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   OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6816
OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97 (https://dejure.org/1998,6816)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.12.1998 - 5 U 1501/97 (https://dejure.org/1998,6816)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 5 U 1501/97 (https://dejure.org/1998,6816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes; Mißstände in der Geschäftstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Aufsichtsrat, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Vorstand, wichtiger Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 1069
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

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  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

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  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 26/94

    Rechte der Gesellschaft bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrages

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  • OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 7 U 62/03

    Fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines AG-Vorstandes: Notwendigkeit eines

    Darauf dass - angeblich - die Unterschriftsleistung auf zwei Rechnungsbegleitzetteln unter Verstoß gegen die Organisationsrichtlinien der Beklagten dem Aufsichtsratsvorsitzenden erst am 27.01.2003 zur Kenntnis gelangt sein soll, kommt es nicht an, denn die maßgebliche Kenntnis im Sinne von § 626 Abs. 2 BGB erfordert nicht die Kenntnis jedes einzelnen Details des den wichtigen Grund zur Kündigung ausmachenden Gesamttatbestandes (BGH, NZG 2002, 46, 48 = NJW-RR 2002, 173 = MDR 2001, 1423; OLG Jena, NZG 1999, 1069; Hüffer, AktG, 5. Aufl., Rn. 42 zu § 84).

    Die vollständige Ermittlung aller Details und die Ermittlung sämtlicher möglich erscheinender Pflichtenverstöße sind für den Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht maßgebend (OLG Jena, NZG 1999, 1069 m. w. N.).

    Im übrigen hat das Landgericht auch zu Recht darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende die Einberufung des Aufsichtsrats nach der Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert hat, sodass sich die Beklagte so behandeln lassen muss, als wäre der Aufsichtsrat mit zumutbarer Beschleunigung einberufen worden (BGHZ 139, 89, 92; OLG Jena, NZG 1999, 1069, 1070).

  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Hierzu reicht es nicht aus vorzutragen, dass ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig gewesen sei und dass eine bestimmte Menge von Rechnungen und Lieferscheinen durchgesehen werden musste, vielmehr muss insoweit konkret der Ablauf der Ermittlungen geschildert werden, dargelegt werden, wieviel Personen an der Ermittlung mitgewirkt haben bzw. weshalb weitere Ermittlungen durch einen größeren Personenkreis nicht möglich gewesen sind und wann ein konkreter Abschluss der Ermittlungen stattgefunden hat, wobei vorliegend zusätzlich vorzutragen gewesen wäre, wann die Ermittlungen durch Herrn J... abgeschlossen wurden, das Ermittlungsergebnis dem Geschäftsführer vorgetragen wurde und mit welcher Intensität die Prüfung durch den Geschäftsführer L... anschließend stattgefunden hat (vgl. Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.12.1998, Az. 5 U 1501/97, in NZG 1999, 1069 bis 1072; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 111/02, in NZG 2003, 820 bis 821, BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az. 2 AZR 478/01, in AP Nr. 63 zu § 123 BGB sowie BAG, Urteil vom 29.07.1993, Az. 2 AZR 90/93, in NZA 1994, 171 bis 175).
  • LG Berlin, 03.07.2002 - 2 O 358/01

    Zulässige fristlose Kündigung eines Bankvorstands bei mangelhaftem

    Ausreichend ist seine objektive Mitverantwortlichkeit an den festgestellten Pflichtverletzungen (vgl. OLG Jena, NZG 1999, 1069).

    Ausnahmsweise beginnt die zweiwöchige Frist vor dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch das für die Kündigung zuständige Gremium zu laufen, wenn die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht mit der gebotenen Eile durchgeführt werden (vgl. OLG Jena, NZG 1999, 1069, 1070).

  • OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04

    Wahrtung der Kündigungserklärungsfrist bei Kündigung eines

    In diesem Sinne hat sich auch das Thüringer Oberlandesgericht (Entscheidung vom 01.12.1998, 5 U 1501/97 - mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen) dahingehend geäußert, dass die zweiwöchige Frist ausnahmsweise vor dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch das für die Kündigung zuständige Gremium zu laufen beginnt, wenn die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht mit der gebotenen Eile durchgeführt werden und/oder das entscheidungsbefugte Gremium nach Abschluss der Ermittlungen nicht unverzüglich einberufen wird.
  • LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 487/03

    Ausstellung eines Zeugnisses aufgrund der Kündigung des Anstellungsvertrages

    Insofern können sich verhältnismäßig kleine Dienstverfehlungen im Rahmen der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung schon zu Lasten des Gekündigten auswirken (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.6.2001, Az.:1 U 132/00; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.12.1998, Az. 5 U 1501/97).
  • LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Insofern können sich verhältnismäßig kleine Dienstverfehlungen im Rahmen der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung schon zu Lasten des Gekündigten auswirken (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.6.2001, Az.:1 U 132/00; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.12.1998, Az. 5 U 1501/97).
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