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   KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05   

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https://dejure.org/2005,4056
KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05 (https://dejure.org/2005,4056)
KG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 5 U 15/05 (https://dejure.org/2005,4056)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 5 U 15/05 (https://dejure.org/2005,4056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Aufführung des Werkes "Die Weber" wegen unzulässiger Werkveränderung; Befugnis des Inhabers eines ausschließlichen Nutzungsrechts zur Geltendmachung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Abwehrrechte; Verpflichtung zur Vorlage von Textänderungen zur ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Die Weber

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § ... 19 Abs. 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 23 S. 1; ; UrhG § 39 Abs. 1; ; UrhG § 39 Abs. 2; ; UrhG § 24; ; UrhG § 64; ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1; ; UrhG §§ 97 ff.; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; AV § 9b S. 1; ; AV § 9b S. 2; ; AV § 13; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff. n.F.; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 310 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 310 Abs. 4; ; HGB § 346

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts - Veränderung von Textpassagen des Werkes "Die Weber" im Rahmen einer "bearbeiteten" Bühnenaufführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 84 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/69

    Bühnenauffassung

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Ihm muss vielmehr vom Urheber durch einen eigenen - wenn auch möglicherweise stillschweigend vorgenommenen - Rechtsakt die Befugnis zur Geltendmachung auch urheberpersönlichkeitsrechtlicher Ansprüche erteilt werden (BGH, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung; ohne Problematisierung noch BGHZ 55, 1, 3 ff. - Maske in Blau).

    Verweigert der Urheber berechtigt - aus welchen Gründen auch immer - die Zustimmung zu einer solchen Bearbeitung, so hat der Aufführungsberechtigte diese Entscheidung zu achten (BGHZ 55, 1, 3 ff. - Maske in Blau).

    Innerhalb der Auslegung einer solchen Klausel sind - vergleichbar mit der Interessenabwägung bei § 39 Abs. 2 UrhG (vgl. BGHZ 55, 1, 3 ff. - Maske in Blau; Schricker/Dietz, a.a.O., § 39 Rdn. 20; Wandtke/Grunert, UrhG § 39 Rdn. 24, 27 ff.) - schlechthin untragbare Belastungen der Bühnen nicht zwingend Voraussetzung eines Bearbeitungsrechts.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die "Empörung" rechtlich, künstlerisch oder moralisch nach dem Maßstab der Kunstfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3, S. 1 GG tatsächlich berechtigt ist (vgl. BGHZ 55, 1, 4 - Maske in Blau; GRUR 1999, 230, 232 - Treppenhausgestaltung; GRUR 1989, 106, 107 - Oberammergauer Passionsspiele II; GRUR 1982, 107, 109 - Kirchenraum - Innengestaltung).

    Denn die Begrenzung des Bearbeitungsrechts ist wesentlich auch ("... schon deshalb ...") darauf gestützt, dass das Publikum dem Autor das unter dessen Namen erscheinende Werk zurechnet, ohne in der Regel unterscheiden zu können, was Zutat oder Umgestaltung durch die Regie ist (BGHZ 55, 1, 4 f. - Maske in Blau).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Eine solche Befugnis ist in der Regel konkludent mit dem Verwertungsvertrag erteilt, wenn dieser die umfassende Wahrnehmung der Rechte des Urhebers - unter Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte - vorsieht (BGH, GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; Schricker/Wild, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 33).

    Denn das streitgegenständliche Werk diente dem Antragsgegner nicht lediglich als Anregung für das Schaffen eines eigenständigen neuen Werkes, bei dem die entlehnten individuellen Züge gegenüber der Eigenart des neu geschaffenen Werkes verblassen (vgl. dazu BGH, GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen; GRUR 1999, 984, 988 - Laras Tochter; Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 24 Rdn. 10 m.w.N.).

    Ein solches Verbot kann zulässig auf das bearbeitete Werk in seiner gesamten konkreten Ausgestaltung bezogen sein, auch wenn nur Teile urheberrechtsverletzend sind (BGH, GRUR 1999, 984, 988 - Laras Tochter).

    Denn ein auf das Verbot der konkreten Verletzungshandlung gerichteter Antrag ist schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die konkrete Verletzungshandlung eine einzige konkrete Rechtsverletzung enthält; es kommt nicht darauf an, ob die Verletzungshandlung im Übrigen rechtmäßig oder unrechtmäßig ist (BGH, GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum, zum Wettbewerbsrecht; BGH, GRUR 1999, 984, 988 - Laras Tochter, zum Urheberrecht).

