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   OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1385/03   

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https://dejure.org/2004,2422
OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1385/03 (https://dejure.org/2004,2422)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.2004 - 5 U 1385/03 (https://dejure.org/2004,2422)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 2004 - 5 U 1385/03 (https://dejure.org/2004,2422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschaffenheitsgarantie beim Gebrauchtwagenkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewaltsam zurückgedrehter Wegstreckenzähler eines Kraftfahrzeugs als Sachmangel ; Tacholeistung als Vertragsgegenstand; Aussage des Verkäufers hinsichtlich des Tachostands als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie; Berechnungsmodell für die Anrechnung der Vorteile der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschaffenheitsgarantie beim Gebrauchtwagenkauf trotz Gewährleistungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    100.000 km mehr auf den Rädern - Beschaffenheitsgarantie für Tachostand beim Gebrauchtwagenkauf?

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Beschaffenheitsgarantie beim Gebrauchtwagenverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tachomanipulation beim Gebrauchtwagenkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Verkäufers für den Tachostand eines gebrauchten PKW; Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Rückabwicklung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Beschaffenheitsgarantie durch Km-Angabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1670
  • MDR 2004, 1182
  • NZV 2005, 100
  • DB 2004, 1037
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 04.12.1997 - 5 U 656/97

    Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Verkehrsunfallschadens

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1385/03
    Beim Gebrauchtwagenkauf berechnet der Senat die Nutzungsvorteile nach einer linearen Amortisation unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer und der Restlaufleistung des Fahrzeugs, die die Parteien bei ihrem Vertragsschluss (stillschweigend) zu Grunde gelegt haben (Senat, VRS 96, 241; VRS 84, 243; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnrn. 313, 315, 321, 322).
  • OLG Koblenz, 25.06.1992 - 5 U 1375/91

    Gebrauchtwagenkauf; Zusicherung einer Eigenschaft; Unfallfreiheit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1385/03
    Beim Gebrauchtwagenkauf berechnet der Senat die Nutzungsvorteile nach einer linearen Amortisation unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer und der Restlaufleistung des Fahrzeugs, die die Parteien bei ihrem Vertragsschluss (stillschweigend) zu Grunde gelegt haben (Senat, VRS 96, 241; VRS 84, 243; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnrn. 313, 315, 321, 322).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    So kann es sich etwa verhalten, wenn der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs stimme mit dem Tachometerstand überein (OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671), oder wenn der Verkäufer sich als Erstbesitzer bezeichnet, denn auf die Kilometerangabe eines Verkäufers, der sein Fahrzeug vom "Tachostand Null" an kennt, darf der Käufer in aller Regel vertrauen (Reinking/Eggert, aaO, Rdnr. 1358; OLG Köln, NJW 1999, 2601, 2602).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 9 U 8/11

    Gebrauchtwagenkauf: Maßgebliches Kriterium zur Abgrenzung zwischen Verbraucher-

    Der Kläger hat insoweit auch nicht geltend gemacht, dass er sich mündlich bei Abschluss des Vertrages noch einmal nach der Laufleistung erkundigt hätte (vgl. zur möglichen Bedeutung mündlicher Erklärungen in diesem Zusammenhang OLG Koblenz, NJW 2004, 1670).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    So kann es sich etwa verhalten, wenn der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs stimme mit dem Tachometerstand überein (OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671), oder wenn der Verkäufer sich als Erstbesitzer bezeichnet, denn auf die Kilometerangabe eines Verkäufers, der sein Fahrzeug vom "Tachostand Null" an kennt, darf der Käufer in aller Regel vertrauen (Reinking/Eggert, aaO, Rdnr. 1358; OLG Köln, NJW 1999, 2601, 2602).
  • LG Kiel, 13.08.2014 - 9 O 262/13

    Gebrauchtwagenverkauf über ebay: Gewährleistung des Verkäufers für eine

    So kann es sich etwa verhalten, wenn der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, die Gesamtleistung des Fahrzeugs stimme mit dem Tachometerstand überein (OLG Koblenz NJW 2004, 1670, 1671) oder wenn der Verkäufer sich als Erstbesitzer bezeichnet, denn auf die Kilometerangabe einer Verkäufers, der sein Fahrzeug vom "Tachostand Null" an kennt, darf der Käufer in aller Regel vertrauen (OLG Köln NJW 1999, 2601, 2602).
  • LG Ellwangen/Jagst, 13.06.2008 - 5 O 60/08

