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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.12.1988 - 5 U 133/88   

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https://dejure.org/1988,4199
OLG Bamberg, 16.12.1988 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1988,4199)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.12.1988 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1988,4199)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1988,4199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 576
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 31.10.2000 - XII ZR 3/00

    Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren

    Der Umstand, daß das Revisionsverfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers gemäß § 240 ZPO unterbrochen ist, steht einer Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1989, 576; Stein/Jonas/Roth, ZPO 21 Aufl. § 249 Rdn. 15; MünchKomm / Feiber, ZPO § 249 Rdn. 23; vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. November 1999 - X ZR 147/98 - , unveröffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der eingelegte Rechtsbehelf muss bei summarischer Prüfung Aussicht auf Erfolg versprechen; die Erfolgsaussichten müssen allerdings nicht überwiegend sein (OLG Bamberg, Beschluss vom 16.12.1988 - 5 U 133/88 -, wonach die Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 719, 707 ZPO voraussetzt, dass ein gewisses Maß an Erfolgsaussicht vorhanden ist; hierzu auch Herget, in: Zöller, a.a.O., § 769 Rdn. 6 und § 707 Rdn. 9, wonach eine sachliche Erfolgsaussicht nicht fehlen darf; Lackmann, in: Musielak, a.a.O., § 769 Rdn. 3 i.V.m. § 707 Rdn. 6 f.; weitergehend Seiler, a.a.O., § 769 Rdn. 8, wonach die Klage zulässig und möglicherweise begründet sein muss).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 175/13

    Antrag des Schuldners auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der

    Der Senat kann über den Antrag trotz der Unterbrechung des Rechtsstreits (§ 240 ZPO) entscheiden, weil es sich bei dem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht um eine Prozesshandlung "in Ansehung der Hauptsache" i. S. d. § 249 Abs. 2 ZPO handelt (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576; MüKoZPO/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 249 Rn. 15, Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 249 Rn. 9).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 19 U 156/13

    Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    (OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576; Senat, Beschluss vom 19.12.2012 - 19 U 188/12 - Herget, in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 707 Rn. 9; § 719 Rn. 3, m. w. N.).
  • OLG Köln, 08.09.2017 - 1 U 56/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dies gilt erst recht, wenn die Einstellung gegen Sicherheitsleistung aus einem Urteil begehrt wird, welches - wie hier - dem Gläubiger die Vollstreckung seinerseits nur gegen Sicherheitsleistung gestattet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90 MDR 1990, 931; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 2 U 185/93, ZIP 1994, 1053), Denn ist dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung gestattet, ist der Schuldner vor wirtschaftlichen Nachteilen, die durch eine im Nachhinein möglicherweise materiell ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung drohen, in aller Regel hinreichend abgesichert.
  • KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung zulässig ist bzw. aus einem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 Satz 3 ZPO ), ist dem Einstellungsantrag des Schuldners nur stattzugeben, wenn der Schuldner über die Wirkung einer jeden Vollstreckung hinausgehende, schutzwürdige Interessen dartut und glaubhaft macht, insbesondere darlegt, dass ihm ein Schaden drohe, der über die allgemeine Vollstreckungswirkung hinausgehe und durch die angeordnete Sicherheitsleistung nicht hinreichend abgedeckt sei (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 UH 664/05, OLGR 2006, 413 - 414, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1992 - 26 U 94/92, OLGR 1993, 137, Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90, MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576 ; Zöller/Herget, ZPO , 34. Auflage 2022, § 719 Rn. 3 und 6 mwN.).
  • LAG Köln, 21.08.1995 - 10 Ta 176/95

    Zwangsvollstreckung: keine Unterbrechung durch Konkursverfahren - Titel auf

    Demzufolge vertritt die herrschende Auffassung auch die Ansicht, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Eröffnung des Konkurses einer Partei nicht unterbrochen wird (OLG Neustadt, NJW 1965, 591, 592; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576 ; Zöller, ZPO , § 249 Rdn. 1; Baumbach-Lauterbach, § 249 Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.1989 - 5 U 133/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3548
OLG Köln, 02.03.1989 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1989,3548)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.1989 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1989,3548)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 1989 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1989,3548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Heizöl; Heizöl-Lieferant; Heizöltank; Zuleitung zum Öltank; Befüllen eines Öltanks; Gewässerverschmutzung

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 276
  • VersR 1989, 402
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 101/77

    Anlagenhaftung für Tankerlöschbrücke

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1989 - 5 U 133/88
    Dadurch ist er jedoch nicht im haftungsrechtlichen Sinne zum Inhaber beider Anlagen oder einer einheitlichen Gesamtanlage geworden [vgl. hierzu BGHZ 76, 35 Ä hier: II (298) 91 b-c].

