Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Abgabe von Willenserklärungen angeordnet wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung der Zwangsvollstreckung im einstweiigen Verfügungsverfahren; Anspruch der Gesellschaftermehrheit gegen einen Minderheitsgesellschafter auf Unterlassen der Fälligstellung seiner Gewinnbeteiligung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung im Suhrkamp-Streit, hier: auf Erklärung eines Rangrücktritts und Stundung einer Gewinnforderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 707; ZPO § 719 Abs. 1
Einstellung der Zwangsvollstreckung im einstweiigen Verfügungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.07.2013 - 9 O 78/13
- LG Frankfurt/Main, 13.08.2013 - 9 O 78/13
- OLG Frankfurt, 29.08.2013 - 5 U 135/13
- OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2022
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13
Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Der Einstellung steht nicht entgegen, dass die einstweilige Verfügung - wie hier auch - ein Unterlassungsgebot enthält (vgl. hierzu den ebenfalls die Streitparteien betreffenden Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 U 145/13).In diesem Zusammenhang können die Einwendungen der Verfügungsklägerin gegen die Zulässigkeit des Insolvenzantrags und einzelner Verfahrenshandlungen der Beteiligten dahin stehen, da diese Fragen sämtlich in die Entscheidungskompetenz des Insolvenzgerichts bzw. auf Rechtsmittel der entsprechenden Rechtsmittelgerichte fallen, während das Prozessgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinzunehmen und die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die davon erfassten Fragen zu beachten hat (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97 -, BGHZ 138, 40, Juris-Rz. 9 für noch der KO unterliegenden Eröffnungsbeschluss; so auch der die Parteien vorliegenden Rechtsstreits betreffende Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 U 145/13).
- LG Frankfurt/Main, 13.08.2013 - 9 O 78/13
Kommanditgesellschaft: Umfang der Treuepflicht der Kommanditisten; Stundung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
In Abänderung des Beschlusses vom 29. August 2013 wird auf den Antrag der Verfügungsbeklagten unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags die Zwangsvollstreckung der Verfügungsklägerin aus dem am 13. August 2013 verkündeten Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (3/9 O 78/13) bis zum Erlass des Urteils im zweiten Rechtszug gegen Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten in Höhe von 15.000,00 EUR einstweilen eingestellt. - BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
In diesem Zusammenhang können die Einwendungen der Verfügungsklägerin gegen die Zulässigkeit des Insolvenzantrags und einzelner Verfahrenshandlungen der Beteiligten dahin stehen, da diese Fragen sämtlich in die Entscheidungskompetenz des Insolvenzgerichts bzw. auf Rechtsmittel der entsprechenden Rechtsmittelgerichte fallen, während das Prozessgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinzunehmen und die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die davon erfassten Fragen zu beachten hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - IX ZR 99/97 -, BGHZ 138, 40, Juris-Rz. 9 für noch der KO unterliegenden Eröffnungsbeschluss; so auch der die Parteien vorliegenden Rechtsstreits betreffende Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - 5 U 145/13). - OLG Zweibrücken, 11.08.2008 - 4 W 66/08
Kein Schubkarchstand für Leistadter Weingalerie. Nach dem Landgericht Frankenthal …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Das kann in Bezug auf Willenserklärungen regelmäßig nicht angenommen werden, wie sich aus § 894 ZPO ergibt (vgl. Hans. OLG Hamburg, MDR 1990, 1022;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 938, Rz. 5; OLG Zweibrücken, MDR 2009, 221, Juris-Rz. 22). - OLG Hamburg, 20.06.1990 - 12 U 37/90
Abgabe einer Willenserklärung; Zustimmung zur Kündigung; Zustimmung zu einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Das kann in Bezug auf Willenserklärungen regelmäßig nicht angenommen werden, wie sich aus § 894 ZPO ergibt (vgl. Hans. OLG Hamburg, MDR 1990, 1022;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 938, Rz. 5;… OLG Zweibrücken, MDR 2009, 221, Juris-Rz. 22).
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12
Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer …
Aus den nämlichen Gründen ist die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unabhängig von der Entwicklung der Berufungsverfahren zu den gleichermaßen die Vorfrage eines pflichtwidrigen Verhaltens der Klägerin und weitere Widerbeklagten betreffenden erstinstanzlichen Erkenntnisse in den Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.8.2013 (3-09 O 78/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 135/13, betreffend Rangrücktritt und Stundung von Gewinnforderungen) und 10.9.2013 (3-03 O 96/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 145/13 betreffend Abstimmungen zum Insolvenzplan) sowie den Urteilen in den Hauptsacheverfahren des Landgerichts Berlin vom 10.12.2012 (99 O 79/11 = KG 23 U 186/12, betreffend Schadensersatz, sowie 99 O 118/11 = KG 14 U 124/12 betreffend u.a. Abberufung der Geschäftsführung). - OLG Dresden, 23.06.2014 - U 4/14 Eine auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtete einstweilige Verfügung ist hingegen - abgesehen von den gesetzlich geregelten Fällen der §§ 885, 899 BGB - nicht möglich, weil durch sie die Hauptsache vorweggenommen würde (…s. Musielak, aaO.;… Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 936 Rn. 9; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.10.2013, 5 U 135/13, ZIP 2013, 2022).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.08.2013 - 5 U 135/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Abgabe von Willenserklärungen angeordnet wird
- Wolters Kluwer
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Abgabe von Willenserklärungen angeordnet wird
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.07.2013 - 9 O 78/13
- LG Frankfurt/Main, 13.08.2013 - 9 O 78/13
- OLG Frankfurt, 29.08.2013 - 5 U 135/13
- OLG Frankfurt, 07.10.2013 - 5 U 135/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 13.08.2013 - 9 O 78/13
Kommanditgesellschaft: Umfang der Treuepflicht der Kommanditisten; Stundung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2013 - 5 U 135/13
Die Zwangsvollstreckung der Verfügungsklägerin aus dem am 13. August 2013 verkündeten Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (3/9 O 78/13) gegen Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten in Höhe von 10.000,00 EUR einstweilen eingestellt.
- AG Ellwangen/Jagst, 16.05.2014 - 2 C 221/14
Vorsorgevollmacht für ein Elternteil des volljährigen Kindes: Besuchsrecht des …
Vielmehr tritt diese Wirkung bereits mit Erlass der einstweiligen Verfügung ein (…Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 928 Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2013, 5 U 135/13).
Rechtsprechung
KG, 17.06.2014 - 5 U 135/13 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.09.2013 - 52 O 61/13
- KG, 17.06.2014 - 5 U 135/13
- BGH, 10.12.2015 - I ZR 177/14
Rechtsprechung
SG Augsburg, 28.08.2013 - S 5 U 135/13 |
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 28.08.2013 - S 5 U 135/13
- LSG Bayern, 05.02.2014 - L 2 U 406/13