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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.04.2010 - 5 U 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18583
OLG Koblenz, 13.04.2010 - 5 U 136/10 (https://dejure.org/2010,18583)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 U 136/10 (https://dejure.org/2010,18583)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 U 136/10 (https://dejure.org/2010,18583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Umrüstung auf Autogas - danach Motorschaden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch gegen den Einbauer einer Autogasanlage aufgrund der Verursachung eines Schadens an der Zylinderkopfdichtung eines Fahrzeuges bei der Umrüstung auf Autogasbetrieb; Versäumung des Einbaus einer Regelungstechnik zur Vermeidung einer erhöhten ...

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Autosgasumrüstung - Motorschaden und Schadensersatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gas-Umrüster haftet für Folgeschäden - Schadenersatz für Reparaturkosten

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenersatz für Motorschaden nach Gas-Umrüstung - Einbauer von Gasanlagen haften für eventuelle Folgeschäden am Fahrzeug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 361/10

    Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

    Vor diesem Hintergrund konnte der Kläger als Kunde bei der Beklagten somit hier auch entsprechende umfangreiche Sachkenntnisse hinsichtlich der Umrüstung seines Pkw auf Autogas voraussetzen und daher auch annehmen, von der Beklagten auf Bedenken hingewiesen zu werden hinsichtlich der tatsächlichen technischen Möglichkeiten, sein Fahrzeug auf Autogas umzurüsten ( BGH , NJW-RR 1996, 789; OLG Koblenz, Urt . v. 13.04.2010 - 5 U 136/10, SVR 2011, 142; AG Brandenburg a. d. Havel, Urt .

    Weist eine Kfz-Werkstatt als Umrüster den Fahrzeugeigentümer/Kunden insofern aber nicht auf die Problematik der fehlenden Schmierwirkung von Autogas und zudem auch nicht auf die mögliche Behandlung des Problems mit Additiven ... hin sowie darauf, dass die einzubauende Gasanlage auch über eine entsprechende Regelungstechnik verfügen muss, haftet die Kfz-Werkstatt dem Kunden auch wegen eines Aufklärungsversäumnisses nach § 280 I BGB auf Schadensersatz ( OLG Koblenz, Urt . v. 13.04.2010 - 5 U 136/10, SVR 2011, 142).

    Hier ergibt sich die Anspruchsberechtigung des Klägers vielmehr unmittelbar aus § 280 I BGB ( OLG Koblenz, Beschl. v. 01.06.2010 - 5 U 136/10, SVR 2011, 142).

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 36/10

    Einbau einer Autogasanlage und die Hinweispflichten der Kfz-Werkstatt

    Vor diesem Hintergrund konnte der Kläger als Kunde bei der Beklagten somit hier auch entsprechende umfangreiche Sachkenntnisse hinsichtlich der Umrüstung seines Pkws auf Autogas voraussetzen und daher auch annehmen, von der Beklagtenfirma auf Bedenken hingewiesen zu werden hinsichtlich der tatsächlichen technischen Möglichkeiten sein Fahrzeug auf Autogas umzurüsten (BGH, NJW-RR 1996, Seiten 789 ff.; OLG Koblenz, VRS Band 119, Nr. 2, Seiten 4 ff. = SVR 2011, Seiten 142 f.; AG Brandenburg an der Havel, NJW 2007, Seiten 3072 ff.).

    Weist eine Kfz-Werkstatt als Umrüster den Fahrzeugeigentümer/Kunden insofern aber nicht auf die Problematik der fehlenden Schmierwirkung von Autogas und zudem auch nicht auf die mögliche Behandlung des Problems mit Additiven (lat. additivum, "hinzugegeben, beiliegend") hin sowie darauf, dass die einzubauende Gasanlage auch über eine entsprechende Regelungstechnik verfügen muss, haftet die Kfz-Werkstatt dem Kunden auch wegen eines Aufklärungsversäumnisses nach § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz (OLG Koblenz, VRS Band 119, Nr. 2, Seiten 4 ff. = SVR 2011, Seiten 142 f.).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10 - 26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17539
OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10 - 26 (https://dejure.org/2011,17539)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.01.2011 - 5 U 136/10 - 26 (https://dejure.org/2011,17539)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 5 U 136/10 - 26 (https://dejure.org/2011,17539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach Ablauf von drei Jahren nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1
    Keine unverschuldet verspätete Mitteilung möglicher Berufsunfähigkeit nach dreijähriger Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1 Abs. 4
    Rechtsfolgen der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach Ablauf von drei Jahren nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1999 - IV ZR 32/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Eintrittspflicht in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Entgegen der Ansicht des Klägers entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266; Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519), dass eine Anknüpfung der Leistungspflicht des Versicherers an die rechtzeitige Mitteilung des Versicherungsfalls keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Fristeinhaltung, sondern eine Ausschlussklausel beinhaltet.

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt entschieden, dass eine solche Auslegung des Ausschlussprinzips, sofern es auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers binnen bestimmter Frist abstellt, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmers geboten ist (zuletzt BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266 m.w.N.; ebenso Voit/Neuhaus, 2. Aufl., Berufsunfähigkeitsversicherung, S. 403).

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Entgegen der Ansicht des Klägers entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266; Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519), dass eine Anknüpfung der Leistungspflicht des Versicherers an die rechtzeitige Mitteilung des Versicherungsfalls keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Fristeinhaltung, sondern eine Ausschlussklausel beinhaltet.

    Letzteres gilt für den Versicherungsfall Berufsunfähigkeit in besonderem Maße, weil die gesundheitlichen Verhältnisse des Versicherten und deren Auswirkungen auf seine berufliche Tätigkeit im Laufe der Zeit erheblichen Änderungen unterworfen sein können (vgl. BGH, Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82).

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Entgegen der Ansicht des Klägers entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266; Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519), dass eine Anknüpfung der Leistungspflicht des Versicherers an die rechtzeitige Mitteilung des Versicherungsfalls keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Fristeinhaltung, sondern eine Ausschlussklausel beinhaltet.

    Nach der im Streitfall gemäß Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 EGVVG fortgeltenden Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG bliebe er dann leistungspflichtig, wenn die Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht Einfluss hatte (vgl. BGH, aaO.; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567).

  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Entgegen der Ansicht des Klägers entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266; Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519), dass eine Anknüpfung der Leistungspflicht des Versicherers an die rechtzeitige Mitteilung des Versicherungsfalls keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Fristeinhaltung, sondern eine Ausschlussklausel beinhaltet.

    Nach der im Streitfall gemäß Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 EGVVG fortgeltenden Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG bliebe er dann leistungspflichtig, wenn die Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht Einfluss hatte (vgl. BGH, aaO.; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Die grundsätzlich im Ermessen des Gerichts stehende (vgl. BGH, Urt. v. 12.6.2007 - VI ZB 4/07 - VersR 2008, 231) Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei kann nur dann zur Wahrung des rechtlichen Gehörs geboten sein, wenn ein Aufklärungsbedürfnis besteht.
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2009 - 5 U 116/09

    Die Dynamisierung von Berufsunfähigkeitsleistungen entfällt ab Leistungsbeginn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Entgegen der Ansicht des Klägers entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266; Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519), dass eine Anknüpfung der Leistungspflicht des Versicherers an die rechtzeitige Mitteilung des Versicherungsfalls keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Fristeinhaltung, sondern eine Ausschlussklausel beinhaltet.
  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 20 U 105/94

    Verspätete Anspruchsanmeldung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10
    Der Kläger kann sich auch nicht damit entlasten, dass er - wegen des Kostenrisikos - das Ergebnis des sozialgerichtlichen Verfahrens habe abwarten wollen (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 1995, 1038; Rixecker, aaO.).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2013 - 11 U 94/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Frist zur Anzeige der Berufsunfähigkeit

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 136/10, Rdn. 22 und 27 (VersR 2011, 1381) wird ebenfalls keine zeitliche Differenzierung vorgenommen, sondern darauf abgestellt, der dortige Kläger habe nicht nachvollziehbar darzulegen vermocht, dass er sich bei fortdauernder Krankschreibung über einen Zeitraum von 18 Monaten - der Mitteilungsfrist in dem entschiedenen Fall - über die Auswirkungen seiner Erkrankung auf seine Berufsfähigkeit nicht bewusst geworden sei.

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, die überzeugt und der sich der Senat deshalb anschließt, geht aber ganz einhellig davon aus, dass es im Allgemeinen an mangelndem Verschulden des Versicherungsnehmers respektive des Versicherten hinsichtlich der Versäumung einer vertraglichen Ausschlussfrist entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 2 ...B-BUZ fehlt, sobald er wegen Beschränkungen seiner Erwerbsfähigkeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt; er kann sich dann insbesondere nicht mit einem Hinweis darauf exkulpieren, er habe zunächst den Ausgang der eingeleiteten sozialrechtlichen Verfahren abwarten wollen (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1994 - 20 U 105/94, Rdn. 6, MDR 1995, 370 = VersR 1995, 1038; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.10.2009 - 12 U 79/09, Rdn. 22, ZfSch 2010, 461 = r+s 2011, 439; OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 136/10, Rdn. 27, VersR 2011, 1381; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 223).

    Er war also stets von der Richtigkeit seiner Auffassung - die sich letztlich auch als völlig zutreffend erwiesen hat - überzeugt, obwohl die zuständigen Sozialversicherungsträger in ihren Bescheiden davon ausgingen, bei dem Kläger liege weder eine volle noch eine teilweise Erwerbsminderung beziehungsweise Berufsunfähigkeit vor (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 136/10, Rdn. 27, VersR 2011, 1381).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 5 Sa 610/18

    Vorbehaltlose Zahlung auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil -

    Diese Klausel kann einen rechtlich zulässigen teilweisen Leistungsausschluss bewirken (OLG Saarbrücken, Urteil v. 26.01.2011 - 5 U 136/10 - 26; BGH, Urteil v. 02.11.1994 - IV ZR 324/93).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2019 - 30 O 105/18

    PKV - Übernahme Behandlungskosten - gemischte Anstalt

    Es bedarf hierzu keiner Einholung eines Sachverständigengutachtens (OLG Koblenz VersR 2011, 1382 [OLG Saarbrücken 26.01.2011 - 5 U 136/10-26] ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.06.2010 - 5 U 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,47304
OLG Koblenz, 01.06.2010 - 5 U 136/10 (https://dejure.org/2010,47304)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.06.2010 - 5 U 136/10 (https://dejure.org/2010,47304)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 5 U 136/10 (https://dejure.org/2010,47304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 36/10

    Einbau einer Autogasanlage und die Hinweispflichten der Kfz-Werkstatt

    Hier ergibt sich die Anspruchsberechtigung des Klägers vielmehr unmittelbar aus § 280 Abs. 1 BGB (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.06.2010, Az.: 5 U 136/10).
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