    Autokauf - Fehlerhafte Anzeige im Internet nachweisbar korrigieren!

    aa) Beim Gebrauchtwagenkauf berechnet das Gericht die Nutzungsvorteile nach einer linearen Amortisation unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer und der Restlaufleistung des Fahrzeugs, die die Parteien bei ihrem Vertragsschluss (stillschweigend) zugrunde gelegt haben (vgl. auch OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 278; Reinking/Eggert, a. a. O., RN 1455).

    Der Nutzungsvorteil pro Kilometer wird demnach dadurch errechnet, dass der Kaufpreis von Euro 13.200,00 multipliziert wird mit der unstreitigen Fahrleistung des Klägers von rund 22.700 km (vgl. Protokoll vom 11.04.2008, S. 36, 4. Absatz (Bl. 36 d.A.)), sodann dividiert durch die angenommene Restlaufleistung von 90.000 km (vgl. auch OLG Koblenz, NJW 2004, 1670, 1671; Reinking/Eggert, a. a. O., RN 1460).

  • AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16

    Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel

    Wenn - wie hier - ein Formzwang bzgl. des Kaufvertrages nicht besteht, müssen (ggf. auch konkludent getroffene) Beschaffenheitsvereinbarungen der Kaufsache auch nicht in die Vertragsurkunde selbst mit aufgenommen werden ( OLG Koblenz , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 5 U 1385/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1670 f. ).
  • LG Coburg, 11.04.2006 - 23 O 596/05

    Falscher Kilometerstand: Autohändler dürfen sich nicht auf die Angaben des

    Die Beschreibung der Beschaffenheit des Fahrzeugs, zu der auch die Gesamtfahrleistung gehört, wird, ohne dass es einer Zusicherung bedarf, zum Vertragsinhalt (vgl. OLG Koblenz NZV 2005, 100 [OLG Koblenz 01.04.2004 - 5 U 1385/03] ).
  • AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 140/18

    Reitpferdkauf - Sachmangel bei Kronbein-Zyste

    Wenn - wie hier - ein Formzwang bzgl. des Kaufvertrages nicht besteht, müssen (ggf. auch konkludent getroffene) Beschaffenheitsvereinbarungen der Kaufsache auch nicht in einer schriftlichen Vertragsurkunde selbst mit aufgenommen werden ( OLG Koblenz , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 5 U 1385/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1670 f. ).
  • LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für entgegen der Angaben in einer

    Falls - wie hier - kein Formzwang besteht, müssen (ggf. auch konkludent getroffene) Beschaffenheitsvereinbarungen nicht in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden; es genügen etwa Angaben auf einem an dem zum Verkauf stehenden Pkw angebrachten Schild, wenn die Vertragspartner diesen Punkt nicht besonders aufgreifen (Bamberger/Roth/Faust, BGB, Aktualisierung April 2004, § 444 Rn. 19 und § 434 Rn. 40; vgl. OLG Koblenz NJW 2004, 1670: die Garantieübernahme nach neuem Recht ist an die Stelle der Zusicherung einer Eigenschaft getreten).
  • OLG Bremen, 20.09.2023 - 1 U 96/22

    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Gesamtlaufleistung von 250.000 km als

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2004 - 5 U 1385/03, juris Rn. 16, NJW 2004, 1670 mit der Annahme einer Gesamtlaufleistung von 350.000 km betrifft einen anderen Fahrzeugtyp (siehe im Übrigen den vorstehenden Nachweis für die jüngere Annahme einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km durch den 12. Zivilsenat des OLG Koblenz).
  • OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 591/06
  • OLG Koblenz, 13.12.2017 - 2 U 496/17

    Gebrauchtwagen Kaufvertrag - Abweichung der tatsächlichen Laufleistung des

  • LG Koblenz, 21.02.2007 - 5 O 311/06
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