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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6229
OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2006,6229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2006 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2006,6229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2006,6229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53a AktG, § 57 Abs 1 AktG, § 71 Abs 2 S 2 AktG, § 31 BGB, § 249 BGB
    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst unrichtiger Prospektangaben und ad-hoc-Mitteilungen: Gerichtliche Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts für konkurrierende deliktische Ansprüche; Anspruch aus vorsätzlicher ...

  • Judicialis

    AktG § 53 a; ; AktG § 71; ; BGB § 31; ; BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 826; ; BörsG § 44; ; BörsG § 45; ; BörsG § 47; ; BörsG § 48; ; GVG § 17 Abs. 2; ; VerkprospG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit des für Prospekthaftung zuständigen Gerichts für konkurrierende deliktische Ansprüche - Streitgegenstand bei kumulativer Geltendmachung von Prospektunrichtigkeit und falscher Verlautbarung - Hypothetische Verluste - Vorrang des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Da die Kläger in diesem Fall mangels Börsengangs der Beklagten die Aktien nicht erworben hätten, können sie gemäß § 249 Abs. 1 BGB Geldersatz in Höhe des für den Aktienerwerb aufgewendeten Kaufpreises gegen Übertragung der erworbenen Rechtspositionen auf die an dem Erwerbsgeschäft nicht beteiligten Schädiger verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02, BGHZ 160, 149 [Infomatec], Juris-Rz. 40), die Beträge als solche sind jeweils unstreitig.

    Die Schadenshöhe ergibt sich aus dem für den Erwerb aufgewendeten Betrag, ohne dass wegen der Investition in ein Papier des hoch spekulativen neuen Marktes eine Einschränkung gerechtfertigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 42).

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).

    Diese vorsätzliche Falschangabe ist sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB, d.h. als "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßend, anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 49).

    Das Verhalten des Beklagten ist gleichwohl als objektiv unlauter zu qualifizieren, im Rahmen des § 826 BGB muss die Verfolgung eigener Zwecke weder vorrangiges noch End-Ziel der ungesetzlichen Handlungsweise sein (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O., Juris-Rz. 50).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02

    Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 262/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 263/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Die Regelung des § 44 Abs. 1 BörsG, nach der die Übernahme der Wertpapiere u. a. nur verlangt werden kann, wenn sie binnen sechs Monaten nach erstmaliger Einführung erworben worden waren, stellt eine Einschränkung der börsengesetzlichen Haftung mit im Vergleich zur deliktischen Haftung erleichterten Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2003 - 5 W 34/02, a. a. O.), ohne mit dem Merkmal des Erwerbs innerhalb des genannten Zeitraums eine tatbestandliche Voraussetzung für weitergehende Ansprüche im Sinne von § 47 Abs. 2 BörsG zu schaffen (a. A. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. September 2005 - 1 U 55/05 Bl. 313 bis 323 d. A., soweit ersichtlich unveröffentlicht), ändert also nichts an der grundsätzlichen Konkurrenz der auch auf einen fehlerhaften Prospekt zurückgehenden Ansprüche wegen des Kaufs von Aktien.

    Im übrigen unterliegt der Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nach der Rechtsprechung des Senats nicht den Beschränkungen der §§ 44, 45 BörsG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, OLGReport Frankfurt 2003, 193), so dass unter dem Blickwinkel des Rechtswidrigkeitszusammenhangs/Schutzzwecks der Haftungsnorm für eine unrichtige Prospektangabe, die auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung i.S. des § 826 BGB erfüllt, eine Beschränkung der Rechtsfolgen zugunsten des Schädigers nicht veranlasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2004 - II ZR 402/02 [Infomatec], a. a. O, Juris-Rz. 43. für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen).

    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03

    Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 262/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 263/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Deshalb ist es mit der in § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG geschaffenen Rechtslage nicht unvereinbar, dass sie gegebenenfalls von verschiedenen Gerichten geprüft werden, sollte eine Prospektunrichtigkeit im Ergebnis zu verneinen und die Klage im Gerichtsstand der Börse als unbegründet abgewiesen worden sein (vgl. Senat, Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411, 1415 (r. Sp. unter 2., Bl. 251 d. A.; ebenso Senat, Urteil vom 21.06.2005 - 5 U 96/03, nicht veröffentlicht).

