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   OLG Brandenburg, 23.05.2002 - 5 U 133/01   

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https://dejure.org/2002,9075
OLG Brandenburg, 23.05.2002 - 5 U 133/01 (https://dejure.org/2002,9075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2002 - 5 U 133/01 (https://dejure.org/2002,9075)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 5 U 133/01 (https://dejure.org/2002,9075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzeichnung der DDR-Bodenreformvorschriften ; DDR-Besitzwechselverordnungen ; Bodenreformsperrvermerk in Abteilung II

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenreformgrundstück; Bodenreformland; Übertragung in Ausführung einer bereits zuvor eingeleiteten Eigentumsübertragung; Löschung des Sperrvermerks

  • Judicialis

    EGBGB §§ 11 ff.; ; EGBGB § ... 11 Abs. 1; ; EGBGB § 11 Abs. 3; ; EGBGB § 12 Abs. 3; ; EGBGB § 11 Abs. 2 Satz 2; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 2 lit. c; ; ZPO § 62; ; ZPO § 93; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Auflassung einzelner Miteigentumsanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01

    Abwicklung der Bodenreform im Beitrittsgebiet: Grundstück aus der Bodenreform im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2002 - 5 U 133/01
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn vor der Übertragung im Rahmen der Bodenreform der danach Berechtigte bereits einen schuldrechtlichen Übereignungsanspruch gegen den im Zuge der Bodenreform enteigneten Großgrundbesitzer besessen hat, der vor der Bodenreform im Grundbuch nicht mehr vollzogen werden konnte (vgl. Beschluss des Senats vom 11. April 2002 zur Ablehnung der Prozesskostenhilfe - 5 U 207/01).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2002 - 5 U 133/01
    233 §§ 11 ff. EGBGB beabsichtigen eine Nachzeichnung der DDR-Bodenreformvorschriften (BT-Drucks 12/2480, S. 83 f).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 119/95

    Begriff des Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2002 - 5 U 133/01
    Dies entspricht der am klaren Wortlaut der Vorschrift des Art. 233 § 11 Abs. 1 EGBGB orientierten Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 20. September 1996 - V ZR 119/95 - DtZ 1997, 58, 59), der auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung folgt.
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