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   OLG Hamburg, 02.11.2005 - 5 U 143/04   

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https://dejure.org/2005,6672
OLG Hamburg, 02.11.2005 - 5 U 143/04 (https://dejure.org/2005,6672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2005 - 5 U 143/04 (https://dejure.org/2005,6672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2005 - 5 U 143/04 (https://dejure.org/2005,6672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung auf Grund des eigenen vorprozessualen und prozessualen Verhaltens des Antragstellers; Dringlichkeitsschädliche Verzögerungen; Wettbewerber im Angebot von Dienstleistungen als Internet-Service-Provider; Bewerben eines Produkts ...

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG aufgrund eigenem vorprozessualen und prozessualen Verhalten des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Diese Grundsätze gelten im Übrigen nicht nur im Rahmen der §§ 935, 940 ZPO, sondern entsprechen auch bei der Frage einer etwaigen Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ständiger Rechtsprechung des Senates (vgl. Senat OLGRep 2006, 683 Tarif-Stress; Senat Beschluss vom 23.11.2006 5 W 167/06).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2006 - 13 W 36/06

    Besondere Eilbedürftigkeit des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz, Zuwarten

    Ein Verfügungsgrund, mit anderen Worten, die besondere Eilbedürftigkeit der beantragten Maßnahme, ist dann nicht (mehr) gegeben, wenn der Antragsteller trotz Bestehens eines Regelungsbedürfnisses lange zugewartet hat, bevor er einstweiligen Rechtsschutz beantragt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.11.2005, Az.: 5 U 143/04, zitiert nach jurisweb; OLGR Köln 1999, 416, 417; OLGR München 1996, 203, 204; Zöller/Vollkommer ZPO, 25. Aufl., § 940 Rn. 4 m.w.N.).
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