    Die Ansicht des Beklagten, im Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03 (a. a. O.) habe der Senat seine Rechtsprechung revidiert, das VerkProspG für unanwendbar gehalten und sich im weiteren der im angefochtenen Urteil vertretenen Ansicht angeschlossen, trifft nicht zu.

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Für die vorsätzliche Falschinformation ihres Organs gegenüber dem Anlegerpublikum des Sekundärmarktes hat die Beklagte nach § 31 BGB einzustehen, sofern - wie hier - § 826 BGB verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz. 15; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02 OLG-Report Frankfurt 2003, 193).

    Das Integritätsinteresse des durch ein vorsätzlich sittenwidriges, der Gesellschaft zurechenbares Handeln des Vorstands geschädigten Anlegers, der wie hier die Aktien durch derivative Umsatzgeschäfte auf dem Sekundärmarkt erworben hat, hat Vorrang vor dem in den Vorschriften der §§ 57, 71 Abs. 2 Satz 2 AktG zum Ausdruck kommenden Gedanken der Kapitalerhaltung und Vermögensbindung, zumal der Umstand, dass es im Rahmen der Schadensabwicklung zu einer Übernahme eigener Aktien kommen kann, lediglich Folge der kapitalmarktrechtlichen Naturalrestitution unter Wahrung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, Juris-Rz 16 ff).

  • OLG Frankfurt, 07.11.2003 - 5 W 31/03

    Deliktische Haftung wegen Kapitalanlegerschäden infolge Falschangaben in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 262/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 263/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 246/04

    Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität und der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Der vom Beklagten vorgelegte Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2005 (Az.: II ZR 246/04), dem ebenfalls ein Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten und seine Ehefrau in Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der Beklagten zugrunde liegt, rechtfertigt unter dem Gesichtspunkt der haftungsbegründenden Kausalität eine abweichende Beurteilung nicht.
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Während bei Vorlage eines tatsächlichen Angebots die nur eingeschränkte Annahmebereitschaft nach § 298 BGB den Annahmeverzug des Gläubigers zur Folge hat, so bewirkt die vorab erklärte, nur eingeschränkte Annahmebereitschaft des Gläubigers, dass der Schuldner eines tatsächlichen Angebots enthoben ist und die ihm obliegende Leistung wörtlich anbieten kann, um den Annahmeverzug herbeizuführen (BGH, Urteil vom 15. November 1996 - V ZR 292/95, NJW 1997, 581, Juris-Rz. 10).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Diese ist auch nicht aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, 1. Senat, 2. Kammer, vom 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04, ArbuR 2005, 347 geboten, dieser Entscheidung lag der Sonderfall eines Berufungsurteils zugrunde, in dem die Revision nicht zugelassen worden war, der unterlegenen Partei aber durch verspätetes Absetzen der vollständigen Gründe der Zugang zur Revisionsinstanz in unzumutbarer Weise erschwert worden war.
  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04
    Dazu gehörte in einem Unternehmensbericht gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 Börsengesetz a.F. i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsprospektverordnung die Mitteilung des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres (vgl. Senat, Beschluss vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, AG 2004, 453, Juris-Rz. 9; Urteil vom 15.10.2004 - 5 U 262/03, unveröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 80/04

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität zwischen fehlerhaft

  • OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05

    Aktienrecht: Örtlich zuständiges Gericht für Streitigkeiten über

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03

    Untergang des Rücktrittsrechts des Versicherers

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 5 U 263/03

    Haftung bei Börsenprospekt mit zu 60% frei erfundenen Umsätzen

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4635
OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2005,4635)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2005 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2005,4635)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2005,4635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG
    Junge Pioniere

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit des Begriffs "Zicke" als Marke für Textilien; Wort-Bild-Marke "wind"; Schwach unterscheidungskräftige Zeichen und Verwechslungsgefahr; Rechtsmissbräuchlicher Markenerwerb

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 5
    Markenverletzung durch Verwendung des Abzeichens der DDR-Jugendorganisation "Junge Pioniere (JP)" als Aufdruck auf T-Shirts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
    Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefaßt und es genügt die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, daß der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (BGH GRUR 1981, 592, 593 "Championne du Monde"; im übrigen verweist der Senat für die soeben dargestellten Grundsätze auf die Rechtsprechungsnachweise bei Ingerl-Rohnke, Markengesetz, 1998, Rz. 59-61 zu § 14 MarkenG).

