Weitere Entscheidung unten: SG Regensburg, 25.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Werbung für die Kindernothilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung mit Hinweis auf soziales Engagement - Kindernothilfe e. V.

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kindernothilfe

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit einem Unterstützungsbetrag für die Kindernothilfe

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 09.07.2002 - 312 O 277/02
  • OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2004, 607 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 216



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03  

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen

    Nur hinzu kommt, dass die Klägerin anderenfalls aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 5 Abs. 2 HWiG nicht von einer Belehrung nach § 7 VerbrKrG hätte absehen dürfen, sondern zu einer doppelten Belehrung sowohl nach § 7 VerbrKrG als auch nach § 2 HWiG gezwungen gewesen wäre und damit ein Ergebnis erzielt würde, welches nicht nur § 5 Abs. 2 HWiG als Kollisionsnorm gerade vermeiden will, sondern welches auch eindeutig der notwendigen Transparenz des Verbraucherschutzes widerspricht (ebenso Peters/Ivanova, WM 2003, 55, 57; Edelmann/Krümmel, BKR 2003, 99, 101; vgl. auch bereits Senatsurteil vom 8. Mai 2003 - 5 U 142/02 -).

    Der insoweit abweichenden Auffassung des OLG Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 16. Mai 2002 (OLGR 2002, 272, 275) vermag der Senat - ebenso wie zwischenzeitlich das OLG München (ZIP 2003, 338, 341) - schon deshalb nicht zu folgen, weil - wie bereits in den Senatsurteilen vom 6. Juni 2002 (5 U 193/00) und vom 12. September 2002 (5 U 70/01) jeweils näher ausgeführt sowie in den Senatsurteilen vom 8. Mai 2003 (5 U 142/02) und vom 2. Oktober 2003 (5 U 165/02) bekräftigt - die vom OLG Karlsruhe insoweit zur Stützung seiner Position zitierten Entscheidungen BGH NJW 1997, 169 und OLG Celle ZIP 1996, 1874 sich auf Time-Sharing-Feriendauerwohnrechte im Genossenschaftsmodell beziehen, Konstellationen also, die letztlich einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis nahe kommen, während der Erwerb von Beteiligungen am Immobilienfonds dem Erwerb einer Eigentumswohnung selbst ähnelt und daher einem mietrechtlichen Dauerschuldverhältnis in keiner Weise vergleichbar ist.

    Wiederum wäre nach Auffassung des Senats die Ausübung eines derart begründeten Kündigungsrechts gut 8 Jahre nach Beitritt zur Gesellschaft jedoch als unzulässig anzusehen (vgl. näher auch bereits Senatsurteile vom 21. Februar 2002 - 5 U 196/00, 6. Juni 2002 - 5 U 193/00 - und vom 8. Mai 2003 - 5 U 142/02 -).

Rechtsprechung
   SG Regensburg, 25.10.2007 - S 5 U 142/02   

Nur intern

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht