Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 5 U 122/02   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schutt-waetke.de (Kurzinformation)

    [12.03.2011]

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Gerichtsurteil bestätigt - Gewinnmitteilung muss erfüllt werden




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Wird zitiert von ...  

  • LG Osnabrück, 06.08.2004 - 4 O 260/04  

    Gewinnzusage, AGB

    Ein Unternehmer hat eine Gewinnzusage an einen Verbraucher gesendet und durch die Gestaltung dieser Zusendung den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat (OLG Oldenburg, 5 U 122/02, 30.04.2003).

    Dabei genügt es, dass der Eindruck eines Gewinnes erweckt wird, d.h., dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung auf Grund ihres Inhaltes dahin verstehen muss, er werde einen ihm zuerkannten Preis erhalten (OLG Saarbrücken, OLG Report 2003, S. 55 ff. (60); OLG Koblenz VersR 2003, 377 ff.; OLG Oldenburg, 5 U 122/02, Palandt-Sprau, § 661 a Rndz.

    Die fehlende Einhaltung von versteckt abgedungenen Gewinnregeln steht dem Anspruch ebenso wenig wie sonst versteckte Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen (OLG Saarbrücken, OLG Report 2003, S. 55 ff. (60); OLG Koblenz, VersR 2003, 377 (379); OLG Oldenburg, 5 U 122/02, 30.04.2003; Palandt-Sprau, § 661 a, Rndz.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

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