Rechtsprechung
OLG Celle, 17.10.1985 - 5 U 14/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Schutzwirkung einer für den Bevorrechtigten vorgelagerten roten Fußgängerampel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 919
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01
Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel
Deshalb findet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher ein Linksabbieger grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass ein entgegenkommender Gegenverkehr das Rotlicht einer Fußgängerampel beachtet (BGH NJW 1982, 701 ff; ebenso OLG Celle VersR 1986, 919 f), hier unmittelbar keine Anwendung - unabhängig von der Frage, ob die zivilgerichtliche Rechtsprechung für die Annahme eines Vertrauenstatbestandes überhaupt neben dem Fall der vorsätzlichen bzw. bewusst fahrlässigen Tatbegehung (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf OLGR 1992, 130 ff.; OLG Schleswig Schaden-Praxis 1995, 194 f.) auch die Fälle einfacher Fahrlässigkeit im Auge hat (im Ergebnis verneinend und eine Haftungsverteilung annehmend: OLG Hamm DAR 1997, 277 f.; LG Gießen VersR 1998, 1169). - OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11
Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur …
Ein Abbieger darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der vorfahrtberechtigte Verkehrsteilnehmer die Lichtzeichen einer vor der Einmündung aufgestellten Fußgängerampel beachtet (OLG Celle, VersR 1986, 919; BGH NJW 1982, 1756).