Weitere Entscheidung unten: SG Regensburg, 25.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02   

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https://dejure.org/2003,4895
OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2003 - 5 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2003 - 5 U 142/02 (https://dejure.org/2003,4895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Werbung für die Kindernothilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme irreführender Werbung für die Produktserie "Kaloderma" durch den Hinweis auf ein soziales Engagement für die "Kindernothilfe" in Abhängigkeit vom Produktumsatz; Grundsätzliche Zulässigkeit gefühlsbetonter Werbung; Bestimmung des Gegenstandes gerichtlicher ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 3
    Werbung mit Hinweis auf soziales Engagement - Kindernothilfe e. V.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 607 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Das zur Entscheidung berufene Gericht darf nicht aus der angegriffenen Werbung andere Elemente als irreführend herausgreifen, die die klagende Partei nicht zum Gegenstand ihres Angriffs gemacht hat (vgl. BGH WRP 01, 28, 29 - dentalästhetika).

    Im übrigen wäre das Landgericht nur gehindert gewesen, aus der angegriffenen Werbung andere Elemente als irreführend herauszugreifen, als sie die Klägerin zum Gegenstand ihres Angriffs gemacht hat (vgl. BGH WRP 01, 28, 29 - dentalästhetika).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Dies haben die nationalen und europäischen Obergerichte in den vergangenen Jahren mehrfach betont ( zuletzt etwa BGH WRP 02, 527, 529 - Elternbriefe).

    Da der BGH in seiner neueren Rechtsprechung auch für die Frage der Irreführungsgefahr (und zwar sowohl bejahend als auch verneinend) auf den "situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbraucher" abstellt (BGH WRP 02, 527, 529 - Elternbriefe) und der Sticker auf einem Produkt des täglichen Bedarfs kaum mit besonderer Aufmerksamkeit analytisch untersucht, sondern eher flüchtig zur Kenntnis genommen werden wird, steht zu befürchten, dass zumindest ein nicht zu vernachlässigender Teil der Verbraucher der Suggestivkraft der Aussage erliegen und diese falsch verstehen wird.

  • OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02

    Bringt die Kinder durch den Winter

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Hierzu hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 02.10.2002 in dem Rechtsstreit 5 U 43/02 (GRUR-RR 03, 51 - Bringt die Kinder durch den Winter) ausgeführt:.

    Dies kann - hierauf hatte der Senat in der oben genannten Entscheidung ebenfalls ausdrücklich hingewiesen (Senat GRUR-RR 03, 51, 52) - z.B. dann der Fall sein, wenn das Unternehmen entgegen seiner Ankündigung den Hilfsbeitrag nicht abführt oder der für jeden Artikel abgezogene finanzielle Anteil derart gering ist, dass entgegen der hervorgerufenen berechtigten Verbrauchererwartung hierdurch eine nennenswerte Unterstützung des sozialen Hilfszwecks nicht erreicht werden kann.

  • BGH, 02.03.1979 - I ZR 29/77

    Unterlassungsanspruch aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes auf dem Gebiet der

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Da sich die Klägerin mit der Klage - zulässigerweise (vgl. BGH GRUR 79, 568, 570 - Feuerlöschgerät) - auf ihren Sachvortrag des Verfügungsverfahrens berufen und ihren dortigen Schriftsatz als Anlage AS2 zum Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits gemacht hatte, waren die dort eingeführten Argumente, die die Klägerin in der Berufungserwiderung nochmals zitiert hat, auch Gegenstand der Beurteilung durch das Landgericht.
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 40/85

    McHappy-Tag

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. - UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. - UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 241/88

    Tageseinnahme für Mitarbeiter - Gefühlsbetonte Werbung; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. - UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Denn im Rahmen von § 3 UWG muss der Verwender bei Missverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit stets die ihm ungünstigste Verständnisalternative gegen sich gelten lassen (BGH GRUR 82, 563 - Betonklinker) und kann sich nicht darauf berufen, die Aussage könne ohne weiteres auch in wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandender Art und Weise verstanden werden.
  • BGH, 16.01.1976 - I ZR 32/75

    Unicef-Grußkarten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. - UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZR 44/93

    Arbeitsplätze bei uns - Gefühlsbetonte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02
    Es kommt also darauf an, ob der Kunde durch seine Entschließung unter Ausnutzung seiner Gefühle in einer dem Leitbild des Leistungswettbewerbs widersprechenden Weise unsachlich beeinflusst wird (BGH GRUR 95, 742 ff - Arbeitsplätze bei uns).
  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02

    Zulässigkeit gefühlsbetonter Werbung

  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen

    Nur hinzu kommt, dass die Klägerin anderenfalls aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 5 Abs. 2 HWiG nicht von einer Belehrung nach § 7 VerbrKrG hätte absehen dürfen, sondern zu einer doppelten Belehrung sowohl nach § 7 VerbrKrG als auch nach § 2 HWiG gezwungen gewesen wäre und damit ein Ergebnis erzielt würde, welches nicht nur § 5 Abs. 2 HWiG als Kollisionsnorm gerade vermeiden will, sondern welches auch eindeutig der notwendigen Transparenz des Verbraucherschutzes widerspricht (ebenso Peters/Ivanova, WM 2003, 55, 57; Edelmann/Krümmel, BKR 2003, 99, 101; vgl. auch bereits Senatsurteil vom 8. Mai 2003 - 5 U 142/02 -).

    Der insoweit abweichenden Auffassung des OLG Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 16. Mai 2002 (OLGR 2002, 272, 275) vermag der Senat - ebenso wie zwischenzeitlich das OLG München (ZIP 2003, 338, 341) - schon deshalb nicht zu folgen, weil - wie bereits in den Senatsurteilen vom 6. Juni 2002 (5 U 193/00) und vom 12. September 2002 (5 U 70/01) jeweils näher ausgeführt sowie in den Senatsurteilen vom 8. Mai 2003 (5 U 142/02) und vom 2. Oktober 2003 (5 U 165/02) bekräftigt - die vom OLG Karlsruhe insoweit zur Stützung seiner Position zitierten Entscheidungen BGH NJW 1997, 169 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 sich auf Time-Sharing-Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell beziehen, Konstellationen also, die letztlich einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis nahe kommen, während der Erwerb von Beteiligungen am Immobilienfonds dem Erwerb einer Eigentumswohnung selbst ähnelt und daher einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis in keiner Weise vergleichbar ist.

    Wiederum wäre nach Auffassung des Senats die Ausübung eines derart begründeten Kündigungsrechts gut 8 Jahre nach Beitritt zur Gesellschaft jedoch als unzulässig anzusehen (vgl. näher auch bereits Senatsurteile vom 21. Februar 2002 - 5 U 196/00, 6. Juni 2002 - 5 U 193/00 - und vom 8. Mai 2003 - 5 U 142/02 -).

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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 25.10.2007 - S 5 U 142/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,71370
SG Regensburg, 25.10.2007 - S 5 U 142/02 (https://dejure.org/2007,71370)
SG Regensburg, Entscheidung vom 25.10.2007 - S 5 U 142/02 (https://dejure.org/2007,71370)
SG Regensburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - S 5 U 142/02 (https://dejure.org/2007,71370)
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Verfahrensgang

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