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   OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13   

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https://dejure.org/2013,38576
OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13 (https://dejure.org/2013,38576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.2013 - 5 U 1202/13 (https://dejure.org/2013,38576)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 2013 - 5 U 1202/13 (https://dejure.org/2013,38576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen Zahnarzt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823
    Schmerzensgeldbemessung bei fehlerhafter Implantatversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    5.000 EUR Schmerzensgeld wegen einwöchiger Schmerzen nach Zahnarztbehandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung begründet Schmerzensgeldanspruch (hier: 5.000 Euro) - Schmerzensgeld von 5.000 € bei sechstägigen starken Schmerzen sowie andauernde Gefühlsbeeinträchtigung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 220
  • VersR 2014, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87

    Schmerzensgeldanspruch im Falle der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
    Der vom LG Bonn am 11.10.1988 ( 13 O 419/87 = VersR 1989, 811 = ZfS 1989, 192 ) entschiedene Fall führt bei einer Indexanpassung bereits zu einem Schmerzensgeld von 5.163 EUR und damit einem das hier zuerkannte Schmerzensgeld übersteigenden Betrag.
  • OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 5 U 1739/99

    Aufklärungspflichten eines Zahnarztes vor der Entfernung von Weisheitszähnen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
    Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 06.09.1999 ( 5 U 1739/99) führt bei einer Indexanpassung zu einem damals zuerkannten Schmerzensgeld von 4.307 EUR.
  • LG Mainz, 23.08.2013 - 9 O 170/11
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 23.08.2013, Az. 9 O 170/11, einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07

    Schadensersatz wegen Extraktion eines Weisheitszahnes durch einen Zahnarzt ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
    Der Senat (v. 6.12.2007, 5 U 709/07 = GesR 2008, 537 = OLGR 2008, 922) erkannte 2007 einem Patienten, wenn auch nach einem groben Behandlungsfehler, bei einer Läsion des nervus alveolaris ein Schmerzensgeld von angepassten 6.496 EUR zu.
  • OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 5 U 45/97

    Kieferbruch nach unzureichender Vorbereitung der Extraktion eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
    Die letztlich angeführte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 14.10.1997 ( 5 U 45/97 = ArztR 1998, 207 = NdsRpfl 1998, 48 = OLGR 1998, 49) führt bei der Indexanpassung zu einem Schmerzensgeld von 6.250 EUR, welches schon deutlich über dem hier zuerkannten Betrag und 2 1/2 mal so hoch wie der vom Beklagten zugestandene immaterielle Schadensersatz liegt.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1988 - 8 U 261/87

    Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
    Obwohl kein Behandlungsfehler, sondern lediglich eine schicksalshafte Nervverletzung nach mangelnder Aufklärung vorlag, hat das OLG Düsseldorf (v. 20.10.1988, 8 U 261/87 = NJW 1989, 2334 = ZfS 1989, 157 ) ein auf den heutigen Zeitpunkt angepasstes Schmerzensgeld von 7.943 EUR ausgeurteilt.
  • OLG Hamm, 15.03.2022 - 21 U 170/21

    Schadensersatz wegen einer vertragswidrig durchgeführten Seebestattung;

    Ziel des Berufungsverfahrens ist es, Fehler des erstinstanzlichen Gerichts zu korrigieren, nicht aber, sein Ermessen an die Stelle des Erstgerichts zu setzen (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 25.11.2013 - 5 U 1202/13 - BeckRS 2013, 22260).
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