    Der Verbraucher weiß also, daß ihm Zeichen an prominenter Stelle alleinstehend und in einer Präsentation, der jedes Element "der relativen Unauffälligkeit fehlt" (BGH GRUR 1981, 592, 594 "Champione du Monde") dargeboten werden, so daß sich ihm schon von daher der Schluß aufdrängt, daß das Wort "ZICKE" vom Vertreiber eben nach Art einer Marke, also herkunftshinweisend verwendet werde.

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
    Nach der Rechtsprechung des EUGH sind Verwechslungsgefahren sogar noch nach einem bereits getätigten Kauf einer Ware - also außerhalb des sog. "point of sale" - markenrechtlich beachtlich (WRP 2002, 1415 Rn.57 "Arsenal Football Club").
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
    Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung voraus, daß der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (siehe z. B.: BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung" unter Hinweis auf BGHZ 113, 115, 121 "SL").
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
    Nach den dazu in der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung voraus, daß der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (siehe z. B.: BGH GRUR 1994, 635, 636 "Pulloverbeschriftung" unter Hinweis auf BGHZ 113, 115, 121 "SL").
  • OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 57/99

    Rechtsfolgen des Rücktritts von einem urheber-/Leistungsschutzrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
    Entsprechend den oben unter 4. wiedergegebenen rechtlichen Obersätzen und entsprechend den soeben geschilderten Verwendungsusancen von Marken im Oberbekleidungsbereich hat bereits der 3. ZS des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Entscheidung "Sailing on the wind" - 3 U 57/99 - (im Leitsatz abgedruckt in: OLGReport HAMBURG 1999, 180) ausgeführt, daß es zur Annahme eines zeichenmäßigen Gebrauchs ausreiche, wenn die Möglichkeit naheliege, daß der flüchtige Verkehr die Kennzeichnung als Herkunftshinweis auf einen bestimmten Betrieb auffassen werde, weil die Angabe nach Art einer Marke auf der Ware, ihrer Verpackung oder Umhüllung herausgestellt werde, oder die Aufmerksamkeit vorrangig auf sie gerichtet sei.
  • LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11

    Beeinträchtigung der Wertschätzung einer lizenzierten Marke bei Verwendung des

    Die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (vgl. etwa BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; hierzu und zum Folgenden auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 138 ff.).

    Denn der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher wird die Frage, ob es sich bei dem Aufdruck auf einer Textilie um eine Marke oder eine bloße Verzierung oder Meinungsäußerung handelt, spontan und ohne groß darüber nachzudenken entscheiden (OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere) .

    Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefasst und es genügt die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. BGH GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002, Az.: 5 U 187/01 - Zicke II ).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es seit geraumer Zeit üblich ist, dass Marken als großflächiger Aufdruck auf der Brust- oder Rückseite, insbesondere von T-Shirts und/oder Pullovern aufgebracht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 - CCCP ; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 259 - CCCP; LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07 ) .

  • OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 2/06

    Markenrecht: Verwendung bekannter Marken auf einem sog. Abi-T-Shirt

    Die Marke als Herkunftshinweis ist auch außerhalb des point of sale gegen Verwechslungen geschützt und dies muss entsprechend für die Frage der herkunftshinweisenden Verwendung und des Verkehrsverständnisses gelten ( EUGH WRP 02, 1415 Ziff.57 "Arsenal Football Club"; Senat, Urteil vom 26.5.2005, Aktz. 5 U 147/04, S.7 "JP Seid bereit" ).
  • KG, 07.06.2011 - 5 W 127/11

    Kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks auf T-Shirts "HELD

    Zwar wird heutzutage die Marke eines Bekleidungsartikels nicht ganz selten auch derart großflächig abgebildet (nach dem Motto "kaufe teurer und zeige es jedem"), so dass der Verbraucher mit einer solchen Verwendung vertraut ist (OLG Hamburg, MarkenR 2005, 332, juris Rn. 32 - Seid bereit JP; GRUR-RR 2005, 258, juris Rn. 22 - Ahoj-Brause; BPatG, Beschluss vom 1.8.2006 - 27 W pat 231/05, juris Rn. 16, Seid bereit JP).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 426/18
    Maßgeblich sind die Verkehrskreise, die von den Waren angesprochen werden (EuGH GRUR 2007, 318 Rn. 25 - Adam Opel; EuGH GRUR 2007, 971 Rn. 27 - Céline), wobei es auf die gattungsmäßige Produktart als solche, nicht auf anderweitige Einzelheiten wie Preis, Marketing, Vertriebsweg ankommt und eine Verengung auf die tatsächlichen Käufer unzulässig wäre (OLG Hamburg MarkenR 2005, 332, 334 - Junge Pioniere).
  • OLG München, 24.04.2008 - 29 U 4160/07

    Bestehen einer Erstbegehungsgefahr für eine drohende Markenverletzung als

    Dass die Verwendung damit zugleich - wie im Streitfall - dekorative Funktionen erfüllt, ändert an der Möglichkeit, im Verkehr auch als Herkunftshinweis zu wirken, nichts (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002 - 5 U 160/01 - Zicke I = Anl. K 24; GRUR-RR 2005, 258, 259 - Ahoj-Brause; MarkenR 2005, 332, 335 - Junge Pioniere; Beschluss vom 30.08.2005, S. 5 - "CCCP" = Anl. K 26).
  • LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07

    Kölsche Jung - Ich ben ne Kölsche Jung

    Wie das Hanseatische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 26.5.2005 - 5 U 147/04 - Junge Pioniere - zusammenfasst, setzt die kennzeichenmäßige Benutzung folgendes voraus:.
  • LG Hamburg, 17.11.2006 - 406 O 133/06

    Die Klägerin nimmt den Beklagten aus der dem Nebenintervenienten zustehenden und

    Dieser Maßstab gilt im vorliegend interessierenden Zusammenhang weiterhin, denn auch der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher wird die Frage, ob es sich bei dem Aufdruck einer Textilie um eine Marke oder um eine bloße Verzierung handelt, spontan und ohne groß darüber nachzudenken entscheiden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26.05.2005, 5 U 147/04, Anlage K 10 - Junge Pioniere).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2012 - 2a O 122/12

    Drohen einer nachhaltigen Schädigung der Kennzeichnungskraft und Wertschätzung

    Eine Verengung auf die tatsächlichen Käufer ist unzulässig (OLG Hamburg MarkenR 2005, 332 (334) - Junge Pioniere ).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2012 - 2a O 121/12

    Nachhaltige Schädigung der Kennzeichnungskraft und Wertschätzung eines

    Eine Verengung auf die tatsächlichen Käufer ist unzulässig (OLG Hamburg MarkenR 2005, 332 (334) - Junge Pioniere ).
  • LG Hamburg, 28.06.2006 - 315 O 372/06
    Insoweit wird auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26. Mai 2005 (Az. 5 U 147/04; NJOZ 2005, S. 3678 ff. - "Junge Pioniere") verwiesen, in dessen Gründen es - in Bezug auf den Aufdruck "Seid bereit JP" auf der Frontseite von T-Shirts - u. a. wie folgt heißt (a. a. O., S. 3682-3683):.
  • LG Hamburg, 28.06.2006 - 315 O 313/06

    Markenrecht: Kennzeichenschutz der FIFA für die Geschäftsbezeichnung "WM

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.10.2004 - 5 U 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24660
OLG Bamberg, 21.10.2004 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2004,24660)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.10.2004 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2004,24660)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 5 U 147/04 (https://dejure.org/2004,24660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Stornopauschale von 15 Prozent anerkannt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Finanzierung nicht klappt - Kaufvertrag trotzdem gültig?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gescheiterte Neuwagenfinanzierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 26.04.2005 - 8 U 702/04

    Festsetzung einer Schadenspauschale in Höhe von 15 v. H. bei Nichtabnahme eines

    Dass die Rechtsprechung weiter an der Pauschale von 15 % festhält (zuletzt: OLG Bamberg, Urt. v. 21.10.2004, AktZ. 5 U 147/04), bestätigen auch deren heftigste Kritiker Reinking/Eggert.
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