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Auf urheberrechtliche Nutzungsverträge findet das AGB-Gesetz - nunmehr §§ 305 ff. BGB n.F. - grundsätzlich Anwendung (BGH, GRUR 1984, 45, 47 - Honorarbedingungen: Sendevertrag; Kuck, GRUR 2000, 285, 286).

    Eine Einschränkung dahin, dass die Bearbeitung und Umgestaltung unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes zu erfolgen habe, kann eine solche Formularklausel aber auch für den Urheberberechtigten zumutbar machen (BGH, GRUR 1984, 45, 51 - Honorarbedingungen: Sendevertrag; vgl. auch Senat, UFITA 59 (1971), 279, 280).

    Ob darüber hinaus - bis zur Grenze der gröblichen Entstellung - jede Änderung gestattet werden kann, ohne dass diese nach ihrer Art näher zu bezeichnen wäre (vgl. BGH, GRUR 1971, 269, 271 - Das zweite Mal; einschränkend schon auf der Grundlage des zwischenzeitlich erlassenen AGB-Gesetzes BGH, GRUR 1984, 45, 51 - Honorarbedingungen: Sendevertrag) kann daher hier dahingestellt bleiben.

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Unwirksam ist eine Schriftformklausel aber jedenfalls dann, wenn sie dazu dient, insbesondere nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie beim anderen Vertragsteil den Eindruck erwecken, eine (lediglich) mündliche Abrede sei entgegen allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam (BGH, 8. Zivilsenat, NJW 2001, 292; NJW 1995, 1488, 1489; NJW 1986, 1899, 1810; insoweit überholt BGH, NJW 1980, 234, 235).

    Dem beiderseitigen Interesse der Vertragsparteien an rechtssicheren Vereinbarungen kann der Klauselverwender auch dadurch unschwer Rechnung tragen, dass er sein Personal dazu anhält, Absprachen stets nur schriftlich festzuhalten (BGH, NJW 1995, 1488, 1489).

    Der Antragstellerin war es ohne weiteres zumutbar, in den "besonderen Vereinbarungen" (§ 15 AV) die vorvertragliche - und bei Vertragsabschuss weiter wirkende - Abrede zur Inszenierungsidee ausdrücklich anzusprechen und hierzu - ebenfalls ausdrücklich - zusätzliche, gesonderte Bedingungen (etwa auch im Sinne eines verbindlichen Genehmigungsvorbehaltes bis zur schriftlichen Vorlage der konkreten Fassung der Bearbeitung) zu stellen (vgl. BGH, NJW 1995, 1488, 1489).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Ob diese Normen vom Gericht kumulativ, nachrangig oder alternativ geprüft werden sollen, ist vom Gericht gegebenenfalls mit den Parteien umfassend zu erörtern (vgl. BGH, GRUR 2002, 287 - Widerruf der Erledigungserklärung; Teplitzky, a.a.0., Kap. 46 Rdn. 5 a; Ahrens, a.a.0.; Jestaedt in Ahrens, a.a.0., Kap. 22 Rdn. 1).

    Im Zweifel ist - praktischen Bedürfnissen folgend - von einem einheitlichen Streitgegenstand mit (nur) alternativen rechtlichen Begründungsmöglichkeiten auszugehen (vgl. BGH, GRUR 1992, 552 - Stundung ohne Aufpreis; GRUR 2001, 755, 757 - Telefonkarte; GRUR 2002, 287, 288 - Widerruf der Erledigungserklärung; GRUR 2003, 716, 717 - Reinigungsarbeiten; a.a.0., Telekanzlei; Ahrens, a.a.0., Kap. 36 Rdn. 60).

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Soweit der Antragsgegner nach der hier gegebenen Begründung des Verbotes demselben zukünftig leichter - unter weitgehender Übernahme ihrer Bearbeitung - entgehen könnte, ist dies ein bloßer Reflex, der grundsätzlich weder den Streitgegenstand noch die Beschwer eines Klägers oder den Kostenausspruch berührt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2004, I ZR 261/02, Umdruck S. 14).