    Im letzteren Fall ist die Haftung des Inhabers = Halters des Tankwagens begründet (BGHZ 76, 35, 41 [hier: II (298) 91 b-c]).

    Allein der Umstand, daß der Tanklastzug eine nicht hinwegzudenkende Ursache dafür gesetzt hat, daß Öl aus Gründen ausgetreten ist, die in einem Defekt der Haustankanlage liegen, vermag eine Haftung der Kl. nicht zu begründen (BGHZ 76, 35 [43]).

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1989 - 5 U 133/88
    Der Fahrer der Kl. hat den Tanklastzug, der für sich eine Anlage darstellt (BGHZ 80, 1, 4 [hier: II (298) 93 c]), für das Abfüllen des Öls vorübergehend mit der Tankanlage des Kunden verbunden.
  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 135/92

    Anlagenhaftung bei Heizöllieferung

    Das Berufungsgericht hat es abgelehnt, Tankwagen und Heizöltank mit den zugehörigen Leitungen für die Zeit des Tankvorgangs als einheitliche Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG anzusehen, deren Inhaberin die Beklagte war (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1988, 474 [OLG Hamburg 09.12.1987 - 4 U 231/86] = MDR 1988, 323 = VersR 1988, 621 LS einerseits und OLG Köln VersR 1989, 402 [OLG Köln 02.03.1989 - 5 U 133/88] = NZV 1989, 276 = ZfW 1990, 356 andererseits, dessen Auffassung das Berufungsgericht - unter Hinweis auch auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1178 [OLG Düsseldorf 16.05.1991 - 10 U 135/90] = VersR 1992, 1478 - gefolgt ist).
  • OLG München, 24.04.2015 - 25 U 4874/14

    Zur Leistungspflicht des Betriebshaftpflichtversicherers einer Tankstelle für

    Der streitgegenständlich verursachte Schaden ist nicht dem Gebrauch des Tanklastzuges zuzurechnen* Hierbei kann dahinstehen, ob der Entladevorgang als solcher dem Gebrauch des Kraftfahrzeuges zuzurechnen ist (wie das Entladen von Chemikalien mit einem durch den Motor des Tanklastzuges angetriebenen Kompressor - vgl. insoweit BGH, VI ZR 301/88 oder das Auswerfen von Streugut aus einem Streufahrzeug vgl. BGH, VI ZR 346/87 - nicht dagegen das Entladen von Öl, wenn der Einfüllstutzen defekt ist (vgl. OLG Köln, 5 U 133/88; vgl. zu dieser Problematik Knappmann in Prölls/Martin WG 29.Auflage Rn. 7 und 13 zu A.1.1 AKB 2008 - 350) - maßgebend ist, dass vorliegend die jeweiligen konkreten Schäden den Tankstellenkunden erst dadurch entstanden, dass der vermischte Kraftstoff vom Tankstellenpächter für die Tankstellenverpächterin an die Kunden verkauft und in die Tanks der Fahrzeuge der Kunden gefüllt wurde.
  • OLG München, 21.01.2015 - 15 U 2296/14

    Schadenersatzansprüche wegen Heizölaustritts aus einem Tankwagen

    Dies unterscheidet den zu beurteilenden Sachverhalt von zahlreichen teilweise von den Beklagten zitierten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen, bei denen der Ölaustritt aus unterschiedlichen Gründen im Bereich der Öltanks im Anwesen des Kunden erfolgte (OLG Celle Urteil vom 07.05.1990 - 19 U 14/89 = ZfSch 1991, 184; OLG Köln Urteil vom 02.03.1989 - 5 U 133/88 = NZV 1989, 276; Urteil vom 10.02.1993 - 11 U 172/92 = VersR 1994, 108; Urteil vom 23.03.1994 - 26 U 35/93 = NJW-RR 1994, 1510; OLG Zweibrücken Urteil vom 01.06.2004 - 7 U 211/03).
  • OLG Köln, 23.03.1994 - 26 U 35/93

    HALTUNG ÖLLIEFERUNG SORGFALTSPFLICHT GEFÄHRDUNG

    Während OLG Hamburg (NJW-RR 88, 474) eine einheitliche Anlage annimmt, verneint dies OLG Köln (VersR 89, 402) unter Hinweis auf BGH (NJW 80, 943; VersR 81, 280).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.01.1990 - 5 U 133/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,15253
OLG Bamberg, 16.01.1990 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1990,15253)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.01.1990 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1990,15253)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 5 U 133/88 (https://dejure.org/1990,15253)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterschied zwischen Verrechnungsvereinbarung und Aufrechnung; Aktivlegitimation bei Forderungsabtretung nach Klageerhebung; Erlöschen der erteilten Einziehungsermächtigung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens ; Wechsel vom Arbeitsentgelt zum Beratungshonorar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85

    Parteifähigkeit bei Einleitung der Liquidation - Beachtlichkeit einer erst nach

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