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   OLG Hamm, 06.10.2011 - I-5 U 127/11   

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https://dejure.org/2011,16565
OLG Hamm, 06.10.2011 - I-5 U 127/11 (https://dejure.org/2011,16565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2011 - I-5 U 127/11 (https://dejure.org/2011,16565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - I-5 U 127/11 (https://dejure.org/2011,16565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940
    Voraussetzungen einer Leistungsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann ist eine Befriedigung im Verfügungsverfahren zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 29.06.1994 - 20 U 9/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Der stillschweigend Gestattende liefe Gefahr, sich seines Eigentums zu begeben, ohne z. B. durch eine Formvorschrift wie die des § 518 BGB gewarnt zu werden (vgl. BGH Grundeigentum 2007, 1481 f.; anderer Ansicht OLG Celle, NJW-RR 1994, 1473 ff.).
  • OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 3/99

    Verlust der Dringlichkeit im Prozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Unterlässt sie dennoch in einem Zeitraum von knapp 4 Monaten eine Klageerhebung - inzwischen hätte in einem Hauptsacheverfahren möglicherweise bereits ein Termin stattgefunden -, so gibt sie damit zu erkennen, dass für sie die Entscheidung des Rechtsstreits nicht besonders dringlich erscheint (vgl. OLG Köln, OLGR 1999, 416).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Die Rechtsprechung lässt über die Sicherung eines Anspruches und die vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses hinaus ausnahmsweise eine teilweise Befriedigung zu, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verfahren nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 1088 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; Thomas/Putzo, 30. Aufl., § 940 Rdn. 6 und Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 940, Rdn. 6).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Voraussetzung wäre ein betriebsbezogener Eingriff der Verfügungsbeklagten in den Betrieb der Verfügungsklägerin, d. h. der Eingriff müsste sich nach objektiven Maßstäben spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten (vgl. BGH NJW 1983, 812; BGH NJW 2003, 1040; Palandt/Sprau, 70. Aufl., § 823 BGB Rdn. 128).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BGH ZIP 2007, 774 und Palandt/Ellenberger, 70. Aufl., § 157 BGB, Rdn. 3).
  • OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Die Rechtsprechung lässt über die Sicherung eines Anspruches und die vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses hinaus ausnahmsweise eine teilweise Befriedigung zu, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verfahren nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 1088 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123; Thomas/Putzo, 30. Aufl., § 940 Rdn. 6 und Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 940, Rdn. 6).
  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Diese Vorschriften sind nur dann anwendbar, wenn der Schwerpunkt des Vertrages in einer miet- oder pachtrechtlichen Beziehung - also einem entgeltlichen Nutzungsverhältnis - liegt (vgl. BGH NJW 2002, 3322).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11
    Voraussetzung wäre ein betriebsbezogener Eingriff der Verfügungsbeklagten in den Betrieb der Verfügungsklägerin, d. h. der Eingriff müsste sich nach objektiven Maßstäben spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten (vgl. BGH NJW 1983, 812; BGH NJW 2003, 1040; Palandt/Sprau, 70. Aufl., § 823 BGB Rdn. 128).
  • LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 148/16

    Therapieallergene - Wettbewerbswidriger Verstoß eines Pharmaunternehmens gegen

    Voraussetzung ist nach allgemeinen Grundsätzen, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schadens dargelegt wird (OLG Hamburg, Urt. v. 23.04.2015, 5 U 127/11; LG Hamburg, Urt. v. 20.08.2015, 327 O 554/14).
  • LG Hamburg, 17.11.2016 - 327 O 90/16

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung von Kosmetikprodukten als apothekenexklusiv bei

    Zur Frage der Begründetheit eines Klageantrages auf Feststellung der Schadensersatzpflicht in lauterkeitsrechtlichen Sachverhalten hat das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 23.04.2015 zum dortigen Az. 5 U 127/11 das Folgende ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 22.10.2020 - 327 O 441/19

    Pfandpflicht und entsprechende Kennzeichnungspflicht für Getränkedosen mit einem

    (OLG Hamburg, Urt. v. 23.04.2015, 5 U 127/11).
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