    Wenn der Kläger sein prozessuales Begehren (bezogen auf die konkrete "Verletzungsform" , vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2004, I ZR 261/02 - Telekanzlei, Umdruck Seite 14 = GRUR 2005, 433, 436; abweichend im Verständnis etwa Nirk/Kurtze, GRUR 1980, 645, 646 ff.) schlicht auf das Verbot der Handlung, so wie sie begangen worden ist beschränkt, verbleibt ihm ein weitgehendes Bestimmungsrecht hinsichtlich dessen, was Gegenstand seines - aus dem Antrag allein nicht erkennbaren - prozessualen Begehrens sein soll.

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der prozessuale Antrag in seiner Begründung auf mehrere - etwa auch in der Reichweite ihres Verbotsbereichs unterschiedliche Normen - gestützt ist (BGH, GRUR 2001, 755, 757 - Telefonkarte; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 46 Rdn. 5; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 60).

    Im Zweifel ist - praktischen Bedürfnissen folgend - von einem einheitlichen Streitgegenstand mit (nur) alternativen rechtlichen Begründungsmöglichkeiten auszugehen (vgl. BGH, GRUR 1992, 552 - Stundung ohne Aufpreis; GRUR 2001, 755, 757 - Telefonkarte; GRUR 2002, 287, 288 - Widerruf der Erledigungserklärung; GRUR 2003, 716, 717 - Reinigungsarbeiten; a.a.0., Telekanzlei; Ahrens, a.a.0., Kap. 36 Rdn. 60).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Ihm muss vielmehr vom Urheber durch einen eigenen - wenn auch möglicherweise stillschweigend vorgenommenen - Rechtsakt die Befugnis zur Geltendmachung auch urheberpersönlichkeitsrechtlicher Ansprüche erteilt werden (BGH, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung; ohne Problematisierung noch BGHZ 55, 1, 3 ff. - Maske in Blau).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die "Empörung" rechtlich, künstlerisch oder moralisch nach dem Maßstab der Kunstfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3, S. 1 GG tatsächlich berechtigt ist (vgl. BGHZ 55, 1, 4 - Maske in Blau; GRUR 1999, 230, 232 - Treppenhausgestaltung; GRUR 1989, 106, 107 - Oberammergauer Passionsspiele II; GRUR 1982, 107, 109 - Kirchenraum - Innengestaltung).

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 76/94

    Annahme einer Revision - Geltendmachung eines Honorars für drei

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Darüber hinaus sollen Schriftformklauseln ohnehin nicht mündlich getroffenen Individualabreden entgegenstehen können, die gemäß § 305b BGB n.F. (vormals § 4 AGB-Gesetz) Vorrang genießen (BGH, IX. Zivilsenat, NJW 1986, 3131, 3132; III. Zivilsenat, NJW-RR 1995, 179, 189; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 305b Rdn. 5).

    Dies gilt für mündliche Individualabreden sowohl bei Vertragsabschluss (vgl. BGH, NJW 1986, 3131, 3132) als auch im kaufmännischen Verkehr (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 179, 180).

  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 96/85

    Ausgleich unter Mitbürgen bei Vereinbarung einer nachrangigen Haftung des einen

    Auszug aus KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05
    Darüber hinaus sollen Schriftformklauseln ohnehin nicht mündlich getroffenen Individualabreden entgegenstehen können, die gemäß § 305b BGB n.F. (vormals § 4 AGB-Gesetz) Vorrang genießen (BGH, IX. Zivilsenat, NJW 1986, 3131, 3132; III. Zivilsenat, NJW-RR 1995, 179, 189; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 305b Rdn. 5).

    Dies gilt für mündliche Individualabreden sowohl bei Vertragsabschluss (vgl. BGH, NJW 1986, 3131, 3132) als auch im kaufmännischen Verkehr (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 179, 180).

  • BGH, 27.11.1970 - I ZR 32/69

    Verpflichtung eines Verfassers das Manuskript auf Wunsch des Senders wiederholt

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

  • OLG München, 01.08.1985 - 29 U 2114/85

    Die unendliche Geschichte (Film)

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 146/90

    Stundung ohne Aufpreis - Kaufpreisstundung

  • LG Dresden, 09.12.2004 - 3 O 4354/04

    Untersagung von Äußerungen im Rahmen einer Theaterinszenierung

  • BGH, 13.10.1988 - I ZR 15/87

    Oberammergauer Passionsspiele II; Unzulässige Beeinträchtigung eines Werks durch

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

  • BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 209/84

    Wirksamkeit der Haftungsfreizeichnung in den Tegernseer Gebräuchen für die

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 235/78

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Leasingvertrages wegen arglistiger

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