düsseldorf, ZfS 2000, 493).

    Wie in dem angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt wird, genügt es für die Annahme einer Rettungshandlung, dass diese objektiv auf die Abwendung oder Minderung des versicherten Schadens abzielte; ein subjektiver "Rettungswille" ist darüber hinaus nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - IV ZR 321/95, VersR 1997, 351; Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; Looschelders, in: MünchKomm-VVG 3. Aufl., § 83 Rn. 15).

    Allgemein folgt aus seiner Aussage, ebenso wie aus den eingereichten Lichtbildern der Örtlichkeit, die eine weite Wiesenlandschaft sowie, in der Ferne, ein angrenzendes Waldstück abbilden, dass in diesem Bereich Wildwechsel stattfindet, worauf das Landgericht in dem angefochtenen Urteil zu Recht hinweist (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55).

    Der Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers setzt voraus, dass die Aufwendungen entweder schon objektiv erforderlich gewesen sind oder dass der Versicherungsnehmer den Umständen nach jedenfalls von der Gebotenheit ausgehen durfte (§ 83 Abs. 1 S. 1 VVG), wobei ein Irrtum über die Gebotenheit nach herrschender Meinung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit schadet (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; OLG Koblenz, VersR 2012, 54; vgl. Beckmann in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 15 Rdn. 89; Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 83 Rn. 57 f.; Looschelders, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 83 Rn. 22).

    Droht ein Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier, so ist dieser versicherte Sachschaden gegen die durch ein Brems- und Ausweichmanöver drohenden möglicherweise mehrfachen Fahrzeug- und Personenschäden abzuwägen, die der Versicherer erstatten muss, falls das Ausweichen geboten war; dabei kommt es auch auf die Größe des Tieres an (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2003 - IV ZR 276/02, VersR 2003, 1250; Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55).

    Im Streitfall steht auf Grundlage der vom Senat getroffenen Feststellungen schon die objektive Gebotenheit der Rettungshandlung außer Zweifel (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; OLG Hamm, VersR 2021, 898; Staudinger, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 90 Rn. 14).

  • OLG Hamm, 07.10.2020 - 20 U 128/20

    Aufwendungsersatz nach einer unfallbedingten Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Für diesen Nachweis gilt der Maßstab des § 286 ZPO; Beweiserleichterungen, wie sie etwa für Fälle der Entwendung eines Kraftfahrzeuges anerkannt sind, kommen dem Versicherungsnehmer nicht zugute (Senat, a.a.O.; Urteil vom 10. Oktober 2001 - 5 U 217/01, ZfS 2002, 143; ebenso etwa OLG Rostock, Schaden-Praxis 2016, 312; OLG Hamm, VersR 2021, 898; Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A.2.2.1 AKB Rn. 71).

    Im Streitfall steht auf Grundlage der vom Senat getroffenen Feststellungen schon die objektive Gebotenheit der Rettungshandlung außer Zweifel (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; OLG Hamm, VersR 2021, 898; Staudinger, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 90 Rn. 14).

    Damit lagen hier Umstände vor, die auch bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten zu schwerwiegenden Schäden am Fahrzeug führen können, ganz abgesehen von den möglichen Verletzungen des Fahrers (vgl. OLG Hamm, VersR 2021, 898).

    Denn angesichts der möglichen Folgen eines drohenden Zusammenstoßes ist zu berücksichtigen, dass das (etwaige) Verschulden bei einem Fehlverhalten in einer plötzlichen, überraschenden und erschreckenden Situation weniger schwer wiegen kann (OLG Hamm, VersR 2021, 898; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. A.2.2.1 AKB Rn. 72).

  • OLG Köln, 11.10.2005 - 9 U 34/05

    Kfz-Versicherung - Ersatz von Rettungskosten: Ausweichen vor Reh

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Unter diesen Voraussetzungen kann deshalb auch eine - von der Beklagten so bezeichnete - "Reflexhandlung" eine Rettungshandlung darstellen (OLG Köln, RuS 2006, 147; OLG Oldenburg, ZfS 2005, 24).

    Jedenfalls durfte der Kläger unter diesen Umständen aber auch - subjektiv - ohne grobe Fahrlässigkeit von der Gebotenheit des Ausweichmanövers ausgehen (Staudinger, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 90 Rn. 14; vgl. OLG Köln, RuS 2006, 147; OLG Oldenburg, ZfS 2005, 24).

  • OLG Koblenz, 14.01.2011 - 10 U 239/10

    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Fehlerhafte Zuweisung an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Ersatzfähig sind danach insbesondere die Folgen von Fahrmanövern, die der jeweilige Fahrer nach den Umständen, insbesondere zur Vermeidung des Versicherungsfalls "Zusammenstoß mit Tieren", für erforderlich halten durfte (OLG Koblenz, VersR 2012, 54; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., A.2.2.1 AKB Rn. 70).

    Der Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers setzt voraus, dass die Aufwendungen entweder schon objektiv erforderlich gewesen sind oder dass der Versicherungsnehmer den Umständen nach jedenfalls von der Gebotenheit ausgehen durfte (§ 83 Abs. 1 S. 1 VVG), wobei ein Irrtum über die Gebotenheit nach herrschender Meinung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit schadet (Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55; OLG Koblenz, VersR 2012, 54; vgl. Beckmann in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 15 Rdn. 89; Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 83 Rn. 57 f.; Looschelders, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 83 Rn. 22).

