Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.07.2003 - 5 U 14/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen das gesetzliche Verbot von Sonderveranstaltungen ; Vortäuschung des Räumungsverkaufs; Insolvenzrabatte bis zu 75 %; Unzulässigkeit der Werbung ; Anwendung der Vorschriften des Sonderverkaufs auf den Konkurswarenverkauf; Wettbewerbswidriges Werbeverhalten ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7; UWG § 8
Wettbewerbswidrige Werbung im Zusammenhang mit Insolvenzverkauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- prewest.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.12.2002 - 416 O 186/02
- OLG Hamburg, 17.07.2003 - 5 U 14/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 113
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 111/02
Hinweis auf unwiderrufliche Schließung; Aufgabe des gesamten Geschäftsbetriebes; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2003 - 5 U 14/03
Derartige Rechtsstreitigkeiten waren u.a. Gegenstand der Senatsurteile vom 24.04.2003 in den Verfahren 5 U 111/02 und 5 U 185/02.Insoweit hatte der Senat in den genannten Rechtsstreitigkeiten 5 U 111/02 und 5 U 185/02 u.a. den Antragsgegner zu 1. sowie seinen Sohn T wegen unzulässiger Werbeanzeigen aus Anlass angeblicher Räumungs- und Neueröffnungsverkäufen, die den objektiven Tatsachen nicht entsprachen, zur Unterlassung verurteilt.
- OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 185/02
Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2003 - 5 U 14/03
Derartige Rechtsstreitigkeiten waren u.a. Gegenstand der Senatsurteile vom 24.04.2003 in den Verfahren 5 U 111/02 und 5 U 185/02.Insoweit hatte der Senat in den genannten Rechtsstreitigkeiten 5 U 111/02 und 5 U 185/02 u.a. den Antragsgegner zu 1. sowie seinen Sohn T wegen unzulässiger Werbeanzeigen aus Anlass angeblicher Räumungs- und Neueröffnungsverkäufen, die den objektiven Tatsachen nicht entsprachen, zur Unterlassung verurteilt.
- OLG Stuttgart, 20.03.1992 - 2 U 26/92
Zulässigkeit der Werbung für einen Konkursverkauf und Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.07.2003 - 5 U 14/03
Das OLG Hamm - auf dessen Entscheidungsgründe zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen wird - hat unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung des OLG Stuttgart (WRP 92, 663, 664 ff; Anlage AG 4) sowie eine jüngere Entscheidung des OLG Düsseldorf (GRUR 99, 1022 ff; Anlage AG 7) zutreffend darauf abgestellt, dass die Anwendung der §§ 7, 8 UWG den Besonderheiten der Aufgabenstellung eines Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters Rechnung zu tragen haben.
- BGH, 11.05.2006 - I ZR 206/02
Insolvenzwarenverkauf
bb) Diese Aufgabe des Insolvenzverwalters ist auch bei der Beurteilung der Frage, ob eine nach § 7 Abs. 1 UWG (a.F.) unzulässige Sonderveranstaltung vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1999, 1022, 1023; OLG Koblenz ZInsO 2003, 569; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 113, 114).Maßstab für die Beurteilung, ob eine unzulässige Sonderveranstaltung vorliegt, ist daher der regelmäßige Geschäftsverkehr eines Unternehmens in der Insolvenz (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1999, 1022, 1023; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 113, 114).
Der in der Insolvenz erforderliche unverzügliche Abverkauf sämtlicher Waren ist - was dem Verkehr bewusst ist - nur dann möglich, wenn zum Teil erhebliche Preisnachlässe gewährt werden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1999, 1022, 1023; OLG Koblenz ZInsO 2003, 569, 570; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 113, 114).
Rechtsprechung
OLG Celle, 25.09.2003 - 5 U 14/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bussmann-feckler.de (Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unternehmer verletzt Hinweispflicht nicht, wenn Architekt seine Bedenken plausibel zerstreut! (IBR 2004, 614)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 04.06.2003 - 5 U 14/03
- OLG Celle, 25.09.2003 - 5 U 14/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1992 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1977 - VII ZR 252/75
Befugnis zur Änderung des vereinbarten Fertigstellungstermins bei Betrauung mit …
Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 5 U 14/03
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. November 1977 (NJW 1978, 995 ff.); hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Architekt im Regelfall bevollmächtigt ist, Erklärungen wegen Bedenken entgegen zu nehmen, denn er vertrete in den technischen Angelegenheiten den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer. - BGH, 23.09.2004 - VII ZR 301/03
Unternehmer verletzt Hinweispflicht nicht, wenn Architekt seine Bedenken …
Auszug aus OLG Celle, 25.09.2003 - 5 U 14/03
BGH, Beschluss vom 23.09.2004 - VII ZR 301/03 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
- OLG Köln, 05.10.2021 - 16 U 55/21
Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung; Wirkung einer Hinweispflicht; …
Bestätigt wird diese höchstrichterliche Ansicht auch dadurch, dass der BGH mit Beschluss vom 23.09.2004 (- VII ZR 301/03) eine gegen das Urteil des OLG Celle vom 25.09.2003 (- 5 U 14/03 = BauR 2004, 1992) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ohne Begründung zurückgewiesen hat, obwohl dort ebenfalls darauf abgestellt wurde, dass bei einem nicht beachteten Bedenkenhinweis die Haftung des Bauunternehmers vollständig zurücktreten kann.
Rechtsprechung
OLG Celle, 04.06.2003 - 5 U 14/03 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht?
Verfahrensgang
- OLG Celle, 04.06.2003 - 5 U 14/03
- OLG Celle, 25.09.2003 - 5 U 14/03