Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen Zahnarzt
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 611; BGB § 823
Schmerzensgeldbemessung bei fehlerhafter Implantatversorgung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen Zahnarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats
- juraforum.de (Kurzinformation)
5.000 EUR Schmerzensgeld wegen einwöchiger Schmerzen nach Zahnarztbehandlung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung begründet Schmerzensgeldanspruch (hier: 5.000 Euro) - Schmerzensgeld von 5.000 € bei sechstägigen starken Schmerzen sowie andauernde Gefühlsbeeinträchtigung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Zahnarztes für das Einsetzen eines zu großen Implantats
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.08.2013 - 9 O 170/11
- OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 220
- VersR 2014, 513
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LG Bonn, 11.10.1988 - 13 O 419/87
Schmerzensgeldanspruch im Falle der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Der vom LG Bonn am 11.10.1988 ( 13 O 419/87 = VersR 1989, 811 = ZfS 1989, 192 ) entschiedene Fall führt bei einer Indexanpassung bereits zu einem Schmerzensgeld von 5.163 EUR und damit einem das hier zuerkannte Schmerzensgeld übersteigenden Betrag. - OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 5 U 1739/99
Aufklärungspflichten eines Zahnarztes vor der Entfernung von Weisheitszähnen
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 06.09.1999 ( 5 U 1739/99) führt bei einer Indexanpassung zu einem damals zuerkannten Schmerzensgeld von 4.307 EUR. - LG Mainz, 23.08.2013 - 9 O 170/11
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 23.08.2013, Az. 9 O 170/11, einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
- OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07
Schadensersatz wegen Extraktion eines Weisheitszahnes durch einen Zahnarzt ohne …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Der Senat (v. 6.12.2007, 5 U 709/07 = GesR 2008, 537 = OLGR 2008, 922) erkannte 2007 einem Patienten, wenn auch nach einem groben Behandlungsfehler, bei einer Läsion des nervus alveolaris ein Schmerzensgeld von angepassten 6.496 EUR zu. - OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 5 U 45/97
Kieferbruch nach unzureichender Vorbereitung der Extraktion eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Die letztlich angeführte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 14.10.1997 ( 5 U 45/97 = ArztR 1998, 207 = NdsRpfl 1998, 48 = OLGR 1998, 49) führt bei der Indexanpassung zu einem Schmerzensgeld von 6.250 EUR, welches schon deutlich über dem hier zuerkannten Betrag und 2 1/2 mal so hoch wie der vom Beklagten zugestandene immaterielle Schadensersatz liegt. - OLG Düsseldorf, 20.10.1988 - 8 U 261/87
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Obwohl kein Behandlungsfehler, sondern lediglich eine schicksalshafte Nervverletzung nach mangelnder Aufklärung vorlag, hat das OLG Düsseldorf (v. 20.10.1988, 8 U 261/87 = NJW 1989, 2334 = ZfS 1989, 157 ) ein auf den heutigen Zeitpunkt angepasstes Schmerzensgeld von 7.943 EUR ausgeurteilt.
- OLG Hamm, 15.03.2022 - 21 U 170/21
Schadensersatz wegen einer vertragswidrig durchgeführten Seebestattung; …
Ziel des Berufungsverfahrens ist es, Fehler des erstinstanzlichen Gerichts zu korrigieren, nicht aber, sein Ermessen an die Stelle des Erstgerichts zu setzen (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 25.11.2013 - 5 U 1202/13 - BeckRS 2013, 22260).