Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 15.12.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2441
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2010,2441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2010,2441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2010,2441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

  • presserecht-aktuell.de

    Fotogebühr für Schloss Sanssouci - 5 U 13/09

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 59
    Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen keiner Erlaubnis der zuständigen Stiftung

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Streit um Schloss-Photos geht weiter

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden

  • morgenpost.de (Pressemeldung, 18.02.2010)

    Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Panoramafreiheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung des Urheberrechts des Fotografen durch Hausrecht des Eigentümers

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Schlichtes Sacheigentum beinhaltet kein Immaterialgüterrecht

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht am Bild der eigenen Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 927
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
  • MMR 2010, 706
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    In ihrer Ansicht, die gewerbliche Verbreitung von Fotoaufnahmen von in ihrem Eigentum stehenden Objekten stehe ausschließlich ihr zu, sieht sich die Klägerin bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.1974 ("Schloss Tegel", GRUR 1975, 500).

    Der Eigentümer habe somit aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahmen anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten, so die Rechtsprechung des BGH ("Schloss Tegel", NJW 1975, 778).

    63 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.

    54 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, lässt sich aus dem Eigentum an den Parkanlagen und Gebäuden kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    63 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08

    Schloss-Fotos I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 161/08 - abgeändert.
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Die Beklagte beruft sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ("Friesenhaus-Entscheidung", GRUR 1990, 390).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen (GRUR 2010, 927).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Das Oberlandesgericht hat sie im ersten Berufungsverfahren abgewiesen (OLG Brandenburg, GRUR 2010, 927).
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Dazu zählt häufig ein Fotografierverbot, wobei Besucher und professionelle Fotografen wissen, dass Fotografieren im Museum meist nur eingeschränkt erlaubt ist (OLG Brandenburg GRUR 2010, 927 [5 U 13/09], juris Rn. 93; OVG Münster AfP 2013, 162 [165 - 168] zu einem Fotografierverbot in der Oper).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 13/09) geltend gemacht.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3671
OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2011,3671)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2011,3671)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2011,3671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen in öffentlichen Parks sind rechtswidrig

  • taz.de (Pressebericht, 19.01.2012)

    Knipsgebühr im Garten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Missachtung eines aufgrund des Hausrechts ausgesprochenen Fotografieverbots

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 301
  • MMR 2012, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Die entgegenstehende im Revisionsurteil vertretene Ansicht des Bundesgerichtshofs beruhe auf grundsätzlich unrichtigen Anschauungen von der Bedeutung der (landes-, bundes- und gemeinschaftsrechtlichen) Grundrechte und sei überdies durch die sog. Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt (Urteil v. 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06).

    Denn eine solche Änderung ist weder mit der sog. Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06, NJW 2011, 1201) noch mit den zitierten Entscheidungen des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs verbunden.

    Das steht in Einklang mit der in der Fraport-Entscheidung getroffenen Aussage, wonach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG die Zutrittsrechte des Einzelnen nicht erweitert und keinen spezifischen Raumbezug aufweist (BVerfG a. a. O., juris Rn. 98).

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Alle diese Regelungen und Veröffentlichungen gäben nur das wieder, was seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") in den beteiligten Verkehrskreisen ohnehin bekannt gewesen sei.

    Ein weitergehender Schuldvorwurf lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht schon daran festmachen, dass bereits seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1974 (I ZR 99/73 "Schloss Tegel") der Zuweisungsgehalt des Eigentums festgestanden habe.

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Sie entspricht im Wesentlichen dem Urteilsausspruch des Bundesgerichtshofs im Parallelverfahren (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10).

    b) Der Auskunftsanspruch teilt das Schicksal des Unterlassungsanspruchs (RU Tz. 38 und BGH Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 46/10, Tz. 34).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Dies umso weniger, als die Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch die Fraport-Entscheidung überholt sei und der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats widerspreche (Urteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30 und 34/09).

    Die Urteile des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshof vom 7. Dezember 2010 (VI ZR 30 und 34/09) sind vor Erlass des Revisionsurteil verkündet worden und ohne hinreichenden Bezug zu der entschiedenen Rechtsfrage, da dort über die Verantwortlichkeit für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen befunden worden ist.

  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08

    Schloss-Fotos I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 161/08) teilweise abgeändert und - unter Abweisung der weitergehenden Klage und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    Auf - zugelassene - Revision hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10; im Folgenden: RU) das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen: Der Bundesgerichtshof hat - anders als der Senat - eine Eigentumsverletzung durch ungenehmigtes Fotografieren der Parkanlagen und Gebäude von nicht dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücken der Klägerin bejaht, sich an einer Verurteilung der Beklagten zu Unterlassung und Auskunft aber deshalb gehindert gesehen, weil das Eigentum der Klägerin bestritten und nicht nachgewiesen sei (RU Tz. 32).
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    (3) Ob die Erwägungen, mit denen die Maßgeblichkeit der Rechtsauffassung des Gerichts, an das zurückverwiesen wurde, in verfassungsrechtlichen Fragen verneint wird (vgl. BVerfGE 2, 406; BGH NJW 2007, 1127, juris Rn. 21), auch bezüglich entsprechender supranationaler Gewährleistungen greifen, was in der Konsequenz der Revisibilität supranationalen Rechts liegen würde, kann auf sich beruhen.
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09
    (3) Ob die Erwägungen, mit denen die Maßgeblichkeit der Rechtsauffassung des Gerichts, an das zurückverwiesen wurde, in verfassungsrechtlichen Fragen verneint wird (vgl. BVerfGE 2, 406; BGH NJW 2007, 1127, juris Rn. 21), auch bezüglich entsprechender supranationaler Gewährleistungen greifen, was in der Konsequenz der Revisibilität supranationalen Rechts liegen würde, kann auf sich beruhen.
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Im zweiten Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht die Verurteilung der Beklagten unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen hinsichtlich des Unterlassungsantrags auf Aufnahmen aus dem Zeitraum ab dem 23. August 1994 und hinsichtlich der Feststellung der Schadensersatzpflicht auf den Zeitraum nach der Verkündung des ersten Revisionsurteils des Senats am 17. Dezember 2010 reduziert (GRUR-RR 2012, 301).
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