  • OLG Oldenburg, 22.09.2004 - 3 U 80/04

    Ausschluss der Versicherungsleistung wegen fehlendem Zusammenstoß mit einem Reh;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Unter diesen Voraussetzungen kann deshalb auch eine - von der Beklagten so bezeichnete - "Reflexhandlung" eine Rettungshandlung darstellen (OLG Köln, RuS 2006, 147; OLG Oldenburg, ZfS 2005, 24).

    Jedenfalls durfte der Kläger unter diesen Umständen aber auch - subjektiv - ohne grobe Fahrlässigkeit von der Gebotenheit des Ausweichmanövers ausgehen (Staudinger, in: MünchKomm-VVG, a.a.O., § 90 Rn. 14; vgl. OLG Köln, RuS 2006, 147; OLG Oldenburg, ZfS 2005, 24).

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21

    Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Anerkanntermaßen kann von einem Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, einen unfallbedingten Verletzungsvorgang - um nichts anderes geht es auch hier - in allen Einzelheiten korrekt zu schildern, weil dieser regelmäßig ein rasch ablaufendes Ereignis darstellt, von dem der Betroffene überrascht wird, so dass sich ihm Einzelheiten nicht zuverlässig eingeprägt haben oder sogar nicht einmal zu Bewusstsein gekommen sein mögen (vgl. BGH, Urt. v. 17. April 1991 - IV ZR 61/90, RuS 1991, 285; Senat, Urteil vom 30. September 2022 - 5 U 107/21 zur Unfallversicherung).

    Auch insoweit gilt nämlich, dass von einem Versicherungsnehmer nicht erwartet werden kann, einen Unfall in allen Einzelheiten korrekt zu schildern (vgl. BGH, Urt. v. 17. April 1991 - IV ZR 61/90, RuS 1991, 285; Senat, Urteil vom 30. September 2022 - 5 U 107/21), weshalb entsprechende Angaben, zu denen sich der Kläger - möglicherweise überobligatorisch - veranlasst sah, nicht unbesehen übernommen werden dürfen.

  • BGH, 17.04.1991 - IV ZR 61/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallversicherung (Invaliditätsentschädigung,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Anerkanntermaßen kann von einem Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, einen unfallbedingten Verletzungsvorgang - um nichts anderes geht es auch hier - in allen Einzelheiten korrekt zu schildern, weil dieser regelmäßig ein rasch ablaufendes Ereignis darstellt, von dem der Betroffene überrascht wird, so dass sich ihm Einzelheiten nicht zuverlässig eingeprägt haben oder sogar nicht einmal zu Bewusstsein gekommen sein mögen (vgl. BGH, Urt. v. 17. April 1991 - IV ZR 61/90, RuS 1991, 285; Senat, Urteil vom 30. September 2022 - 5 U 107/21 zur Unfallversicherung).

    Auch insoweit gilt nämlich, dass von einem Versicherungsnehmer nicht erwartet werden kann, einen Unfall in allen Einzelheiten korrekt zu schildern (vgl. BGH, Urt. v. 17. April 1991 - IV ZR 61/90, RuS 1991, 285; Senat, Urteil vom 30. September 2022 - 5 U 107/21), weshalb entsprechende Angaben, zu denen sich der Kläger - möglicherweise überobligatorisch - veranlasst sah, nicht unbesehen übernommen werden dürfen.

  • BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Auch hinsichtlich der Feststellungen zum Schaden an der Motorradbekleidung hat sich das Landgericht innerhalb des ihm nach § 287 ZPO zustehenden Ermessensspielraumes gehalten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104), indem es diesen, mit Blick auf die zwischenzeitliche Nutzung unter Berücksichtigung eines Wertabschlages von 20 Prozent anhand des vom Kläger am 23. Februar 2019 gezahlten Netto-Anschaffungspreises geschätzt hat.
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 276/02

    Haftung für Rettungshandlungen eines Dritten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Droht ein Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier, so ist dieser versicherte Sachschaden gegen die durch ein Brems- und Ausweichmanöver drohenden möglicherweise mehrfachen Fahrzeug- und Personenschäden abzuwägen, die der Versicherer erstatten muss, falls das Ausweichen geboten war; dabei kommt es auch auf die Größe des Tieres an (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2003 - IV ZR 276/02, VersR 2003, 1250; Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 106/18

    Bei Verletzung einer versicherungsrechtlichen Obliegenheit - hier: behaupteter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21
    Selbst wenn er bei dem Ausweichversuch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen haben sollte, würde das deshalb hier keinesfalls den Grad einer groben Fahrlässigkeit erreichen; denn grob fahrlässig handelt nur, wer sowohl objektiv als auch subjektiv in besonderem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste (BGH, Urteil vom 11. Mai 1953 - IV ZR 170/52, BGHZ 10, 14; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 106/18, VersR 2020, 216).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

  • OLG Jena, 12.05.1999 - 4 U 1639/98

    Haarwild - Wildschaden

  • BGH, 18.01.2012 - IV ZR 116/11

    Private Unfallversicherung: Tod durch Ertrinken; Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 95/10

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung: Darlegungslast des

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 5 U 217/01

    Anforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls in Vermeidung des

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 250/93

    Voraussetzungen des Ersatzes von Rettungskosten

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2000 - 4 U 99/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Wildschäden in der Kaskoversicherung

  • BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05

    Anforderungen an die Namensunterschrift

  • OLG Köln, 19.07.2005 - 9 U 15/00

    Entschädigungsanspruch wegen eines Zusammenstoßes mit Haarwild; Voraussetzungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht