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   OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28   

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https://dejure.org/2006,4776
OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28 (https://dejure.org/2006,4776)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28 (https://dejure.org/2006,4776)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 5 U 137/06 - 28 (https://dejure.org/2006,4776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Risikolebensversicherung: Beweislast für die Verletzung der Nachmeldeobliegenheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Nachmeldung einer lebensbedrohlichen Erkrankung gegenüber dem Versicherer; Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag; Umfang der Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers; Ursächlichkeit von auf eine tatsächliche ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § ... 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 17; ; VVG § 21; ; VVG § 22; ; VVG § 34a S. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 286; ; ZPO § 517; ; ZPO § 517 S. 2; ; ZPO § 520; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17
    Auge-und-Ohr-Rechtsprechung gilt auch bei Nachmeldepflicht

  • RA Kotz

    Lebensversicherung - Nachmeldeobliegenheit - Beweislast liegt bei Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 21; VVG § 22
    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Nachmeldung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Wer muss Nachmeldeobliegenheitsverletzung beweisen?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    "Auge- und -Ohr-Rechtsprechung" gilt auch bei der Erfüllung der Nachmeldepflicht eines Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 675
  • VersR 2009, 1482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Umstände, die wie symptomatische Beschwerden oder Krankenhausaufenthalte lediglich auf eine tatsächliche Erkrankung hinweisen, gelten nämlich dann als ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles, wenn sie zur Feststellung eines gefahrerheblichen Zustandes geführt haben würden und letzterer für den Versicherungsfall ursächlich war (vgl. statt aller Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 21, Rdnr. 11, m.z.w.N.; OLG Karlsruhe, RuS 2003, 516).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln innerhalb eines Wohnraummietformularvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Weiterhin kann die Klägerin von der Beklagten vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 1.206,64 EUR gemäß § 286 BGB als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung beanspruchen, weil nun keine vollständige Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren auf die anwaltliche Verfahrensgebühr des wegen desselben Gegenstandes geführten nachfolgenden Rechtsstreits mehr erfolgt (RVG GG 2500, 2503, vgl. Ruess, MDR 2005, 313 ff, 317; Hartung, MDR 2004, 1409 ff, 1415); die Forderung ist im Übrigen nach Grund und Höhe unstreitig.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Denn die Anzeigeobliegenheit besteht bis zur Schließung des Vertrages, also in der Regel bis zur Annahme des Antrages durch den Versicherer (BGH, Urt. v. 21.3.1990, IV ZR 39/89, NJW 1990, 1851; vgl. auch Langheid, aaO, Rdnr. 31, m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93

    Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sogenannte "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrags ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustands handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., §§ 16, 17, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Denn die Anzeigeobliegenheit besteht bis zur Schließung des Vertrages, also in der Regel bis zur Annahme des Antrages durch den Versicherer (BGH, Urt. v. 21.3.1990, IV ZR 39/89, NJW 1990, 1851; vgl. auch Langheid, aaO, Rdnr. 31, m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Auf die weitere Behauptung der Klägerin, der Agent H. habe eine Relevanz dieses Umstandes bei der Antragsaufnahme verneint, weil zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkrete Diagnose gestellt gewesen sei und die stationäre Behandlung lediglich der Abklärung eines nicht klaren Röntgenbefundes gedient habe, kommt es deswegen nicht mehr an (vgl. hierzu auch BGH, Urt.v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - NVersZ 2002, 60;BGH NVersZ 2002, 254).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Auf die weitere Behauptung der Klägerin, der Agent H. habe eine Relevanz dieses Umstandes bei der Antragsaufnahme verneint, weil zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkrete Diagnose gestellt gewesen sei und die stationäre Behandlung lediglich der Abklärung eines nicht klaren Röntgenbefundes gedient habe, kommt es deswegen nicht mehr an (vgl. hierzu auch BGH, Urt.v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - NVersZ 2002, 60;BGH NVersZ 2002, 254).
  • OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02

    Arglistige Täuschung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sogenannte "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrags ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustands handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., §§ 16, 17, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Die Beweislast für die unterbliebene Angabe eines gefahrerheblichen Umstands liegt beim Versicherer (Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 41; Senat, Urt. v. 13.12.2006 - 5 U 137/06-28 - VersR 2007, 675 [676]).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 3/08

    Kenntnis eines Versicherungsnehmers von der Entfernung eines Dickdarmadenoms nach

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem anzeigepflichtigen Umstand trägt der Versicherer (vgl. BGH VersR 1994, 711. OLG Saarbrücken VersR 2007, 675).
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